Agio

Agio Definition

Der Unterschied zwischen dem Nennwert eines Münzgelds oder Bankscheins und dem faktischen Kurspreis ist Agio oder Abgeld. Agio bezeichnet in dem Geldwesen einen Aufpreis. Er kann bei strengen Geschäftsklassen ergänzend zu dem Preis oder Kurspreis geboten werden. Ein Preisaufschlag auf den Nennpreis ist es und es wird regelmäßig in Prozent ausgewiesen.

Der Abschlag oder Preisabzug ist das Gegenstück des Agios.

Wo wird Agio angewendet?

Agio ist in dem Geldwesen ein Ausgabeaufschlag zu dem Nennpreis. Er kann bei der Ausgabe von Papieren oder der Abgabe von Klassen festgelegt werden.

Bei Rentenpapieren

Eine Emission zum Nennwert oder mit Disagio erfolgt bei Rentenpapiere zwar meist, jedoch möglich ist auch die Ausgabe von Rentenpapiere über dem Nennwert. Da der Realzins von dem Nennpreis der Finanzierung errechnet wird, wirken Agio oder Abschlag sich auf den Effektivzins aus. Da es bei Buchbesitzern gelegentlich Verwirrtheit auslöst, wird das Bankkonto agio- Rücklagen in Finanzarbeitskreisen häufig als buchhalterisches dunkles Schaf des Kontoplans genannt.

Bei Wertpapieremission

Das Agio ist bei der Ausgabe von Wertpapieren die Summe, um den der Ausgabepreis von Wertpapieren deren Nennsumme übersteigt. In dem Wertpapierrecht explizit als eine Falle der Überpariemission festgelegt ist das Agio. Als Bestandteil der Ausgabesumme in der Bestimmung und bei der Mittelerhöhung in dem Kapitalerhöhungsbeschluss unter Erhaltung der Gestalt der notariellen Textschrift sowie in der Zeichnungsurkunde anzugeben ist es. Vor der Eintragung der Ausführung der Mittelerhöhung zu der Handelsliste gezahlt sein muss das volle Agio.

Bei Fonds

Wird bei Fonds vom Ausgabeaufschlag gesprochen. Eine individuelle Gebührnis ist dies. Sie anfällt bei dem Kauf von Fondsbeteiligungen. Von der respektiven Fondsfirma vorgegeben wird er und er muss in dem Verkaufsheft genannt sein. Bei Anleihenfonds 2 – 4 %, Wertpapierfonds 3 – 6 % und informellen Grundstückfonds 5 – 5.5 % beträgt er in dem Normalfall bei Währungsfonds bis 1 %. Der Aufschlag wird auf die Nettoanlagesumme aufgeschlossen, ist somit in dem Emissionspreis bewahren und dient zu der Deckung der Vertriebskosten des Investmentfonds.

Wird der Aufschlag verringert oder entfällt er vorüber, so spricht man von einem Fondsdiscount.

Ähnliche Begriffe

Aufgeld, Aufzahlung, Ausgabeaufschlag, Bequemlichkeit