Foren › A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen › Investition und Finanzierung › Einsendearbeit 1 Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen SS2012
Schlagwörter: Einsendearbeit, Fernuni Hagen
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22. Mai 2012 um 09:59:33 Uhr #107387
Hallo,
Hier meine Lösungen zur Einsendearbeit 1 im Modul 31021 Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der BWL vom SS2012 an der Fernuni Hagen.
Aufgabe 1:
1) Die Aussage ist in der Form falsch. Die Haftungsmasse der GmbH entspricht dem Gesamtvermögen der GmbH. Die Höhe des Vermögens nach der Mittelzuführung ist jedoch unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung der Mittelzuführung. Es unterscheiden sich allenfalls die insgesamt auf das haftende Gesamtvermögen gerichteten Gläubigeransprüche.
2) Diese Aussage ist falsch, da sich die Haftungssituationen deutlich unterscheiden. Der Einzelkaufmann haftet gegenüber jedem Gläubiger mit seinem Gesamtvermögen (also seinem Geschäfts- und auch Privatvermögen), der hier beschriebene Gesellschafter der GmbH haftet jedoch ausschließlich gegenüber dem Gläubiger mit seinem Privatvermögen, gegenüber dem er sich vertraglich als Bürge verpflichtet hat.
22. Mai 2012 um 10:11:26 Uhr #110238Aufgabe 2:
a)Der Verschuldungsgrad ergibt sich aus dem Quotienten aus Fremdkapital zum Eigenkapital. Hier also:
V= 4000/(4500-4000) = 8
r_e_min = 0,05 + 8*(0,05-0,1) = -0,35
r_e_max = 0,15 + 8*(0,15-0,1) = 0,55
b) Die Differenz zwischen den Eigenkapitalrenditen ist bei einem hohen Verschuldungsgrad deutlich größer als die bei einem geringeren Verschuldungsgrad.
Für den Fall, dass bei hohem Verschuldungsgrad ein positives Ergebnis erzielt wird (Situation 2)), wirkt der Verschuldungsgrad als Verstärker dieses positiven Trends. Falls negative Ergebnisse erzielt werden (Situation 1)), wird durch einen hohen Verschuldungsgrad der negative Trend verstärkt.
Ein geringer Verschuldungsgrad bewirkt bei positivem Ergebnis jedoch weniger hohe Eigenkapitalrenditen, hingegen deutlich geringere Verluste bei negativem Ergebnis.
Bei einer über dem Fremdkapitalzins liegenden Gesamtrendite werden tendenziell umso höhere Eigenkapitalrenditen erzielt werden, je höher der Verschuldungsgrad ist.
Bei ungünstiger Geschäftsentwicklung, also unter dem Fremdkapitalzins liegender Gesamtren- dite, erkennt man aber auch, dass das Verlustrisiko tendenziell für die Eigenkapitalgeber umso größer ist, je höher der Verschuldungsgrad ist.
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22. Mai 2012 um 10:17:19 Uhr #110239Aufgabe 3
a1) Der hier angesprochene Kursanstieg wird üblicherweise auch als Ankündigungseffekt bezeichnet. Der Ankündigungseffekt beläuft sich in diesem Fall auf 30 – 27 = 3 Euro
a2)
b= 1,5Mio/ 300.000 = 5 zu 1
B = C_bö-C_e / (b+1) = 30-12 /6 = 3
C´BÖ = A*C_Bö + N*Ce /(A+N) = (1,5Mio*30 + 300.000*12) /1,8Mio
22. Mai 2012 um 10:57:53 Uhr #110240Aufgabe 4:
a) Zahlungen MV IF AF
1) +35 – +35 –
2) +9,5 – – 9,5
3) -18 18 – –
4) -12 9,6 -2,4 –
5) -6 6 – –
6) -8 – -8 –
7) – – – –
Summe 0,5 33,6 24,6 9,5
b)
Mittelherkunft:
Aufbau Liq.reserven: 0,5
Innenfinanzierung: 24,6
Außenfinanzierung: 9,5
Mittelverwendung:
Investitionen: 18
Tilgung: 9,6
Ausschüttung: 6
Saldo 1
c)
(1) ?
(2) F
(3) F
Falls die GmbH in den Vorjahren mehr Gewinne erzielt als sie Ausschüttungen vorgenommen hat, kann sie im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses die gebildeten Rücklagen (buchtechnisch) auflösen und unter Umständen (wenn die Rücklagenauflösung betraglich den Jahresfehlbetrag übersteigt) trotz des Vorliegens eines Jahresfehlbetrages Ausschüttungen vornehmen. Die Höhe der zulässigen Ausschüttungen ist auf die Höhe des Bilanzgewinns begrenzt, über dessen Höhe keine Informationen vorliegen. Wie hoch die Ausschüttungen im konkreten Fall sein können, bleibt folglich offen. Ein generelles Ausschüttungsverbot bei Vorliegen eines Jahresfehlbetrages existiert ebenso wenig wie eine prozentuale Ausschüttungsbegrenzung.
(2) F
Die „Stille Gesellschaft“ hat gemäß § 236 Abs. 1 HGB im Insolvenzfall die Position eines Insolvenzgläubigers. Deshalb ist diese Finanzierungsform eine Art der Fremdfinanzierung.
(3) F
Das Abgrenzungskriterium zwischen Innen- und Außenfinanzierung ist die Frage, ob
– die Zahlungsmittel im Zuge des Leistungs- und Umsatzprozesses zufließen (Innenfinanzierung) oder
– außerhalb dieses Prozesses durch gesonderte finanzielle Vereinbarungen (Außenfinanzierung).
(4) ?
Durch Sicherungsvereinbarungen, sonstigen Absprachen und gesetzlicher Vorgaben ergeben sich in der Regel verschiedene Rangklassen von Gläubigern. Es sind jedoch auch Konstellationen möglich, wo es zu einer gleichmäßigen Vermögensverteilung kommt.
(5) ?
Etwa bei einer AG mit voll eingezahlten Aktien kann dies so sein. Je nach Rechtsform und sonstigen Gegebenheiten können aber auch noch die Gesellschafter – beschränkt oder unbeschränkt – mit ihrem Privatvermögen haften.
d)
Zwischen dem bilanziell ausgewiesenen Eigenkapital und der Haftungssituation eines Unternehmens besteht eine Beziehung. Es kommt dem Eigenkapital selbst weder eine unmittelbare Haftungsfunktion zu, noch zeigt es die Höhe der Haftungsmasse an. Sieht man einmal von dem Privatvermögen der Gesellschafter und eventuellen Haftungszusagen Dritter ab, so kommt allein dem gesamten Unternehmervermögen eine Haftungsfunktion zu. Das Eigenkapital hingegen ist nur ein Indikator für den Überschuss des Haftungspotentials über die darauf gerichteten Ansprüche der Gläubiger.
Diese Indikatorfunktion des Eigenkapitals ist jedoch durch die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bewertung der Aktiv- und Passivbestände beeinträchtigt.
24. Mai 2012 um 06:45:49 Uhr #110254Jochenhallo,
habe fragen zu
Aufgabe 4:
a) Zahlungen MV IF AF
2) +9,5 – – 9,5
4) -12 9,6 -2,4 –
bei 2.) habe ich jeweils statt 9,5 die 4,75
weil es heisst ja 9,5 pro 10 euro anleihe => (5/10) *4,75
bei 3.) wo wird den der Stundungsbetrag berücksichtigt? der beträgt doch 2 mio.
kann jemand helfen
gruss jochen
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25. Mai 2012 um 06:28:34 Uhr #110259NataliaWarum ergibt das Bezugsverhältnis in Aufgabe 3a2 4 zu 1 und nicht 5zu 1?
25. Mai 2012 um 10:51:24 Uhr #110260@Nathalia: Danke, du hast recht – ist korrigiert!
@Jochen: entscheidend ist aber der Kurs und der liegt bei 9,5. Wieso rechnest du 5/10 *4,75?
Studungen sind keine Zahlungen
25. Mai 2012 um 11:08:17 Uhr #110261jochenhabe nochmal nachgesehe habe eine Denkfehler gehabt.
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27. Mai 2012 um 13:44:08 Uhr #110269Jochenhallo zusammen,
kann jemand bei Aufgabe 3 sagen warum cE = 12 ist?
B = C_bö-C_e / (b+1) = 30-12 /6 = 3
wie kommt man denn drauf? ich habe 9
Vorab danke für Antworten
28. Mai 2012 um 19:51:46 Uhr #110275Jochenhallo zusammen,
Aufgabe 4:
sorry meinte 5/10 *9,5=4,75?
Warum ist 4,75 falsch?
kann jemand bei Aufgabe 3 sagen warum cE = 12 ist?
B = C_bö-C_e / (b+1) = 30-12 /6 = 3
wie kommt man denn drauf? ich habe 9
Danke vorab
29. Mai 2012 um 10:27:35 Uhr #110279Hallo Jochen,
zu Aufgabe 4:
richtig, da 5 Mio Aktien zum Preis von 9,50.-€ ausgebeben werden, berechnen sich die Einnahmen zu 5Mio*9,5 = 47,50Mio. Beim Nennwert von 10 Euro ergeben sich 4,75Mio.
Zu Aufgabe 3:
Der Emissionskurs Ce liegt nicht bei 12 sondern bei 9.
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29. Mai 2012 um 11:45:29 Uhr #110281Jochenhallo rolf,
danke also gehe ist Zahlung und AF= +4,75
Was ist mit MV?
Übrigens vielleicht könnte Claudi den Rest den Richtigen Ergebnissen anpassen um weitere verwirrunge im Forum zu vermeiden.
gruss jochen
29. Mai 2012 um 11:54:04 Uhr #110282Jochenbei aufgabe 4
5) -6 6 – –
Wenn Dividenden bezahlt werden muss dann nicht in beiden fällen -6 stehen?
29. Mai 2012 um 12:11:19 Uhr #110283Jochenhallo,
soeben ist mir aufgefallen, dass eventuell noch mehr nicht stimmt. Aufgabe4 also jetzt komplett von mir:
1.)Zahlung und IF = jeweils +35
2.) Zahlung und AF= jeweils +4,75
3.)Zahlung und MV= jeweils -18
4.)Zahlung -12; MV -9,6; IF 2,4
5.)Zahlung und MV= jeweils -6
6.) Zahlung und IF= jeweils -8
7.) nichts (also alles 0)
hat jemand wie ich alles?
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30. Mai 2012 um 13:00:56 Uhr #110284samiHallo Jochen,
ich habe es genauso. Jetzt ist es ja auch einfach
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