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AutorBeiträge
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29. März 2015 um 12:27:17 Uhr #126390
Guten Tag,
wie es aussieht habe ich wider Erwarten Mikro mit 48 Punkten nicht bestanden. Ich komme jetzt ins 4. Semester und starte mit den Wahlmodulen. Muss ich Mikro wiederholen oder kann ich es ausgleichen? Das ist das einzige Pflichtmodul, das ich nicht bestanden habe.
Falls ich es nicht ausgleichen kann, muss ich das Modul jetzt noch nach belegen um im September nochmal schreiben zu dürfen?
Danke für Eure Hilfe!
Grüße,
Jonas29. März 2015 um 12:48:36 Uhr #126393Ja du kannst ausgleichen.
Von den 10 Modulen müssen 8 bestanden sein. 2 kannst du ausgleichen. Unter der Voraussetzung, dass du in diesen 2 Klausuren mind. 25% erreicht hast und insgesamt auf die 500 Punkte in den Pflichtmodulen kommst.Anzeige
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29. März 2015 um 12:59:07 Uhr #126395mattiMuss man hierfür das Ausgleichen in irgendeiner Art und Weise beantragen oder geht das “automatisch” wenn man die Mindestpunktzahl von 500 in den Pflichtmodulen erreicht hat?
Vielen Dank,
29. März 2015 um 14:47:12 Uhr #126401Denke durch die Beantragung des Zwischenzeugnisses. Da trägt man ja die Noten inkl. erreichter Punkte und Gesamtpunktzahl ein.
29. März 2015 um 15:26:53 Uhr #126402wäre eine Nachbelegung um die Klausur nochmal schreiben zu können kostenlos? … Und was wäre, wenn ich nochmal durchfliegen sollte? … Im Grunde schadet es dann ja wohl nicht nochmal zu schreiben, ausgleichen kann ich dann immer noch.. falls keine Gefahr besteht?
Danke!
29. März 2015 um 18:03:15 Uhr #126425SarahJa ist kostenlos. Einfach in der nächsten Klausurphase noch mal zur Klausur anmelden ;) ich würde es an deiner Stelle auch noch mal schreiben, weil gerade diese Klausur anfürsich doch relativ einfach ist, die Aufgaben sind jedes Jahr weitestgehend identisch, nur mit anderen Zahlen und ab und zu sind mal 1, 2 Aussagen neu. Wenn ich da an andere Klausuren denke ….
29. März 2015 um 20:29:20 Uhr #126448Brauch man dann beispielsweise nur einmal die Klausur schreiben und bei nicht bestehen dann den Ausgleich machen? Mir wird es wahrscheinlich in Unternehmungsführung so gehen.
Wo kann man das nachlesen?29. März 2015 um 21:33:56 Uhr #126453Nachbelegen ist kostenlos, so lange keine grundlegende Änderung der Kursmaterielien gemacht wird. Bei UF wird jetzt geändert. Habe ich auch nicht gestanden im letzten Semester und dieses Semester nicht geschrieben. Ich müsste also nochmal zahlen, wenn ich nochmal schreiben will.
Ja man muss nur einmal schreiben und kann das ausgleichen. Die Informationen stehen in der Prüfungsordnung
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29. März 2015 um 22:26:05 Uhr #126455Wieso nochmal zahlen? Reicht doch, wenn man sich nochmal zur Klausur anmeldet oder? Zahle doch da nicht nochmal so viel für…
Nachbelegen kostet 5 Euro.
Danke für die Info, schaue mir die Tage die Prüfungordnung nochmal an.30. März 2015 um 02:57:29 Uhr #126459Dianawas passiert wenn ich dann zum dritten malnicht bestanden habe? Hab ich mich dann nur für das Fach tod geprüft und es zählt weiter 8/10 oder gefährde ich damit mein Studium und lasse s notfalls bei zwei Versuchen und Gleiche aus?
30. März 2015 um 09:56:16 Uhr #126465AnonymWenn du in einem Pflichtfach 3 mal durchgefallen ist, ist der Studiengang für dich beendet, sofern du nicht ausgleichen kannst oder mehr als 2 Module mit weniger als 50 Punkte hast.
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30. März 2015 um 11:59:01 Uhr #126469Ja du kannst dich auch nur zur Klausur anmelden. Aber ob es sinnvoll ist, mit altem Studienmateral zu lernen sei dahin gestellt. Und das neu überarbeite muß man eben nochmal kaufen. Wenn neue Themen prüfungsrelevant werden hilft dir der alte Kram nicht
31. März 2015 um 00:12:13 Uhr #126492Das Pflichtprogramm umfasst zehn Pflichtmodule. Diese sind zu belegen, mit Einsendearbeiten zu bearbeiten und mit einer jeweils zweistündigen Klausur abzuschließen. Die Pflichtmodule können nicht abgewählt werden. Die empfohlene Reihenfolge der Bearbeitung finden Sie in den Studienplänen.
Das Pflichtprogramm ist erfolgreich absolviert, wenn
mindestens acht Pflichtmodule mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet worden sind undhöchstens zwei Pflichtmodule schlechter als „ausreichend“ (4,0) aber mit mindestens jeweils 25 Prozentpunkten bewertet worden sind undder Durchschnitt der an der FernUniversität absolvierten Pflichtmodule mindestens 50 Prozentpunkte beträgt.
Pflichtmodule können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholungsmöglichkeit besteht also nur, wenn die Klausur ein- oder zweimal nicht bestanden wurde. Wird eine Klausur wiederholt und erneut nicht bestanden, werden die erzielten Punkte der besten nicht bestandenen Klausur berücksichtigt.
Über das erfolgreich abgeschlossene Pflichtprogramm wird aufAntrag ein Zwischenzeugnis ausgestellt. Die Gesamtnote im Zwischenzeugnis ergibt sich aus dem Durchschnitt der Prozentpunkte der an der FernUniversität absolvierten Pflichtmodule.
1. April 2015 um 22:35:28 Uhr #126593Hallo Jonas,
Du kannst von den 10 Pflichtmodulen zwei Pflichtmodule ausgleichen. Dabei ist es so,
wenn du ausgleichst musst du durch die Prozentpunkte der anderen Klausur min. 50 % in beiden Klausuren erreichen.Bei 48% wird das deine Note im Zwischenzeugnis auch nicht wirklich herunterziehen, aber im Zwischenzeugnis steht eine 5… damit solltest du dich also niemals bewerben.
Wichtiger sind ohnehin die Schwerpunktmodule ( B Module). Da sollest du dann aber auch notenmäßig etwas rocken.LG
Chris
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20. Dezember 2015 um 19:36:23 Uhr #144654AnnHallo zusammen,
ich habe eine ähnliche Frage. Im Modul 31061 (Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrecht) habe ich im LOTSE 2 von 4 Häften abgearbeitet, im einem Habe ich 82% erreicht und damit bestanden, bei dem anderen 42% (also nicht bestanden). Um an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen muss man Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein, also darf ich an der Prüfung nich teilnehmen? oder wird 42%+82%=128% wenn ich das ducrg zwei teile sind das mehr als 50% also bestanden? :)
falls ich an der Prüfung wirklcih jetzt nicht telnehmen darf, muss ich mich wieder für das Modul anmelden damit ich die Einsendearbeiten nochmals machen kann?viele Grüße
Anna -
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