Fair Value

Fair Value Definition

Ein Wertsachekonzept zu der Beurteilung von Vermögensmarken oder Forderungen in der angelsächsischen Rechnungsführung ist der fair value.

Der fair value ist nach IFRS 13.9 der Verkaufspreis. Er würde in einem disponierten Abschluss zwischen Marktteilnehmern an dem Bemessungszeitpunkt für die Veräußerung eines Vermögensgegenstands genommen beziehungsweise für die Aufgabe einer Haftung bezahlt.

Der Value in use ist in dem Unterschied zu dem neutral value ein individueller Beurteilungsansatz. Er widerspiegelt den spezifischen Vorteil des Vermögenshauptgegenstands für die Firma.

Der beizulegende Preis findet seit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsnaturgesetzes in dem Jahr 2009 ebenfalls in der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung Verwendung.

Der IFRS

Ein selbständiger Standard zu der Feststellung des fair value existiert in den IFRS mit dem Standard IFRS 13. Präzise Bestimmungen zu der Verwendung des Fair – Value – Modells bei der Beurteilung von Bilanzposten enthält eine Reihe breiterer Normen.

Allgemeine Maßstäbe der Wertfeststellung

Der fair value ist ein neutraler Börsenwert beziehungsweise Preis, bei dessen Feststellung von individuellen Verhältnissen der Firma zu generalisieren und auf generelle Marktvorbedingungen abzustellen ist Der fair value von dem Nutzungsstellenwert unterscheidet hierin sich.

Bei der Wertfeststellung wird von sachverständigen und generell vertragswilligen Fraktionen ergangen, die mithin die wesentlichen preisbildenden Kenngrößen kennen und zutreffend einzuschätzen in der Situation sind und die beide an einer Kaufpreisfindung engagiert sind Gegenseitig selbständig sein müssen die Fraktionen außerdem. Wenn es sich um Selbsthilfeverkäufe, Zwangsversteigerungen oder Veräußerungen in dem Kontext einer Liquidierung handelt, wird der Gesichtspunkt der Autonomie der Kreise besonders hinterher bedeutsam.

Ein kleiner Überblick über die „Drei-Stufen-Hierarchie der Wertermittlung“

Eine dreistufige Beurteilungshierarchie existiert zu der Festlegung des fair value nach IFRS 13.72.

  1. In aktivischen, für die Gesellschaft an dem Bemessungszeitpunkt erreichbaren Bauernmärkten sind Inputgrößen der Klasse 1 für gleiche Vermögensgegenstände oder Kredite notierte nicht berichtigte Siegespreise. Wird auf dieser ersten Hierarchiestufe von Gleichgewichtspreisen gesagt.
  2. Andere als die auf Qualität 1 genannten Wirtschaftslagerungen sind Inputelemente auf Tritt 2. Sie sind für den Vermögensgegenstand oder die Haftung entweder direkt oder indirekt zu bemerken. Wird auf dieser zweiten Hierarchiestufe von Vergleichswerten geredet.
  3. Inputgrößen sind Inputumstände auf Klasse 3. Sie sind für den Vermögensgegenstand oder die Verantwortung nicht bemerkbar. Wird auf dieser dritten Hierarchiestufe von Taxwerten geredet.

Eine Neigung des Standardsetters drückt diese Stufenordnung aus. Wenn erreichbar sind zu der Festlegung des fair value gleichgewichtspreis einzusetzen Sind diese nicht verfügbar, weil der zu bewertende Vermögensgegenstand nicht auf einem aktivischen Marktgebiet in dem Zweck des IASB verkauft wird, ist auf Vergleichswerte auszuweichen Sind selbst Vergleichswerte nicht verfügbar, ist in dem letzten Hosenschritt zu überprüfen, ob eine Wertfeststellung mittels Taxwerten denkbar ist

Eine kostenbasierte Wertung ist statt des fair value vorzunehmen, wenn selbst mit Bewertungsmustern keine verlässliche Wertung denkbar ist.

Kosten am Markt

Der Verkaufspreis ist ein Gleichgewichtspreis. Er wird für ähnliche Vermögensgegenstände wie den zu bewertenden Vermögensgegenstand auf einem aktivischen Jahrmarkt an dem Summestichtag bezahlt. Gleichartig bedeutet hierbei, dass jede preisbildenden Kenngrößen identisch sind, so dass keine Annäherungen des beobachteten Verkaufspreises stattgefunden werden müssen Ein aktivischer Gemüsemarkt zeichnet sich demnach dadurch aus, dass heterogene Vermögensgegenstände zu offen erhältlichen Verkaufspreisen verkauft werden und in der Regelmäßigkeit durchaus vertragswillige Interessenten und Händler aufzufinden sind Lediglich extrem wenige Börsen wie Wertpapierbörsen und Naturstoffbörsen erfüllen in der Realität die Leistungsanforderungen des Standardsetters an einen aktivischen Gemüsemarkt. Keinen Gleichgewichtspreis existieren für die bedeutend meisten Vermögensgegenstände daher häufig, muss so dass auf Vergleichswerte oder Taxwerte ausgewichen werden.

Werte im Vergleich

Ist entweder auf alte Verkaufspreise vergleichbarer Vermögensgegenstände oder parallele Verkaufspreise für Vermögensgegenstände anderer Wertigkeit zurückzugreifen, wenn eine Wertfeststellung mittels von Gleichgewichtspreisen nicht erreichbar ist. Preiszuschläge auf oder Abzüge von dem beobachteten Messwert müssen gemacht werden, da daher keine gänzliche Gleichwertigkeit hinsichtlich aller preisbildenden Einflussgrößen existiert ist. Der Umfang der Zuverlässigkeit und Neutralität der Wertfeststellung sinkt und konsequent beinhaltet die Wertentdeckung mittels Vergleichswerten damit.

Geschätzte Werte

Die Berechnung auf der Basis von Beurteilungsmodellen ist das dritte Vorgehen zu der Feststellung des fair value. Wird in aller Norm hierfür auf zahlungsflussbasierte Methoden zurückgegriffen. Wobei lieber unparteiische, an dem Jahrmarkt beobachtbare Marktwerte einzusetzen sind, kann so der fair value einer bewirtschafteten Liegenschaft auf der Basis der diskontierten Mieten oder Pachtgewinne ermittelt werden.

Beurteilungserfolgen

Buchhauptgewinne oder -verluste entstehen bei der Beilegung oder Steuerabschreibung von dem Buchzahlenwert auf einen fair value. Die IFRS kennen bei der Bearbeitung solcher Ratingerfolge zwei Techniken. Dagegen anfänglich erfolgsneutral in einer Neubewertungsersparnis gebucht werden Beilegungen, Steuerabschreibungen werden bei der Neubewertungstechnik umgehend erfolgswirksam in der Gewinnberechnung und Verlustausrechnung berücksichtigt. Erst bei Allebuchung des Vermögensgegenstands zu der GuV auseinander beendet wird diese. Beispielsweise bei der Beurteilung von Sachparkanlagen und geistigen Vermögensrealwerten kann die Neubewertungsverfahrensweise zu dem Einsatz gelangen.

Beilegungen und Steuerabschreibungen werden bei der Fair – Value – Vorgehensweise, eigentlich als Full – Fair – Value – Accounting genannt immer umgehend erfolgswirksam verzeichnet. Ebenfalls von einer ausgewogen erfolgswirksamen Fair – Value – Einstufung gemeint wird es.

Wo findet er Verwendung

Da ihm in der Verständigung zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eine ungewöhnlich starke Entscheidnützlichkeit zuerkannt wird, ist der fair value das von dem IASB generell präferierte Wertgegenstandkonzept. Innerhalb der IFRS in dem Zeitablauf ständig mehr ausgedehnt worden ist der Anwendungsfall des Fair – Value – Modells. Bestandsaufnahme – Value – die Fair kommt derzeitig besonders bei nachfolgenden Posten zu der Verwendung.

  • Sachnaturanlagen in dem Zusammenhang einer Wahlberechtigung bei der Reihenfolgebewertung
  • Ideelle Vermögensgegenstände in dem Untergestell einer Wahlberechtigung bei der Reihenfolgebewertung
  • Strenge Finanzanlagen in dem Kontext der Verbindungsbewertung und Verlaufbewertung
  • Naturanlageimmobilien in dem Zusammenhang einer Wahlberechtigung bei der Folgebgesamtwertung
  • Ökologische Vermögensgegenstände, unerlässliche Verwendung

Der US-GAAP

BilMoG Eingliederung

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz hat das Fair-Value-Konzept auch in die Deutsche handelsrechtliche Rechnungslegung Einzug gehalten. Eine teilweise Berührung an die IFRS erfolgte dadurch.

Begriffsdefinition US-GAAP

Dem Gleichgewichtspreis entspricht der beizulegende Preis. Soweit kein unternehmender Marktplatz besteht, anhand dessen sich der Gleichgewichtspreis bestimmen lässt, ist der beizulegende Preis mit Hilfeleistung generell gültiger Beurteilungsmethoden zu ermitteln – Modell der IFRS entspricht diese Begriffsbestimmung größtenteils dem Fair – Value.

Wo wendet man US-GAAP an?

In der HGB – Rechnungslegung derzeit lediglich bei wenigen speziellen Sachlagen verwendet wird – Modell.

  • Beurteilung von Flachvermögen in dem Kontext mit der Bestandsaufnahme von Pensionspflichten
  • Rücklagen für Altersversorgungspflichten, soweit sich deren Größe nur nach dem beizulegenden Preis von als Absicherungsvermögen verwendeten Papieren bestimmt
  • Bei der Inventarisation von Bewertungsgrößen in dem Kontext des Hedge – Accounting
  • In der Bankenbilanzierung Begutachtung von Finanzanlagen des Handelsistbestandes

Ähnliche Begriffe:

fairer Wert, beizulegender Zeitwert,IFRS, US GAAP