Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit Grundlagen des Privatrechts Fernuni Hagen SS2021

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  • #240315
    FSGU Betreuer
    Teilnehmer

      Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

      In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im Modul 31061 Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts, Kurs 40560 Grundlagen und Grundbegriffe des Privatrechts SS2021 (Fernuni Hagen) diskutieren. Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.

      Bis wann ist die Einsendearbeit abzugeben und wo finde ich die Einsendearbeit?
      Hier könnt ihr die Fragen downloaden: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31061.shtml bzw. hier https://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/

      Wo findet ihr noch wichtige Tipps zu der Einsendearbeit und zur Klausur?
      Wichtige Tipps zu diesem Modul findet ihr hier: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdf

      Wo findet ihr die Klausuraufgaben und die Klausurstatistiken?
      Die Klausuraufgaben und eine Klausurstatistik könnt ihr hier finden: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/klausuraufgaben-klausurstatistik.pdf

      Wir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
      Team Fernstudium Guide

      #240554
      pk
      Teilnehmer

        Hallo zusammen…dann fange ich mal an mit meiner Lösung zur EA 1 im SS21 und bin gespannt auf Feedback und regen Austausch:

        Aufgabe 1: A,D (Gesellschaft- und Versicherungsrecht)
        Aufgabe 2: D (7 WE)
        Aufgabe 3: E (§929 S.1 BGB)
        Aufgabe 4: C,D,E (Herausgabeanspruch,Primäranspruch,Überlassungsanspruch)
        Aufgabe 5: C (wegen zu geringem Kaufpreis,erst schwebend unwirksam – kann durch §177 Abs.1 nachträglich genehmigt werden)
        Aufgabe 6: A,C ($142 BGB)
        Aufgabe 7: A,C,D,E (externe Vollmacht,§174 BGB,interne Vollmacht)
        Aufgabe 8: A,C,E (§164 Abs.1,Vollmacht für alle Geschäfte,§181 Insichgeschäft)
        Aufgabe 9: C (Schadensersatz nach §179 Abs.2 – positives Interesse;B handelt ohne Vertretungsmacht,da die Vollmacht unwirksam ist nach §105 Abs.2)
        Aufgabe 10: A (§195 regelmäßige Verjährungsfrist;Beginn der Frist nach §199 Abs.1)

        Viele Grüße.

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        #249736
        Katrin

          Hallo :-)

          In vielen Dingen habe ich die gleiche Lösung, bei manchen bin ich mir noch unsicher. Vielleicht können wir kurz überlegen, wer was warum gewählt hat.
          Ich gehe mal die Aufgaben von vorne nach hinten durch:

          1. Habe ich auch (A,D)

          2. Bin ich mir sehr unsicher, ich hätte jetzt auf 6 getippt (Ein Brötchen bitte / Hier ist das Brötchen / 30 Cent bitte / hier hast du die 30 Cent / hier ist dein Rückgeld / behalte das Rückgeld). Das ist aber wirklich mehr geraten als gewusst. Wie bist du denn auf die 7 gekommen?

          3. Auch hier bin ich nicht sicher. C und D sind raus, bis dahin bin ich bei dir. Für mich ist jetzt fraglich, ob der zweite Kaufvertrag gültig ist oder nicht. Ist er es nicht wäre A richtig, ist er es wohl Lösung E. Für die Gültigkeit spricht, dass der zweite Käufer gutgläubig handelt. Allerdings sagt mein Bauch “du kannst nichts verkaufen, was du schon verkauft hast”. Hast du eine konkrete Stelle, aus der du das entnimmst?

          4. Habe ich auch (C,D,E). Erst habe ich B ebenfalls als Anspruchsgrundlage gewertet, aber dort steht ja “wird nicht begründet”

          5. Habe ich auch (C)

          6. Habe ich auch (A,C). D ist sehr doof formuliert, aber für mich bedeutet “weiß der erklärende nicht was er sagt” etwas anderes als “er weiß was er sagt, meint aber etwas anderes” und ist somit falsch.

          7. A,D und E habe ich auch. Bei C bin ich mir unsicher, aber vermute, dass es auch richtig ist (A muss die Vollmacht nicht C gegenüber anzeigen, wenn dann R gegenüber C, dass er A vertritt)

          8. Habe ich auch (A,C,E)

          9. Habe ich auch (C)

          10. Habe ich auch (A)

          Viele Grüße
          Katrin

          #250324
          Claudia
          Teilnehmer

            Hallo, hier meine Ergebnisse:
            1) AD
            2) C Katrin durch das Wechselgeld sind es 4 Verträge, das Wechselgeld wurde aber nicht angenommen.
            3) AC Bin aber auch kein Profi in Recht. Denke nur, die haben doch am 1.3. einen Kaufvertrag abgeschlossen. Das dürfte doch der einzige sein, oder? Ansonsten wäre es E (genau aus dem Grund hasse ich das Thema)
            4) CDE
            5) C
            6) AC Katrin das sehe ich genauso, Erklärende wusste nicht was er sagt passt nicht.
            7) ADE
            8) E Ist aus meiner Sicht ein Insichgeschäft, was bis auf wenige Ausnahmen verboten ist.
            9) E B hat gegenüber S gesagt, das er in Vertretung für A den Vertrag abschließt. Damit ist A der Vertragspartner und S kann von B kein Geld verlangen.
            10) D lt. Strafgesetzbuch 20 Jahre bei Raub, ab dem Tag des Überfalls. Ich dachte erst 30, weil gem. § 197 Abs. 1.. Verletzung muss aber nicht vorliegen. Daher habe ich es gegoogelt.

            #250332
            Claudia
            Teilnehmer

              Sorry, vertan bei 10) d sind ja auch keine 20 Jahre. Aber was stimmt den dann bei 10) ??

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              #250987
              Katrin

                Hallo Claudia,

                ich ergänze mal hinter deinen Anmerkungen meine Ideen, bei denen wir nicht übereinstimmen :-)

                2) C Katrin durch das Wechselgeld sind es 4 Verträge, das Wechselgeld wurde aber nicht angenommen. >>> Meinst du dann hier wirklich C (6 WE, also 3 vollständige Verträge) oder D (7 WE, also 3 vollständige und der Anstoß zum Wechselgeld)??

                3) AC Bin aber auch kein Profi in Recht. Denke nur, die haben doch am 1.3. einen Kaufvertrag abgeschlossen. Das dürfte doch der einzige sein, oder? Ansonsten wäre es E (genau aus dem Grund hasse ich das Thema) >>> hier ist ja 1 aus 5, also kann nur eine Antwort richtig sein. Mein Bauch sagt A, allerdings sind ja erstmal beide Verträge geschlossen, die Frage ist glaube ich, wer welchen durchsetzen kann? Bin mir aber wirklich unsicher ob A oder E…….

                7) ADE >>> Habe ich auch erst gesagt, aber je öfter ich C lese desto eher neige ich dazu es auch zu nehmen. Warum sollte der Vollmachtgeber A dem Vermieter C mitteilen, dass er einen Rechtsanwalt beauftragt hat? Macht das nicht der Rechtsanwalt?

                8) E Ist aus meiner Sicht ein Insichgeschäft, was bis auf wenige Ausnahmen verboten ist. >>> Ist es definitiv. Aber dieses Insichgeschäft = Verbot kommt ja erst zum Schluss der Logikkette…Grundsätzlich besagt A unabhängig von der Gültigkeit “wer war beteiligt”, C “ist ein Verkauf durch Generalvollmacht gedeckt” und E sagt dann zum Schluss “alles schön und gut, aber Verboten”. Daher würde ich hier die drei A,C,E ankreuzen.

                9) E B hat gegenüber S gesagt, das er in Vertretung für A den Vertrag abschließt. Damit ist A der Vertragspartner und S kann von B kein Geld verlangen. >>> Er hat es zwar gesagt, aber durch die Trunkenheit konnte A ihn nicht beauftragen, es war also ein Handeln ohne Vertretungsmacht. Da er aber nicht böswillig gehandelt hat ist nur der Vertrauensschaden zu ersetzen, daher C (so habe ich es mir zumindest erklärt).

                10) D lt. Strafgesetzbuch 20 Jahre bei Raub, ab dem Tag des Überfalls. Ich dachte erst 30, weil gem. § 197 Abs. 1.. Verletzung muss aber nicht vorliegen. Daher habe ich es gegoogelt. >>> Wir machen hier ja grundsätzlich erstmal nur Privatrecht nach BGB. Da würde ich den Fall als “ungerechtfertigte Bereicherung §812” einordnen, somit 3 Jahre Verjährungsfrist. Und diese beginnt dann mit Schluss des Jahres, indem der Anspruch und die Person bekannt sind (Antwort A). Auch hier nicht 1000% sicher, aber das wäre meine Herleitung.

                LG Katrin

                #251001
                pk
                Teilnehmer

                  Hallo zusammen…kurze Erläuterung zu den nicht konformen Ergebnissen:

                  zu 2.) Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags: K-> “Ein Brötchen, bitte”(1).V mit konkretem Verhalten durch Hinlegen des Brötchens (2).Einigung von K und V nach §929 S. 1 BGB bzgl. des Eigentumsübergangs am Brötchen (3 und 4) und am 50 Cent Stück (5 und 6). V bietet K das 20 Cent Stück an (7).

                  zu 3.) Die gültigen Kaufverträge bzw. die Übertragung des Eigentums hat keinen Einfluß auf die Verfügungsmacht.

                  zu 7.) Die Vollmacht erlischt nicht durch Zurückweisung §174 BGB. Das Rechtsgeschäft ist zwar unwirksam, aber nicht wegen mangelnder Vertretungsmacht.

                  #254438
                  Claudia
                  Teilnehmer

                    Hallo Katrin,

                    2) Genau das meine ich. 3 Vertrage u. eine Willenserklärung zum Wechselgeld
                    3) Wahrscheinlich E Wenn man anders rangeht. Er hat ja 2 Kaufverträge geschlossen.
                    7) Ist schon richtig. Eine wirksame Vollmacht wurde erteilt. Also ACDE
                    8) ACE ist auch richtig. Vollmacht ist erteilt. Auch wenn daraus ein Insichgeschäft gemacht wurde, was dann nicht erlaubt ist, treffen A und C trotzdem zu.
                    9) C passt vielleicht auch. Obwohl der § 179 Vertretung ohne Vertretungsmacht lautet. Da bin ich mir echt nicht sicher.
                    10) Zu Raubüberfall an sich ist nicht geregelt. Daher könnte es auch die gesetzliche Verjährungsfrist u. § 199 Abs. 1 und 2 sein. Also A

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                    #254447
                    Claudia
                    Teilnehmer

                      Hallo pk,

                      kannst Du mir zur Aufgabe 3 erklären, warum Kaufverträge kein Einfluss auf die Verfügungsmacht haben? Danke!

                      #255175
                      pk
                      Teilnehmer

                        Hallo Claudia,

                        Kaufverträge sind Verpflichtungsgeschäfte (§ 433) und nach dem Trennung- bzw. Abstraktionsprinzip ist ein Verfügungsgeschäft (Einigung + Übergabe), also getrennt voneinander zu betrachten. (§929) Ihm steht es also frei, wem er das Eigentum überträgt trotz mehrerer Kaufverträge. Falls einer der Beiden im Verpflichtungsgeschäft eine Anzahlung gemacht hätte, wäre ein Anspruchsrecht entstanden, das allerdings auch geprüft werden könnte. Das Verfügungsgeschäft soll nach dem Abstraktionsprinzip von dem Verpflichtungsgeschäft unabhängig sein, da das kausale Verpflichtungsgeschäft Mängel aufweisen kann, wie z.B. gesetzliches Verbot (§134), Formmangel (§125), etc. So habe ich es zumindest verstanden!

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