Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösung Einsendearbeit – Grundlagen des Privatrechts – Fernuni Hagen SS 17

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  • #151829
    Kalle Bär
    Teilnehmer

      Aufgabe 2 ist ein Dauerbrenner
      Ich habe Folgendes dazu notiert (links K, rechts V):

      1. WE (Antrag 1 Brötchen (§433)) –> 2. WE (Annahme konkludentes Verhalten)
      4. WE (Übernahme Brötchen (§929)) <– 3. WE (Antrag “30 Ct”)
      5. WE (Aushändigung 50 ct) –> 6. WE (Annahme 50 Ct)
      Keine WE (Vergessen 20 ct) <– 7. WE (Übergabe 20 Ct)

      Das Vergessen der 20 Ct Wechselgeld stellt keine WE dar, da die subjektiven Tatbestände (“Handlungswille”, “Erklärungsbewusstsein”, “Rechtsfolgewille”) nicht erfüllt sind.

      #151830
      Kalle Bär
      Teilnehmer

        Zu 6:

        Im Skript wird auf Seite 80 zwischen Bote und Stellvertreter differenziert. 6A beschreibt mit anderen Worten das Beispiel von Seite 80 für einen Boten.

        Jetzt bin ich durch die Fragestellung verunsichert, ob ich 6A deshalb nicht ankreuze, weil es sich ja nicht um eine Vertretung, sondern um einen Boten handelt.
        Oder, ob 6A doch als Vertretung ohne Vollmacht bewertet werden muss, da der als Bote handelnde N keine (Handlungs-) Vollmacht, sondern nur mit einem klar beschriebenen Handlungsauftrag mit vorformulierter WE des Müller seinen Einkauf tätigt.

        Wie seht Ihr das?

        LG
        Kalle Bär

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