GoBS

GoBS Definition

Regelwerke zu der Buchführung mittels Datenverarbeitungstechniken waren die Grundsätze ordnungsmäßiger dv-gestützter Buchführungssysteme. Sie wurden durch Mitteilung des Bundesfinanzministeriums von dem 28. Juli 1995 bekanntgegeben. Nur eine Verfeinerung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in der Hinsicht auf die DV – Buchführung stellten sie dar, die Grundsätze ordnungsmäßiger Magazinbuchführung von dem 5. Juli 1978 ersetzten sie nicht. Die Go. Auf die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. gehen BS zurück. Dagegen nicht aufgenommen wurden der anschließende Planentwurf der AWV, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Informationstechnologie – Verwendung. Die Go. In die direkt von der Finanzbehörde entwickelten Go sind BS zu dem 1. Januar 2015. BD überführt und teilweise umgebaut worden

Die Go. Eine Beschreibung zu dem Handelsgesetzbuch und zu der Abgabenordnung in Verhältnis auf die ordnungsmäßige Bearbeitung elektronischer Unterlagen stellten BS dar. Die Bearbeitung aufbewahrungspflichtiger Informationen und Nachweise in elektronischen Buchführungsmethoden sowie in datensicheren Dokumentenmanagementsystemen und revisionssicheren Archivverfahren regelten sie und sie behandelten außerdem Verfahrenstechnologien wie Einscannen und Zahlenübernahme. Das sogenannte Interne Kontrollnetz war ein grundlegender Kern. Die Go. Wie die Go enthielten BS. BD Maßstäbe für die Umgangsdokumentation, die zu dem Beleg des ordnungsgemäßen Unternehmens des Netzwerks notwendig ist

Sie hatten nächst einzig für steuerliche Buchführung Wirksamkeit. Sie wirkten sich ebenfalls auf die handelsrechtliche Buchführung aus, da allerdings umfangreiche kurze und mittlere Firmen eine Einheitsbilanz erstellen. Ob solche Regelwerke zu der Usance und daher zu handelsrechtlichen Regeln ordnungsmäßiger Buchführung werden, wenn eine riesige Anzahl von Händlern diesen Regelwerken aus steuerrechtlichen Motiven folgt, ist kontrovers

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