@lei-tuerkes-silvia
Das dachte ich auch aber was hälst du hiervon?
Bei Gewinnmaximierung gilt:
Wertmäßige Kosten = pagatorische Kosten plus Grenzgewinn. Da der Grenzgewinn
des nicht knappen Faktors „Rohstoff A“ als Nichtengpaßfaktor null beträgt, entsprechen seine wertmäßigen Kosten den pagatorischen Kosten.