Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Externes Rechnungswesen Einsendearbeit EA externes Rechnungswesen Jahresabschluss KE 3 SS2012

Ansicht von 11 Beiträgen - 1 bis 11 (von insgesamt 11)
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    Beiträge
  • #107365
    Ulf22
    Teilnehmer

      Hallo allerseits,

      Nun hier meine Lösungen zur Einsendearbeit KE3 in externes Rechnungswesen zu Kurs 00029 Jahresabschluss im SS2012 an der Fernuni Hagen.

      Bu-Nr. Soll Haben Betrag Zusatz

      110 5 5 9 7

      120 7 2 2 7

      130 200 200 66 75

      140 180 199 1 1

      150 600 600 270 315

      160 100 100 96 100

      170 120 140 300 300

      180 xxx xxx 3235 847

      190 xxx 572 1785 xxx

      #110012
      daydream

        hi,

        ja ich habe die gleichen resultate. habe das modul bereits letztes semester bearbeitet, schreibe aber erst im September die Klausur.

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        #110112
        mery

          wie rechnet ıhr das aus ??lg

          #110158
          Elisabeth

            Hat jemand die Lösungen der MC-Aufgaben aus 046/KE05 EA2

            SS 2012?

            #110159
            Kristina

              Ja, ich habe sie und poste sie hier die kommenden Tage..

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              #110208
              Kristine

                Hallo Kristina,

                warum schreibst du xxx und nicht 0?

                Schöne Grüsse

                #110323
                Bo

                  Komm nicht bei Buchung 140 – 180 199, wieso dann 199 T€,

                  200T€x0,03x3monat=1500€?

                  #110351
                  Ackermann

                    110 5 5 7 7 !!!

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                    #110353
                    Kristina

                      Hallo Ackermann,

                      bei 1c) sollte 9 stehen, also 110 55 9 7

                      #110360
                      Steffi

                        Hallo…

                        verstehe 1c nicht…wieso 9?

                        welches Wort verstehe ich miss?

                        Weil laut meinen Infos:

                        ,,In § 253 Abs. 1 HGB wird verlangt, dass Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen sind.”

                        Ich hab Angst das ich die Fragestellungen in den EAs und Klausuren teilweise missverstehe :-(

                        #110363
                        Jana

                          Hallo Steffi,

                          1c) besagt, dass Rückstellungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zulässig sind

                          keine Einschränkungen – also generell zulässig –

                          diese Aussage ist falsch, da in §249 ausdrücklich Rückstellungen ausgeschlossen werden, egal ob sie nach kaufmännischer Beurteilung sinnvoll wären oder nicht

                        Ansicht von 11 Beiträgen - 1 bis 11 (von insgesamt 11)

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