Foren Wiki Fernuni Wirtschaftswissenschaften Ausgleich nicht bestandener Klausur

Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 16)
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    Beiträge
  • #126390
    PhanTI
    Teilnehmer

      Guten Tag,

      wie es aussieht habe ich wider Erwarten Mikro mit 48 Punkten nicht bestanden. Ich komme jetzt ins 4. Semester und starte mit den Wahlmodulen. Muss ich Mikro wiederholen oder kann ich es ausgleichen? Das ist das einzige Pflichtmodul, das ich nicht bestanden habe.

      Falls ich es nicht ausgleichen kann, muss ich das Modul jetzt noch nach belegen um im September nochmal schreiben zu dürfen?

      Danke für Eure Hilfe!

      Grüße,
      Jonas

      #126393
      Kira
      Teilnehmer

        Ja du kannst ausgleichen.
        Von den 10 Modulen müssen 8 bestanden sein. 2 kannst du ausgleichen. Unter der Voraussetzung, dass du in diesen 2 Klausuren mind. 25% erreicht hast und insgesamt auf die 500 Punkte in den Pflichtmodulen kommst.

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        #126395
        matti

          Muss man hierfür das Ausgleichen in irgendeiner Art und Weise beantragen oder geht das “automatisch” wenn man die Mindestpunktzahl von 500 in den Pflichtmodulen erreicht hat?

          Vielen Dank,

          #126401
          Kira
          Teilnehmer

            Denke durch die Beantragung des Zwischenzeugnisses. Da trägt man ja die Noten inkl. erreichter Punkte und Gesamtpunktzahl ein.

            #126402
            PhanTI
            Teilnehmer

              wäre eine Nachbelegung um die Klausur nochmal schreiben zu können kostenlos? … Und was wäre, wenn ich nochmal durchfliegen sollte? … Im Grunde schadet es dann ja wohl nicht nochmal zu schreiben, ausgleichen kann ich dann immer noch.. falls keine Gefahr besteht?

              Danke!

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              #126425
              Sarah

                Ja ist kostenlos. Einfach in der nächsten Klausurphase noch mal zur Klausur anmelden ;) ich würde es an deiner Stelle auch noch mal schreiben, weil gerade diese Klausur anfürsich doch relativ einfach ist, die Aufgaben sind jedes Jahr weitestgehend identisch, nur mit anderen Zahlen und ab und zu sind mal 1, 2 Aussagen neu. Wenn ich da an andere Klausuren denke ….

                #126448
                Jenny
                Teilnehmer

                  Brauch man dann beispielsweise nur einmal die Klausur schreiben und bei nicht bestehen dann den Ausgleich machen? Mir wird es wahrscheinlich in Unternehmungsführung so gehen.
                  Wo kann man das nachlesen?

                  #126453
                  Kira
                  Teilnehmer

                    Nachbelegen ist kostenlos, so lange keine grundlegende Änderung der Kursmaterielien gemacht wird. Bei UF wird jetzt geändert. Habe ich auch nicht gestanden im letzten Semester und dieses Semester nicht geschrieben. Ich müsste also nochmal zahlen, wenn ich nochmal schreiben will.

                    Ja man muss nur einmal schreiben und kann das ausgleichen. Die Informationen stehen in der Prüfungsordnung

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                    #126455
                    Jenny
                    Teilnehmer

                      Wieso nochmal zahlen? Reicht doch, wenn man sich nochmal zur Klausur anmeldet oder? Zahle doch da nicht nochmal so viel für…
                      Nachbelegen kostet 5 Euro.
                      Danke für die Info, schaue mir die Tage die Prüfungordnung nochmal an.

                      #126459
                      Diana

                        was passiert wenn ich dann zum dritten malnicht bestanden habe? Hab ich mich dann nur für das Fach tod geprüft und es zählt weiter 8/10 oder gefährde ich damit mein Studium und lasse s notfalls bei zwei Versuchen und Gleiche aus?

                        #126465
                        Anonym

                          Wenn du in einem Pflichtfach 3 mal durchgefallen ist, ist der Studiengang für dich beendet, sofern du nicht ausgleichen kannst oder mehr als 2 Module mit weniger als 50 Punkte hast.

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                          #126469
                          Kira
                          Teilnehmer

                            Ja du kannst dich auch nur zur Klausur anmelden. Aber ob es sinnvoll ist, mit altem Studienmateral zu lernen sei dahin gestellt. Und das neu überarbeite muß man eben nochmal kaufen. Wenn neue Themen prüfungsrelevant werden hilft dir der alte Kram nicht

                            #126492
                            Jenny
                            Teilnehmer

                              Das Pflichtprogramm umfasst zehn Pflichtmodule. Diese sind zu belegen, mit Einsendearbeiten zu bearbeiten und mit einer jeweils zweistündigen Klausur abzuschließen. Die Pflichtmodule können nicht abgewählt werden. Die empfohlene Reihenfolge der Bearbeitung finden Sie in den Studienplänen.

                              Das Pflichtprogramm ist erfolgreich absolviert, wenn

                              mindestens acht Pflichtmodule mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet worden sind undhöchstens zwei Pflichtmodule schlechter als „ausreichend“ (4,0) aber mit mindestens jeweils 25 Prozentpunkten bewertet worden sind undder Durchschnitt der an der FernUniversität absolvierten Pflichtmodule mindestens 50 Prozentpunkte beträgt.

                              Pflichtmodule können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholungsmöglichkeit besteht also nur, wenn die Klausur ein- oder zweimal nicht bestanden wurde. Wird eine Klausur wiederholt und erneut nicht bestanden, werden die erzielten Punkte der besten nicht bestandenen Klausur berücksichtigt.

                              Über das erfolgreich abgeschlossene Pflichtprogramm wird aufAntrag ein Zwischenzeugnis ausgestellt. Die Gesamtnote im Zwischenzeugnis ergibt sich aus dem Durchschnitt der Prozentpunkte der an der FernUniversität absolvierten Pflichtmodule.

                              #126593
                              Chris
                              Teilnehmer

                                Hallo Jonas,

                                Du kannst von den 10 Pflichtmodulen zwei Pflichtmodule ausgleichen. Dabei ist es so,
                                wenn du ausgleichst musst du durch die Prozentpunkte der anderen Klausur min. 50 % in beiden Klausuren erreichen.

                                Bei 48% wird das deine Note im Zwischenzeugnis auch nicht wirklich herunterziehen, aber im Zwischenzeugnis steht eine 5… damit solltest du dich also niemals bewerben.
                                Wichtiger sind ohnehin die Schwerpunktmodule ( B Module). Da sollest du dann aber auch notenmäßig etwas rocken.

                                LG

                                Chris

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                                #144654
                                Ann

                                  Hallo zusammen,

                                  ich habe eine ähnliche Frage. Im Modul 31061 (Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrecht) habe ich im LOTSE 2 von 4 Häften abgearbeitet, im einem Habe ich 82% erreicht und damit bestanden, bei dem anderen 42% (also nicht bestanden). Um an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen muss man Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein, also darf ich an der Prüfung nich teilnehmen? oder wird 42%+82%=128% wenn ich das ducrg zwei teile sind das mehr als 50% also bestanden? :)
                                  falls ich an der Prüfung wirklcih jetzt nicht telnehmen darf, muss ich mich wieder für das Modul anmelden damit ich die Einsendearbeiten nochmals machen kann?

                                  viele Grüße
                                  Anna

                                Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 16)

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