Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Modul 31061: EA SS 2013, Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts

Ansicht von 15 Beiträgen - 16 bis 30 (von insgesamt 65)
  • Autor
    Beiträge
  • #112402
    Daniela WiWi
    Teilnehmer

      Hi zusammen,

      kann mir jemand bei Aufgabe 2 auf die Sprünge helfen?

      Warum sind das 7 Willenserklärungen?

      Danke euch

      Daniela

      #112403
      m
      Teilnehmer

        Hi Daniela Wiwi,

        1) Brötchen bestellen

        2) Brötchen geben

        3) Brötchen soll bezahlt werden (30 Cent)

        4) K bezahlt 50 Cent

        5) V nimmt das Geld

        6) V gibt 20 Cent zurück

        7) K lässt die 20 Cent liegen

        In der Summe 7 Willenserklärungen.

        lg m

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        #112407
        Dieter
        Teilnehmer

          Hallo,

          die 7 Willenserklärungen sind wie folgt:

          1. Käufer möchte Brötchen haben (Angebot bzw. Antrag)

          2. Verkäufer gibt Brötchen (Annahme)

          3.+4. beidseitige Einigung über Eigentumsübergang an den Brötchen.

          5.+6. beidseitige Einigung über Eigentumsübergang an den 50 Cent.

          7. Verkäufer bietet dem Käufer den Eigentumsübergang am Wechselgeld an

          Der Käufer nimmt dieses aber nicht an, weshalb keine 8. Willenserklärung abgegeben wird.

          #112408
          Dieter
          Teilnehmer

            Hallo m,

            4) K bezahlt 50 Cent

            hierbei handelt es sich um eine Handlung, also um einen Realakt.

            #112410
            m
            Teilnehmer

              … ups….richtig.

              Gott sei dank, passt du auf:-)

              danke m

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              #112411
              m
              Teilnehmer

                ..vielleicht könntest mir bitte die Au 8 näher erklären, erneut habe ich große Probleme die Antworten richtig zu interpretieren. &181 insichgeschäft … ist einfach grundsätzlich wohl nicht erlaubt. Kannst du mir das mit der “Vertretungsmacht” näher erläutern? Ich hätte sogar gesagt, dass C richtig ist…

                dankeschön jetzt schon.

                m

                #112415
                Daniela WiWi
                Teilnehmer

                  Hi zusammen,

                  danke für die Erläuterung.

                  Ich habe irgendwie viel zu kompliziert gedacht.

                  Lg

                  Daniela

                  #112416
                  Dieter
                  Teilnehmer

                    Hallo,

                    zum Insichgeschäft. Verboten ist es, wenn z. B. der Prokurist sich selbst eine Baumaschine verkauft, indem er ein Verkaufsangebot im Namen des Baumaschinengeschäftes abgibt und er dann im eigenen Namen annimmt.

                    Zu 8 C: Eine ausdrückliche Erklärung, dass der Kaufvertrag gelten soll, liegt nicht vor. Sie ergibt sich auch nicht konkludent aus der Erteilung der Generalvollmacht. Eine Genehmigung muss sich mindestens so deuten lassen (oder auch ausdrücklich ergeben), dass diese als Ausnahme zum § 181 BGB gelten kann.

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                    #112419
                    m
                    Teilnehmer

                      Hi,

                      Meeensch, ich werde mich an die Sprache nie gewöhnen…

                      ….Erklärung, ” dass der Kaufvertrag gelten soll,”, das ist es, das steht nicht drinn, ich wusste gar nicht, welche Eklärung wieder gemeint ist…

                      Und ein Beispiel der Ausnahme zum § 181 hättest du auch???

                      (ich nehme an, es geht um die “Erfüllung einer Verbindlickeit..”, nun was für eine Art der Verbindlichkeit?; aber vielleicht denke ich falsch…)

                      lieben dank für die Mühe, die du dir machst!!!

                      m

                      #112421
                      Dieter
                      Teilnehmer

                        Hallo,

                        das Insichgeschäft ist zulässig, wenn es entweder gestattet wurde oder wenn eine Verbindlichkeit erfüllt werden soll. Es ist aber lt. Rechtsprechung auch zulässig, wenn es dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil im Sinne des § 107 BGB bringt. Beispielhaft wird beim Insichgeschäft meist ein Geschäft im Eltern-Kind-Verhältnis genannt, weil die Eltern einerseits z. B. eine Geldzahlung leisten (Unterhalt), andererseits die gesetzlichen Vertreter des Kindes sind.

                        #112423
                        m
                        Teilnehmer

                          Danke. Hat mir sehr geholfen.

                          m

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                          #112435
                          Dieter
                          Teilnehmer

                            das ist schön. lg.

                            #112643
                            Dieter
                            Teilnehmer

                              Nicht vergessen:

                              Abgabetermin für die Lotse-EA 1, Kurs 40560, ist der 16.05.2013.

                              #112644
                              m
                              Teilnehmer

                                komisch, im Lotse steht 17.05. 10:00…

                                aber wiederum bei dem Kurs 16.05….hm..

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                                #112649
                                Dieter
                                Teilnehmer

                                  ich denke mal, diese 10 stunden eher (oder auch etwas mehr) kann man schon abgeben, dann ist man auf der sicheren seite, zumal man mit den informationen von hier nicht viel falsch machen kann…

                                Ansicht von 15 Beiträgen - 16 bis 30 (von insgesamt 65)

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