Debitor Definition
Der Ausdruck für den Kreditnehmer aus Waren und Arbeiten ist Debitor in der deutschen Rechnungsführung. Der Kreditgeber ist Komplementärbild.
Was ist ein Debitor?
Ansprüche des Anbieters sind Rechtsansprüche gegen Debitoren demnach. Normale Individuen, Firmen oder gesetzliche Menschen des allgemeinen Gesetzes kommen als Debitoren in Problematik.
Diese Ansprüche resultieren in dem Normalfall aus Warenanlieferungen oder Leistungen. Die Gesetzgebung hat um diese Ansprüche gegen andere Ansprüche abzugrenzen für sie in § 266 Punkt Vers 2 B ii Nr. 1 HGB eine persönliche Bilanzstellung gestaltet. Dass ein fachkundiger Dritter sich ein Bildnis von deren Kapitalanteil an den vollständigen Ansprüche vermitteln kann, soll damit in dem Kontext der Bilanzdeutlichkeit erzielt werden.
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trade debtor