Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit Recht der Kreditsicherung Fernuni Hagen WS22/23

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  • #361388
    FSGU Betreuer
    Teilnehmer

      Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

      In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts, Kurs 40562 Recht der Kreditsicherung WS22/23 (Fernuni Hagen) diskutieren. Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.

      Bis wann ist die Einsendearbeit abzugeben und wo finde ich die Einsendearbeit?
      Hier könnt ihr die Fragen downloaden: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml bzw. hier https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/

      Alle Abgabetermine der Einsendearbeiten findet ihr hier: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/abgabetermine_ea.pdf

      Wo findet ihr noch wichtige Tipps zu der Einsendearbeit und zur Klausur?
      Wichtige Tipps zu diesem Modul findet ihr hier: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdf

      Wo findet ihr die Klausuraufgaben und die Klausurstatistiken?
      Die Klausuraufgaben und eine Klausurstatistik könnt ihr hier finden: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/klausuraufgaben-klausurstatistik.pdf

      Wir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
      Team FSGU AKADEMIE

      #361704
      bene35
      Teilnehmer

        Moin,

        will jemand seine Lösungen zur EA3 vergleichen?
        Ich schreibe hier mal meine Lösungen bis jetzt rein:

        1: C(die Einigung..), D(das bestehen), D (die übergabe)

        2: A(K wird Eigentümer, wenn er an V den Kaufpreis bezahlt), B(K wird Eigentümer, wenn er an D den Kaufpreis bezahlt), D (D ist Eigentümer geworden)

        3: B (Vorausabtretungsklausel), D, E

        4: hab ich noch nicht :)

        5: A (Briefhypothek ist die Regel), C (Übertragung kann erfolgen durch..)

        6: D (erlischt nur durch rechtsgeschäftliche Aufhebung), E(verwertet wie Hypothek)

        7+8: hab ich noch nicht

        9: B (wegen der akzessorität), C (wegen Formmangels nichtig), D(wenn s b vor übernähme getäuscht hat)

        10: A (beides Personalsicherheiten), E (wenn unklare Erklärung abgibt)

        Ich freue mich auf den Austausch und Vorschläge ;)

        LG
        Benedikt

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        #361710
        Sabrina
        Teilnehmer

          Hi Benedikt,
          hier mal meine Lösungen, aber ich leg meine Hand dafür nicht ins Feuer. Wenn du gute Erklärungen hast, warum z.b. 6 A nicht richtig ist, dann gerne her damit! ;-)

          Aufgabe 1
          C – die Einigung über die Pfandrechtsbestellung.
          D – das Bestehen einer zu sichernden Forderung.
          E – die Übergabe einer Sache.
          Aufgabe 2
          B – K wird Eigentümer, wenn er an D den Kaufpreis bezahlt
          D – D ist Eigentümer geworden
          Aufgabe 3
          B – G sollte einen verlängerten Eigentumsvorbehalt mit Vorausabtretungsklausel vereinbaren
          E – Für den verlängerten Eigentumsvorbehalt mit Vorausabtretungsklausel gilt, dass er ins Leere geht, wenn der Käufer sämtliche Forderungen, die er nun seinem Lieferanten abtritt, schon vorher ohne die Möglichkeit der Freigabe zur Absicherung eines Betriebsmittelkredits an eine Bank abgetreten hatte
          Aufgabe 4
          B – Beim Sicherungseigentum handelt es sich um die Einräumung von eigennützigem Treuhandeigentum.
          C – In der Vereinbarung von Sicherungseigentum liegt auch eine Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses.
          Aufgabe 5
          A – die Briefhypothek ist im Hypothekenrecht die Regel, die Buchhypothek die Ausnahme.
          C – die Übertragung einer Briefhypothek kann erfolgen durch Übergabe des Hypothekenbriefs und durch eine schriftliche Abtretungserklärung des Abtretenden.
          Aufgabe 6
          A – … wird zur Eigentümergrundschuld, wenn der Schuldner, der zugleich Sicherungsgeber ist, auf die Grundschuld zahlt.
          D – … erlischt nur durch rechtsgeschäftliche Aufhebung.
          Aufgabe 7
          C – Auf den Sachverhalt ist das Verbraucherdarlehensrecht anwendbar.
          D – Der Eigentumsvorbehalt muss in die Vertragsurkunde aufgenommen werden.
          E – Die Einordnung des Vertrages wäre eine andere, wenn Kurt das Auto kaufen würde, um sich als Taxiunternehmer selbstständig zu machen.
          Aufgabe 8
          A – die Einrede der Verjährung der Hauptschuld.
          B – die Einrede der Anfechtbarkeit
          C – die Einrede der Aufrechenbarkeit.
          Aufgabe 9
          Alle richtig.
          Aufgabe 10
          A – Schuldbeitritt und Bürgschaft sind beides Personalsicherheiten.
          E – Wenn der Sicherungsgeber eine unklare Erklärung abgibt (beispielsweise „Ich stehe für die Forderung ein.“), ist bei der Auslegung nach herrschender Rechtsprechung eher vom gesetzlichen Normalfall einer Bürgschaft auszugehen, es sei denn, der Sicherungsgeber hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem gesicherten Geschäft.

          LG Sabrina

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