Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Einsendearbeit 3 Privat- und Wirtschaftsrecht SS2016 Fernuni Hagen

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    Beiträge
  • #146544
    Claudi
    Teilnehmer

      Hallo,

      hier könnt ihr die Einsendearbeit zum Modul 31061 Privat- und Wirtschaftsrecht und hier speziell zum Kurs 40562 Recht der Kreditsicherung für das SS 2016 diskutieren.

      Abgabedatum ist spätestens am 07.07.2016.

      #147189
      Bianca

        1. B D E

        2. A C D

        3. A D

        4. C D E

        5. A C D

        6. E

        7. A E

        8. D E

        9. B D

        10. A B

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        #147990
        Kerstin Michl

          Hi Bianca,

          ich habe folgende Ergebnisse:

          1. ABE
          2. CE
          3. ABCE
          4. ABCDE
          5. C
          6. ABCDE
          7. E
          8. BCD
          9. ABD
          10.ADE
          Sie weichen von Deinen Ergebnissen schon ziemlich ab. Mich würde interessieren, wer von uns beiden die “richtigeren” Lösungen hat. Kann vielleicht noch jemand anders sein Feedback geben, wäre echt super. DANKE!

          LG
          Kerstin

          #148002
          Perlerina24
          Teilnehmer

            Sorry, meine Ergebnisse beziehen sich auf EA4, Handelsrecht, bin ja ganz falsch hier…
            LG
            Kerstin

            #148120
            Mark
            Teilnehmer

              Hello Bianca,

              ich starte mal mit meinem ersten Teil:

              1.) Richtig D und E, B nicht da dies nur bei Nichterfüllung vertraglicher Pflichten verlangt werden kann oder?

              2.) Richtig B,C,E… warum hast du nicht B?

              3.)A,D

              4.)A,B,C,D,E

              5.)A und D…C müsste falsch sein, da der Schuldbeitritt nicht akzessorisch ist

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              #148121
              Mark
              Teilnehmer

                So hier Teil II

                6.)E

                7.)A,B,C,E =Alle Sicherheiten bei denen ein Recht an einer Sache und an einem Recht besteht und keine Person

                8.)B und E, C und D müssten falsch sein, da unabhängig von diesen Punkten zuerst das Insolvenzverfahren eröffnet werden muss und keine bzw. nicht vollständige Befriedigung durch die ZV erlangt wurde

                9.)A und D

                10.)A,B,E….Grunddienstbarkeiten sind Dienstbarkeiten zugungsten des Eigentümers, keine Pfandrechte zugunsten Dritten

                Ich freue mich auf Feedback

                LG
                Mark

                #148170
                Alex

                  Hallo,

                  kann mir bitte jemand verraten wo ich eine Antwort auf die Frage zu EA 40562 Aufgabe 3 bekomme?

                  Danke im Voraus :-)

                  #148206
                  Michael Edlinger
                  Teilnehmer

                    Hallo,

                    Ich bin gerade die Musterlösungen der vergangenen Ea’ s durchgegangen und bei den Antworten zur Frage 6 erscheinen mir die Antworten unlogisch.

                    “Eine Schneidmaschine wird an B übereignet und von A weiterbenutz”;

                    (u.A.)

                    Antwort “B” ist richtig: B kann als Eigentümer die Maschine weiterveräußern.

                    Antwort “C” ist richtig: A hat ein Anwartschaftsrecht auf Rückübereignung.

                    Ich frage mich wenn B die Maschine verkauft wie kommt dann A zu seinem Anwartschaftsrecht und wie soll dann noch die Rückübereignung funktionieren?

                    Kann mir das jemand erklären?

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                    #148219
                    FSGU Betreuer
                    Teilnehmer

                      Hallo Michael,

                      Zu B) Die Weiterveräußerung bedeutet ja nicht, dass A nicht mehr über die Maschine verfügen kann. Er ist nach wie vor im Besitz der Maschine, er hat also die tatsächliche Verfügungsgwalt darüber.

                      Zu C) Der A kann die Rückübereignung verlangen, egal wer Eigentümer ist. Denn durch das bedingte Rückübereignungsrecht hat er ein Recht, das unmittelbar aus dem Übereignungsvertrag folgt. Dieses Recht steht vor dem Recht des jeweiligen “aktuellen” Eigentümers.

                      Schöne Grüße
                      Team Fernstudium Guide

                      #148235
                      Michael Edlinger
                      Teilnehmer

                        Aso ist das, jetzt versteh ich,

                        obwohl es für mich schon sehr abstrakt wirkt wenn ich mir vorstelle: Mein Nachbar N schuldet mir M Geld dafür übereignet er mir seinen Rasenmäher den er weiterbenutz. Ich verkaufe den Rasenmäher an X. Sobald N die Schulden bei mir (M) bezahlt hat hat N ein Rückübereignungsrecht, also müsste ich den Verkauf mit X rückabwickeln.

                        Ich schätze mal dass das in der Praxis nicht oft vorkommt; denn, wer verkauft schon was , was er wieder rückabwickeln muss und wer kauft schon gern was, worauf ein anderer ein Recht auf Rückübereignung hat.

                        Vielen Dank

                        #148851
                        marahh1983
                        Teilnehmer

                          moin, kann mir jemand von ich die eas schicken per email oder so

                        Ansicht von 11 Beiträgen - 1 bis 11 (von insgesamt 11)

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