Foren › A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen › Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts › Einsendearbeit 3 Privat- und Wirtschaftsrecht SS2016 Fernuni Hagen
Schlagwörter: Einsendearbeit, Fernuni Hagen, Privat- und Wirtschaftsrecht, SS2016, WiWi
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1. April 2016 um 15:05:30 Uhr #146544
Hallo,
hier könnt ihr die Einsendearbeit zum Modul 31061 Privat- und Wirtschaftsrecht und hier speziell zum Kurs 40562 Recht der Kreditsicherung für das SS 2016 diskutieren.
Abgabedatum ist spätestens am 07.07.2016.
19. Mai 2016 um 13:30:40 Uhr #147189Bianca1. B D E
2. A C D
3. A D
4. C D E
5. A C D
6. E
7. A E
8. D E
9. B D
10. A B
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18. Juni 2016 um 22:32:11 Uhr #147990Kerstin MichlHi Bianca,
ich habe folgende Ergebnisse:
1. ABE
2. CE
3. ABCE
4. ABCDE
5. C
6. ABCDE
7. E
8. BCD
9. ABD
10.ADE
Sie weichen von Deinen Ergebnissen schon ziemlich ab. Mich würde interessieren, wer von uns beiden die “richtigeren” Lösungen hat. Kann vielleicht noch jemand anders sein Feedback geben, wäre echt super. DANKE!LG
Kerstin19. Juni 2016 um 20:44:23 Uhr #148002Sorry, meine Ergebnisse beziehen sich auf EA4, Handelsrecht, bin ja ganz falsch hier…
LG
Kerstin29. Juni 2016 um 19:22:06 Uhr #148120Hello Bianca,
ich starte mal mit meinem ersten Teil:
1.) Richtig D und E, B nicht da dies nur bei Nichterfüllung vertraglicher Pflichten verlangt werden kann oder?
2.) Richtig B,C,E… warum hast du nicht B?
3.)A,D
4.)A,B,C,D,E
5.)A und D…C müsste falsch sein, da der Schuldbeitritt nicht akzessorisch ist
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29. Juni 2016 um 20:13:29 Uhr #148121So hier Teil II
6.)E
7.)A,B,C,E =Alle Sicherheiten bei denen ein Recht an einer Sache und an einem Recht besteht und keine Person
8.)B und E, C und D müssten falsch sein, da unabhängig von diesen Punkten zuerst das Insolvenzverfahren eröffnet werden muss und keine bzw. nicht vollständige Befriedigung durch die ZV erlangt wurde
9.)A und D
10.)A,B,E….Grunddienstbarkeiten sind Dienstbarkeiten zugungsten des Eigentümers, keine Pfandrechte zugunsten Dritten
Ich freue mich auf Feedback
LG
Mark6. Juli 2016 um 09:25:59 Uhr #148170AlexHallo,
kann mir bitte jemand verraten wo ich eine Antwort auf die Frage zu EA 40562 Aufgabe 3 bekomme?
Danke im Voraus
13. Juli 2016 um 15:57:57 Uhr #148206Hallo,
Ich bin gerade die Musterlösungen der vergangenen Ea’ s durchgegangen und bei den Antworten zur Frage 6 erscheinen mir die Antworten unlogisch.
“Eine Schneidmaschine wird an B übereignet und von A weiterbenutz”;
(u.A.)
Antwort “B” ist richtig: B kann als Eigentümer die Maschine weiterveräußern.
Antwort “C” ist richtig: A hat ein Anwartschaftsrecht auf Rückübereignung.
Ich frage mich wenn B die Maschine verkauft wie kommt dann A zu seinem Anwartschaftsrecht und wie soll dann noch die Rückübereignung funktionieren?
Kann mir das jemand erklären?
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16. Juli 2016 um 19:42:07 Uhr #148219Hallo Michael,
Zu B) Die Weiterveräußerung bedeutet ja nicht, dass A nicht mehr über die Maschine verfügen kann. Er ist nach wie vor im Besitz der Maschine, er hat also die tatsächliche Verfügungsgwalt darüber.
Zu C) Der A kann die Rückübereignung verlangen, egal wer Eigentümer ist. Denn durch das bedingte Rückübereignungsrecht hat er ein Recht, das unmittelbar aus dem Übereignungsvertrag folgt. Dieses Recht steht vor dem Recht des jeweiligen “aktuellen” Eigentümers.
Schöne Grüße
Team Fernstudium Guide21. Juli 2016 um 08:23:16 Uhr #148235Aso ist das, jetzt versteh ich,
obwohl es für mich schon sehr abstrakt wirkt wenn ich mir vorstelle: Mein Nachbar N schuldet mir M Geld dafür übereignet er mir seinen Rasenmäher den er weiterbenutz. Ich verkaufe den Rasenmäher an X. Sobald N die Schulden bei mir (M) bezahlt hat hat N ein Rückübereignungsrecht, also müsste ich den Verkauf mit X rückabwickeln.
Ich schätze mal dass das in der Praxis nicht oft vorkommt; denn, wer verkauft schon was , was er wieder rückabwickeln muss und wer kauft schon gern was, worauf ein anderer ein Recht auf Rückübereignung hat.
Vielen Dank
25. September 2016 um 08:27:49 Uhr #148851moin, kann mir jemand von ich die eas schicken per email oder so
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