Ich habe auch die 11 A) als falsch eingetragen. Muss man da jetzt individuell Einspruch einlegen oder werden die vom Lehrstuhl ihre Lösung noch überarbeiten? Ich mein, der Fall ist ja klar, dass es die zweistufige gibt.
Ich habe auch Widerspruch eingelegt gegen das Resultat. Dumm ist jetzt nur, dass man nicht weiß, wie lange das Prozedere dauert. Ich muss nämlich die Klausur möglicherweise wiederholen und muss ja dann wieder lernen, falls ich nicht doch noch bestehe.
ich habe auch bei Aufgabe 46 und 47 die Ergebnisse vertauscht (50/30 statt 30/50).
Hier wurde ja mal angesprochen, dass man da auch eventuell Widerspruch einlegen könnte. Hat da jemand von euch einebnen Tipp dazu? Sind 300 Punkte und das sind ja echt Welten….
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Wenn du den Widerspruch entsprechend gut begründest, dann hast du sicher auch Chancen. Bei mir wurde seinerseits dem Einspruch stattgegeben und ich habe eine bessere Note erhalten.
Hey, also bei aller Liebe aber ich denke nicht dass das klappt. Die Aufgabenstellung ist ganz klar und bei jeder Aufgabe steht was was du eintragen sollst. Da gibt es ganz andere Aufgaben in der Klausur. Versuchen kannst du es natürlich trotzdem. Kostet nur Porto
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Ich bin mir nicht sicher ob ein Widerspruch bei Aufgabe 11 A überhaupt Sinn macht.
Es gibt laut Lehrbuch einstufige und mehrstufige Äquivalenzziffernkalkulation.
Dabei muss beachtet werden das die zweistufige Äquivalenzziffernkalkulation das selbe ist wie eine mehrstufige Äquivalenzziffernkalkulation. Diese Begriffe werden oft verwendet, meinen aber eigentlich das selbe.
So hab ich das jetzt zumindest verstanden.
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