Elektronische Rechnung Definition
Ein elektronisches Schriftstück mit dem identischen Gegenstand und den identischen Rechtsfolgen wie eine Rechnung in Papierfassung ist eine elektronische Rechnung in der Rechnungsführung.
Rechtliche Grundbedingungen
Richtlinien der europäischen Union
In Zusammenhang auf elektronische Forderungen erweitert durch die von dem europäischen Parlament an dem 11. März 2014 abgeschlossene Verordnung 2014 55 EU wird sie, die Verordnung 2010 45 EU macht grundlegende Normen zu der Rechnungsstellung an kommunale Kunden. Staatliche Kunden und Vergabestätten zu der Aufnahme und Bearbeitung elektronischer Forderungen zu berufen gibt diese den Mitgliedstaaten vor. Danach wird eine erstmalige europäische Richtlinie für die elektronische Rechnungsstellung in Europa eingebracht 36 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung soll ein semantisches Datenaktmodell für die elektronische Rechnungsstellung existieren, das die unterschiedlichen staatlichen Normen in Übereinstimmung bringt Die Verwirklichung wird nach längeren 18 Monaten plausibel vorgegeben.
Nicht lediglich die Aufstellung, Überführung, Übertragung und Annahme, sondern ebenso die Bearbeitung einer Rechnung ist Zielsetzung umfassend zu computerisieren. Dass die Abnehmer die Berechnungen zwangsläufig und gestuft erfassen müssen und nämlich auf Grundlage von gegliederten Datensätzen, heißt das.
Eine elektronische Rechnung für den Vorsteuerbildabzug muss dabei nachfolgende Bedingungen einnehmen.
- Der elektronischen Rechnung beistimmen muss der Ausrechnungsempfänger.
- In einer elektronischen Größe angefertigt, ausgestrahlt, aufgenommen und bearbeitet werden muss sie.
- Gewährt sein muss menschliches Lesbarsein.
- Die Originalität der Quelle muss es sichergestellt sein.
- Die Integrität der Rechnung muss es sichergestellt sein.
- Gegeben sein müssen Pflichtangaben für den Umsatzsteuerbildabzug.
Berechnungsempfänger und der Ausrechnungsaussteller haben dies getrennt wechselseitig immer in ihrem Verfügungsreich sicherzustellen.
Die elektronische Rechnungsstellung soll nach Planungen der europäischen Kommission bis 2020 in Europa zu der Norm werden.
Vorgaben in Deutschland
Seit dem 1. Juli 2011 sind in Deutschland gemäß Steuervereinfachungsverordnung 2011, mit dem die Verordnung 2010 45 EU verwirklicht wurde, elektronische Forderungen und herkömmliche Dokumentrechnungen durch Veränderung des § 14 des Umsatzsteuernaturgesetzes angeglichen, um Geschäftsprozesse leicht und leistungsfähig zu schaffen Der neuartige § 4a des E-government-Gesetzes trat als bundesweite Ausführung der Verordnung 2014 55 EU in dem Mai 2017 in Dampf, der die Bundesregierung ermächtigt Regeln über die Durchführung elektronischer Grundrechnungen durch Gesetz zu bestimmen. Davon machte sie mit der E- Bemessungsverordnung Aufwand, die mehrheitlich in dem November 2018 in Energie eingetreten ist und seit ihrem Inkrafttreten für die Rechnungsstellung an staatliche Kunden anzuwenden ist Durch einen Hinweis auf den rasch davor verkündeten Datenaustauschstandard Kaufbeleg macht die Richtlinie ausführliche Regeln über die praktische Ausstattung elektronischer Berechnungen.
Die Umsetzungszeitraum für die Empfangnahme elektronischer Abrechnungen in der Norm Rechenaufgabe ist
- Der 27. November 2018 ,
- Der 27. November 2019 und
- Der 18. April 2020 für die Bundesländer
Die Fertigung von Grundrechnungen an diese Kunden ist ab dem 27. November 2020 in elektronischer Gestalt angeordnet.
Vorgaben in Österreich
Die Regelungen gelten in Österreich seit 1. Januar 2013 und die Regelungen wurden mit dem Abgabenänderungsnaturgesetz 2012 festgelegt. Die Übertragung von e- Abrechnungen in dem Markt und Dienstleistungsverkehrswesen ab dem 1. Januar 2014 ist mit Inkrafttreten der Informationstechnologie und Kommunikationstechnologie Konsolidierungsnaturgesetzes bindend, eine verpflichtende elektronische Rechnungslegung an Bundeswinkeln besteht seit dem 1. Januar 2014 in Österreich. Jede 3300 Bundesämter, beispielsweise Verwaltungsbehörden, Bundeswohlfahrten, Steuer und Douanen, Polizeiwartungen und jede größeren Institutionen und Behörden des Staatenbundes sind davon berührt. Die Behörden und Institutionen der Bundesländer und Städte sowie Besitze der Union beispielsweise die ÖBB oder die ASFINAG sind vorerst nicht berührt. Sie wurden verlagert.
Vorgaben in Schweiz
Die Bundesorganisation verlangt in der Schweiz von ihren Anbietern seit 1. Januar 2016 die E- Rechnung.
Über ihr Internetbanking – Bankkonto einen Ausrechnungsüberblick über jede Forderungen durchsehen und direkte Forderungen zu der Bezahlung freilegen können die Kundschaften danach, E-Bills an Privatmenschen oder Geschäftskunden verschicken können Unternehmen.
Vorgaben in Ungarn
Ein Genre für elektronische Forderungen wurde in Ungarn von dem nationalen Steuer und Zollverwaltung festgelegt. Es findet verpflichtende Benutzung in der online Rechnung. Jede ungarischen Unternehmen müssen ab 1. Juli 2018 sämtliche Aufbauten mit einer Steuersumme ab 100.000 Forint direkt nach der Vollendung in Computerorganisationen mittels Webservice an die NAV gesendet werden. In einem Webportal nacherfasst und so mitgeteilt werden müssen manuell ausgestellte Aufbauten inmitten von 5 Tagen.