Du hast pro Modul drei Möglichkeiten diese Klausur erfolgreich zu bestehen. Solltest Du dieses Semester eine Klausur nicht bestehen, wird dieser Versuch nicht als Fehlversuch angerechnet. Also quasi ein Freiversuch:-)
Hier der offizielle Text von der Fakultätsseite:
“In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden.”
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.