Bei Aufgabe 11 ist die Aussage C korrekt. Bei der Aussage B wurde die Bezeichnung “einfache Äquivalenzziffernkalkulation” verwendet. Diese Bezeichnung findet sich zwar nicht im Lehrtext, ist aber allgemein geläufig. Um die sich darauf ergebenen Probleme zu umgehen, haben wir uns entschieden, die Angabe immer als korrekt zu werten, egal was angekreuzt wurde. Bezogen auf Aussage A gibt es bei der Äquivalenzziffernkalkulation zwei verschiedene Verfahren, die einfache und die mehrfache Äquivalenzziffernkalkulation. Ein drittes Verfahren ist nicht im Lehrtext und uns auch nicht bekannt.
Die Aufgabe 42 ist lehrtextkonform gestellt. Die Kostenstelle drei wird an erster Stelle abgerechnet und im Lehrtext ist angegeben, dass sich die Indexierungen entsprechend der Abrechnungsreihenfolge anpassen. Da dies in bisherigen Klausuren aber so noch nicht gemacht wurde und wir nachvollziehen können, dass es dadurch zu Problemen kam, haben wir uns entschieden, mögliche Alternativlösungen anzuerkennen.Es gibt volle Punkte für die Lösungen “1,5” (Aufgabenstellung), “0,666” (Verrechnungssatz von Kostenstelle 1 bei Abrechnung an erster Stelle) und “2,093” (Kostenstelle 1 wird an dritter Stelle abgerechnet).
Damit hier die Falschaussagen mal aufhören.
Aus Moodel von Herrn Eggert