Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Modul 31061: EA SS 2013, Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts

Ansicht von 15 Beiträgen - 46 bis 60 (von insgesamt 65)
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  • #112913
    Dieter
    Teilnehmer

      Nicht vergessen:

      Abgabetermin für die Lotse-EA 2, Kurs 40561, ist der 13.06.2013.

      #112927
      Enristo

        Also ich hab die Einsendeaufgaben jetzt auch komplett gelöst und stimme der bereit oben veröffentlichten Lösung in fast allen Punkten zu.

        Lediglich Aufgabe 10 stellt mich vor die Frage, warum die Antwort E korrekt sein soll. Meines Erachtens hat im konkreten Fall Geschädigte einen Anspruch auf Schadenersatz für den zerstörten Hut in Form einer Geldleistung nach der Rechnung Neuwert abzgl. Zeitwert zu erhalten. Damit wäre der Anspruch nicht wie dargestellt 50€ sondern 200€.

        Oder habe ich da eine “Einschränkung” im Gesetzestext übersehen?

        Beste Grüße

        Enristo

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        #112929
        Dieter
        Teilnehmer

          Hallo Enristo,

          “Neuwert abzgl. Zeitwert” wäre recht unüblich. Wäre der Zeitwert bei 0 (theoretisch), dann würde er 200 erhalten?.

          Aber wahrscheinlich ist “neu für alt” gemeint. Das bedeutet z.B.: Ein 7 Jahre altes Kfz ist in einen nicht verschuldeten Unfall verwickelt, be dem das getriebe zerstört wurde. Es wird daraufhin ein neues Getriebe eingebaut. Durch dieses Neuteil wird der Wagen nun mehr wert, es würde also ein Vermögensvorteil entstehen. Es wird dann möglicherweise nicht den Preis für das neue Getriebe erstattet, sondern gemäß “neu für alt” nur der Wert, den das alte Getrieben gehabt hat.

          Auch hier: Der Hut neu 250 EUR. Der Zeitwert des Hutes liegt bei 50 EUR. Nach “neu für alt” erhält er also die 50 EUR, da der Hut nur 50 EUR wert war. Andernfalls würde der Fußgänger F einen Vermögensvorteil erlangen.

          Ich hoffe, das hilft.

          #112931
          manu
          Teilnehmer

            @Kris

            Danke für die Erläuterungen – hier muss man wirklich immer ganz genau lesen – hab mich mit Recht deswegen leider schon früher immer schwer getan!

            #112932
            Enristo

              @Dieter: Danke für die tolle Ausführung. Hab jetzt den rechtlichen Hintergrund bei dieser Sachlage verstanden und kann es auch gut nachvollziehen.

              Echt top!

              Beste Grüße

              Enristo

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              #112996
              Anonym

                So, es ist wieder vollbracht, die 2. EA in diesem Fach ist erledigt.

                Vielleicht wäre Dieter wieder so nett, und würde für die beiden letzten EA auch seine Ergebnisse posten. Das wäre prima und wir könnten dann wieder darüber duskutieren.

                #112998
                Dieter
                Teilnehmer

                  Zwei von vier reichen doch, oder? ;-) Daher denke ich macht es nun evtl. mehr Sinn, wenn die Studierenden jetzt mal ihre Vorschläge posten und dann diese auch diskutieren…

                  #113017
                  Anonym

                    hier mal meine Lösungsvorschläge für die EA 40562 SS2013

                    1 D

                    2 B

                    3 D

                    4 B

                    5 A, E

                    6 A ,C, D

                    7 B

                    8 A

                    9 B

                    10 A, E

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                    #113044
                    Martinez17
                    Teilnehmer

                      Hey Kris,

                      bis einschließlich Aufgabe 6 habe ich es genauso.

                      Bei Aufgabe 7 würde ich E sagen, weil der Sicherungsgegenstand hier im Gegensatz zu den anderen Hypotheken nicht nur ein Grundstück sondern mehrere sind.

                      Bei Aufgabe 8 würde ich B sagen. Laut Skript S. 92 der Absatz unter dem ersten Beispiel, ist gutgläubiger Erwerb nach § 892 nur bei unrichtigem oder unvollständigem Grundbuch möglich.

                      Aufgabe 9 hab ich wieder wie du und Aufgabe 10 fehlt mir noch.

                      Was meinst du dazu? Liege ich falsch?

                      #113049
                      Anonym

                        Ich hab mir Aufgabe 7 nochmal angeschaut, im Skript findet man dazu leider nicht wirklich was. Es könnte aber auch Anwort A sein, weil im Gegensatz aller anderen angegebenen Hypotheken bei einer Höchstbetragshypothek die Feststellung der Forderung vorbehalten wird (bei allen anderen ist sie akzessorisch an die Forderung gebunden). Es könnte aber auch E sein, wegen der Anzahl der Grundstücke.

                        zu 8 B gebe ich dir Recht, war wohl schon etwas spät beim Lösen der Aufgaben

                        #113096
                        Andrea
                        Teilnehmer

                          Hallo,

                          wollte mal fragen, ob jemand bereits Handelsrecht, Kurs 40563 Modul 31061 gelöst hat?

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                          #113097
                          Andrea
                          Teilnehmer
                            #113102
                            Anonym

                              Hier mal meine Lösungsvorschläge für EA 40563 SS2013

                              1 A,E

                              2 C

                              3 A,C,D,E

                              4 B,D,E

                              5 B,C

                              6 D

                              7 C

                              8 A,B,C,D

                              9 A,B,C,E

                              10 C

                              #113103
                              Yvonne

                                Wie schaut’s bei euch aus mit Aufgabe 10 aus der EA zu Kurs 40562 ?

                                Ich würde da A und B ankreuzen…habe aber kurz überlegt, ob nicht vielleicht auch D richtig sein könnte?! Wobei der gute Glaube zur Bestellung selbst sicher nicht “zwingend” ist, sondern nur für eine spätere Klärung der Verhältnisse, wenn Rechte Dritter involviert sind…oder?

                                VG

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                                Anonym

                                  zu Aufgabe 10 Kurs 40562 ist m.M nach B und E richtig ( hab scheinbar oben einen Tipfehler gemacht, 10A ist nicht richtig), das wird geregelt im §1205 BGB.

                                Ansicht von 15 Beiträgen - 46 bis 60 (von insgesamt 65)

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