Steuer

Steuer Definition

Als Steuer wird eine Leistung ohne Recht auf individuellen Ausgleich genannt, die ein öffentlich-rechtliches Publikum zu der Erzielung von Erträgen allen steuerpflichtigen Menschen was sowohl einfache als sogar rechtliche Menschen einschließt erteilt Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Ausgaben, die zu der Finanzierung des gemeinen Finanzbedürfnisses jede bezahlen müssen, die den Sachverhalt der Steuerpflicht erfüllen, wobei die Erzielung von Einkommensquellen jedenfalls Nebeninhalt sein sollte Dagegen aufgabenbezogen und zweckgebunden eingesetzt werden Abgaben und Zahlungen.

Reinliche Leistungen sind aus den anfangs als Naturellabgaben in Gestalt von Deputaten oder Diensten erhobenen Steuern heutzutage geworden.

Die Haupteinnahmequelle eines aktuellen Nationalstaates und das bedeutendste Werkzeug zu der Deckung seines inländisch abgegrenzten Staats und anderer Funktionen sind Steuern in der Regelmäßigkeit. Steuern und andere Ausgaben sind durch die wirtschaftlichen Folgen auf jede Staatsbürger und die schwierige Steuergesetzgebung ein fortdauernder sozialer und politischer Streitgegenstand.

Deutschland gehört laut einer von den vereinten Nationen veröffentlichten Untersuchung zu den Staaten mit dem angesehensten Engagement, durch Steuern staatliche Produkte zu bestreiten.

Die Steuerabgabe

Dass die Auszahlung von Steuern generell keinen Rechtsanspruch auf Ausgleich eröffnet, liegt das Hauptunterscheidungszeichen zu anderen allgemeinen Steuern darin. Das Nonaffektationsgrundprinzip gilt bei der Steuer, während mithin der Mitgliedsbeitrag für die reine Chance, eine Geldleistung in Berechtigung einzunehmen, und eine Gebührnis oder Zoll für die faktische Zahlungsinanspruchnahme verlangt wird. Man erkauft demnach sich mit Steuern keinen Anspruch auf eine konkrete staatliche Gegenleistung. Keine Abgabe für die Entfernung des Hundekots ist die Hundesteuer und keine Abgabe für die Wegbenutzung ist die Mineralölsteuer zu dem Beispiel.

Prinzipiell durch die Gesamtheit aller Steuereinnahmen bezahlt werden die Regierungsausgaben. Dass eine entschiedene Steuer allein für die Deckung einer natürlichen Staatsrechenaufgabe eingesetzt werden darf, ist es demnach generell nicht so. Eine behördliche Festlichkeitsschreibung des Zweckes ist in Deutschland lediglich in Abweichungen erlaubt. Auf Verkehrsvorhaben oder Energievorhaben oder auf den Transporthaushalt begrenzt werden darf die Nutzung der Kraftsteuereinnahmen zu dem Beispiel nicht ohne Weiteres.

Die Geschichte der Steuer

Es gibt zum Ursprung des Begriffs Steuer verschiedene Theorien.

Sich mit dem germanischen Ausdruck sceutan annehmen lässt ein Bezug. Dies bildete seinerseits Basis des zu dem Abschluss des Aufwärtshochmittelalters in dem Städteanrecht verwendeten niedergriffs und mitteldeutschen Ausdrucks der Brutstätte, eine Eigenschaft Vermögensteuer.

Wobei dieser gegenwärtig der Aussage Unterstützung und, in der Bedeutung von Förderung, Unterstützung oder sogar Förderung nahekommt, kann einer anderen Vorstellung nach der Ausdruck sich aus dem Althochdeutschen stiura schließen.