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Schlagwörter: 31021, Einsendearbeit, Fernuni Hagen, Investition, Lösung, SS19, SS2019
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4. April 2019 um 20:39:33 Uhr #175052
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
In diesem Thema wollen wir die Lösung zur Einsendearbeit im 31021 Investition und Finanzierung | Kurs 40525 Finanzierung SS19 (Fernuni Hagen) diskutieren.
Unsere Mentoren werden euch gern bei inhaltlichen Fragen unterstützen.Wann ist die Einsendearbeit abzugeben?
Die Einsendearbeit ist am 04.07.2019 spätestens abzugeben, hier könnt ihr die Fragen downloaden: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/module/31021.shtmlWo findet ihr noch wichtige Tipps für die Einsendearbeit?
Die haben wir euch in der folgenden PDF übersichtlich dargestellt: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/E-Book-FG-A-Module-Klausurtipps.pdfWo findet ihr die Klausuraufgaben und die Klausurstatistiken?
Die Aufgaben aus den Klausuren und Klausurstatistiken könnt ihr in dieser PDF finden: https://www.fernstudium-guide.de/dokumente/ebooks/klausuraufgaben-klausurstatistik.pdfWir wünschen euch viel Erfolg mit diesem Modul!
Team Fernstudium Guide18. April 2019 um 20:19:38 Uhr #175801LucaHallo hat schon jemand erste Ergebnisse??
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25. Mai 2019 um 06:21:44 Uhr #177898Hallo,
ich trau mich jetzt mal meine Ergebnisse einzustellen, obwohl ich mir an einigen Stellen nicht so richtig sicher bin.. Ich hab das Thema noch nicht so ganz durchdrungen, hab ich das Gefühl.1a) Eigenkapitalquote: 37,5%
Fremdkapitalquote: 62,5 %
Verschuldungsgrad: 166,67 %1b) Eigenkapitalrendite: 8,3 %
1c) Bruttogewinn vor Zinsen: 16.000 –> Nettogewinn nach FK-Zinsen: 10.000
Eigenkapitalrendite (diesmal berechnet mit Gewinn/EK x 100): 8,3 %1d) hier hab ich zwar lange rumprobiert, aber ich bin nicht drauf gekommen, wie man das rechnet… daher muss ich an dieser Stelle leider passen
1e) Eigenkapitalrendite bei VG=0:
jeweils 0bei VG=2:
für r(gk)=-2% –> -2,1%
für r(gk)=1% –> 0,96 %
für r(gk)= 4% –> 4,02 %
für r(gk)= 7% –> 7,08 %1f) höherer Verschuldungsgrad –> höhere Zahlungsverpflichtungen –> höheres Risiko d. Zahlungsunfähigkeit & Überschuldung –> geringere Kreditwürdigkeit
außerdem: größere Abhängigkeit von externen Gläubigern2a) Habe ich damit begründet, dass bei dem Unternehmen, bei bereits eine Beteiligung besteht laut SV keine Aussicht auf Verbesserung der wirtschaftl. Lage besteht, weshalb auch nicht langfristig mit Erhöhung der Eigenkapitalrendite zu rechnen ist.
Kommt mir aber insgesamt etwas dünn vor und ich hab überlegt, ob der Zinseszinseffekt hier noch erwähnt werden sollte..
2b) Risiko schwankt zwischen 12,50 und 537,50 bei einem erwarteten Wert von 275.
2c) Auch hier hab ich bisher keine Lösung.
2d) Da ich 2c nicht gelöst habe, hab ich hier nur allgemeine Ausführungen dazu, wieso nach Modigliani und Miller denselben Marktwert haben müssen, wenn sie das gleiche leistungswirtschaftliche Risiko bei ungleichem Verschuldungsgrad aufweisen.
2e) die EK-Kosten steigen mit zunehmendem Verschuldungsgrad.
Die Fremdkapitalkosten sind konstant und unabhängig vom Verschuldungsgrad. Ebenso im Durchschnitt die Gesamtkapitalkosten.
(Hier freue ich mich insbesondere auf Eure Rückmeldung. Hab das System noch nicht verinnerlicht und muss immer wieder alles mögliche nachlesen.)25. Mai 2019 um 11:51:16 Uhr #177906Stefan T.Die d ist eigentlich ganz einfach:
Du hast ja die Formel aus der b:
EKR = GKR + (GKR-FKR)*VG
Diese kannst du nun nach VG auflösen:
(EKR-GKR)/(GKR-FKR)= VG
Wenn du die Zahlen einsetzt, dann kommst du auf folgende Lösung:
(10%-5%)/(5%-3%) = 5%/2% = 2,5 = 250%.Weiterhin gilt:
FK/EK= VG
Bei gleich bleibendem Gesamtkapital folgt daraus, dass das Verhältnis von FK zu EK 2,5 betragen muss.
Ferner gilt:
FK+Ek = GK = 320
FK/EK = 2,5Folglicherweise muss das Fremdkapital 2,5 mal so hoch sein wie das Eigenkapital.
Stellen wir dies um, so kommen wir auf: FK = EK*2,5Oben eingesetzt in die Formel wird daraus: EK*2,5+EK = GK
Oder auch: 3,5EK = 320
320/3,5 ergibt ca. 91,43 (gerundet). Das ist unsere Lösung.Zur “Probe” kannst du auch 91,43*2,5 rechnen, das muss dann das Fremdkapital sein, hier kommst du zusammen mit dem EK auf 320. Die Rechnung stimmt also.
25. Mai 2019 um 14:58:07 Uhr #177909Stefan T.Die 1e erscheint mir merkwürdig.
Hier soll doch nur für die jeweiligen Verschuldungsgrade berechnet werden. Wenn man in die Leverage-Formel diese einsetzt, so kommt man zu folgendem Schluss:
– Für einen Verschuldungsgrad von 0 muss die Eigenkapitalrendite der Gesamtkapitalrendite entsprechen.
Denn EKR = GKR + (GKR-FKR)*0 ist dann EKR = GKR.– Für einen Verschuldungsgrad von 2 hingegen entspricht die EKR dann der GKR plus der zweifachen Differenz zwischen GKR und FKR. Wenn ich die Angaben aus Teilaufgabe b zur FKR berücksichtige, so komme ich auf folgende Ergebnisse:
1.) -2%+(-2%-3%)*2 = -2%-10% = -12%
2.) 1%+(1%-3%)*2 = 1%-4% = -5%.
3.) 4%+(4%-3%)*2 = 4%+2% = 6%.
4.) 7%+(7%-3%)*2 = 7%+8% = 15%.Die Aussage daraus ist auch offensichtlich: Ein höherer Verschuldungsgrad bringt nur dann mehr Eigenkapitalrendite, wenn die Gesamtkapitalrendite größer ist als die Fremdkapitalrendite. Wenn kein Verschuldungsgrad existiert, dann ist die Eigenkapitalrendite gleich der Gesamtkapitalrendite.
Das heißt, der Hebeleffekt funktioniert in beide Richtungen.
Dazu kommt noch, das bei positivem Hebeleffekt ein höherer Verschuldungsgrad zwar zu höherer Rendite führt, diese bezieht sich jedoch auf ein geringeres eingesetztes Kapital, wie aus den anderen Formeln zu entnehmen ist.Anzeige
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25. Mai 2019 um 15:15:47 Uhr #177911Stefan T.…Zu früh abgesendet.
Und bezogen auf die gleichen Wahrscheinlichkeiten lässt sich sagen, das man bei einem Verschuldungsgrad von 0 und einem Fall einer negativen Gesamtkapitalrendite eine 75%ige Chance hat, eine positive Eigenkapitalrendite zu haben, während bei einem höheren Verschuldungsgrad diese durch den Leverage-Effekt auf 50% absinkt, da zwei Fälle sogar eine negative Eigenkapitalrendite haben und zwei Fälle eine positive Eigenkapitalrendite.
Würde die Fremdkapitalrendite steigen, so sähe dies zusammen mit dem höheren Verschuldungsgrad noch schlechter aus.25. Mai 2019 um 17:05:47 Uhr #177913@Stefan
Bei 1e) glaub ich hast du dich bei den -5% verrechnet, das sollten -3% sein.
2.) 1%+(1%-3%)*2 = 1%-4% = -3%.
@Larissa
Bei Aufgabe 1 hab ich alles so wie du, bis zur 1e und 1f, da hab ich auch das was Stefan hat.
Bei Aufgabe 1c musst du allerdings aufpassen, da hast du den Brutto-/Nettogewinn in Zehntausend angegeben (10 000 und 16 000), die Aufgabenstellung gibt aber die Werte in der Bilanz in Mio. € an.2c) hab ich was anderes raus:
Wert Anteile = 75000€∙0,01=750€
Anspruch am erwarteten Gewinn=23000€∙0,01=230€
Anspruch Gewinn neg. Szenario=500€∙0,01=5€
Anspruch Gewinn pos. Szenario=45500€∙0,01=455€
Schwankungsbreite Gewinnanteil im Intervall von 5€ bis 455€Für Aufgabe 2c/d schaust dir am besten mal die Rechnung in KE3, S.201ff an, da wird genau diese Aufgabe zum homemade Leverage mit anderen Zahlen vorgerechnet und erklärt.
Bei mir hat der Investor dann einen Arbitragegewinn von 250 realisiert, bei gleichem erwartetem Gewinn und Kapitalstrukturrisiko.25. Mai 2019 um 17:25:01 Uhr #177915Stefan T.@Klaus
Stimmt, habe es aber eher falsch abgeschrieben bzw zwei mal im Kopf gerechnet und auf meinem Zettel richtig, hier aber falsch…
@Larissa
Naja, bei der 2a scheint mir die Begründung nicht ganz stimmig zu sein:Es ist nämlich so, das eine Rendite für ein auszahlendes Unternehmen Zinsen darstellt, die es für Fremdkapital zahlt. Für das aufnehmende Unternehmen sind das die pagatorischen Kosten, für mich hingegen als Investor habe ich die Entscheidung zwischen meistens mehreren konkurrierenden Investitionen.
Zum einen gibt es hier die Frage danach, wie viel Eigenkapitalrendite ich bekomme und zum anderen, wie hoch das Risiko ist. Gilt etwa, das ich für dieselbe Investition anderswo mehr Rendite bekomme, so heißt das, das ich in jeder Periode somit einen bestimmten Verlust machen würde, den ich nicht hätte, wenn ich stattdessen in B investiert hätte.
Das bezeichnet man auch als Opportunitätskosten.
In unserem Fall generieren wir zwar eine Eigenkapitalrendite von 5%, diese ist jedoch wegen der wirtschaftlichen Lage unsicher. Die Bank bietet hingegen eine sichere Anlage zu 6% Eigenkapitalrendite, somit ist einerseits das Risiko weg, andererseits bekommen wir zusätzlich noch mehr Geld.
Ich denke daher, das auf diesen Punkt hingewiesen werden sollte in der Begründung.Anzeige
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26. Mai 2019 um 10:59:10 Uhr #177930Stefan T.Wenn du dir die Kapitalstruktur der A GmbH anschaust, sollte dir auffallen, das diese keine FK hat. Dementsprechend spielt FK-Zins hier keine Rolle und dementsprechend liegt der Gewinn bei 150.000*0,18 = 27.000. Somit sind die anderen Werte für min und max gleich wie in der B GmbH.
Hätte derjenige nun denselben prozentualen Anteil an der A-GmbH, so hätte er – 1.500 Euro Anteile dort. Würde er diese verkaufen und Anteile der B-GmbH unter Vorgaben des Wirtschaftsprüfers holen, so wäre der Arbitragegewinn 750 Euro Euro, sonst würde sich für den Investor ja nichts ändern.
Also genauso viel wie vorher auch und damit ein Beweis für die 1. Mogliani-Miller-These, die besagt, das sich zwei Unternehmen, die das gleiche leistungswirtsch. Risiko und untersch. Verschuldungsgrad haben, denselben Wert aufweisen, womit auch die d) hinfällig ist.Zur e) lassen sich die vorher gegangenen Aufgaben zusammen fassen:
Wie vorher gesehen, weisen beide Unternehmen denselben Wert auf, sind daher hinsichtlich aller Erlöse und Kosten äquivalent, und müssen daher auch bei ihren Kapitalkosten äquivalent sein. Denn sonst wäre ein Unternehmen ja weniger wert als das andere, was ja der ersten These widersprechen würde. Daraus folgt, das die Gesamtkapitalkosten konstant sind.
Für die Eigenkapitalkosten gilt, das diese bei einem Verschuldungsgrad von 0 identisch sind mit den Gesamtkapitalkosten. Diese sind wiederum die Summe aus Eigen – und Fremdkapitalkosten und damit analog zur obrigen Gleichung zum Gesamtkapital. Die Herleitung hierfür ist auf S. 204 zu finden. Daraus folgt aber auch, das die Eigenkapitalkosten linear mit dem Verschuldungsgrad ansteigen. Die Fremdkapitalkosten sind jedoch – hier ist dies ersichtlich aus der Aufgabe 2b)- abhängig vom Zinssatz.
(Ich hoffe mal, ich habe das so einigermaßen verständlich hingeschrieben und mich nicht verrechnet, auf S. 203 und 204 finden sich diese Begründungen noch mal ausführlicher)26. Mai 2019 um 14:25:41 Uhr #177932@Stefan
ich hab meine Antwort zu 2b) vorher zu 2c) gepostet, bin eine Aufgabe verrutscht.Aber so wie ich deinen Post lese hast du den homemade Leverage genau andersrum abgebildet als in der Aufgabe verlangt. Man sollte doch die Investition des Investors in B durch Verkauf seiner Anteile und Kreditaufnahme und anschließender Investition in A nachbilden und den Arbitragegewinn ermittlen.
Seine Anteile an B sind 750 wert, er nimmt noch 1% des Fremdkapitals von B zu 4% Zinsen auf, also 1000 => hat jetzt 1750 zur Verfügung, investiert davon 1500 in A (bekommt dadurch genau den selben erwarteten Gewinn wie in der Ausgangssituation von 230 und das selbe Intervall von 5-455 (nach Abzug von 40 FK-Zinsen)) und hat jetzt noch 250 übrig als Arbitragegewinn.
So wie ich deins lese hast du 1500€ Anteile an A, verkaufst die und machst einen Arbitragegewinn von 750? Oder hab ich das falsch verstanden?26. Mai 2019 um 17:13:19 Uhr #177943Stefan T.Ja, weil ich das so verstanden habe. Aber habe eben gesehen, das ich diese Aufgabenstellung einfach falsch verstanden habe weil die so verworren ist…
Was ich nur nicht ganz kapiere ist, wieso dann in der b von irgendwas mit 175.000 geredet wird.
Wenn du von den 175.000 ausgehst, kommst du auf denselben Wert wie Larissa, allerdings wäre hier nicht der Gewinn gleich (wie denn auch wenn Gesamtkapital höher ist). Gehen wir von 150.000 aus, kommen wir auf die 230 und damit auch auf denselben erwarteten Gewinn sowie Minimal – und Maximalwerte.Gehen wir dann noch davon aus, das du von B nach A und nicht von A nach B gehst, und diese sonstigen Angaben bzgl. Kapital etc. richtig sind, dann macht das wieder Sinn und deine Lösung stimmt.
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26. Mai 2019 um 20:36:55 Uhr #177949@Stefan
Das Gesamtkapital ändert sich nicht, auch wenn der Marktwert des EK auf 75000 geschätzt wird, man kann in beiden Fällen nur mit dem tatsächlichen GK von 150000 rechnen.
Den Marktwert braucht man in b) nur für den WERT der Anteile, was bei 1% von 75000 eben 750 ergibt.31. Mai 2019 um 22:38:58 Uhr #178524L.Ich sitze auch gerade dabei.
Irre ich oder sind bei den Lösungen von euch zu wenig Nullen?
Die Angaben sind in Mio. Euro, demnach liegt der Bruttogewinn bei 16.000.000 Euro, Netto bei 10.000.000.
1. Juni 2019 um 21:53:25 Uhr #178745@L. – jup, sind Millionen.
“@larissa
Bei Aufgabe 1 hab ich alles so wie du, bis zur 1e und 1f, da hab ich auch das was Stefan hat.
Bei Aufgabe 1c musst du allerdings aufpassen, da hast du den Brutto-/Nettogewinn in Zehntausend angegeben (10 000 und 16 000), die Aufgabenstellung gibt aber die Werte in der Bilanz in Mio. € an”Anzeige
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5. Juni 2019 um 11:17:08 Uhr #179560Hallo allerseits!
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Ich hab die EA, wie Ihr an meinem Post sehen könnt, schon vor einiger Zeit bearbeitet und seither BWL II komplett liegen lassen, daher komm ich grade auf die schnelle nicht so ganz mit.
Aber ich bin mir sicher, dass ich mit Euren Hinweisen was anfangen kann und sehe da noch einiges an Nachholbedarf bei mir – insofern nochmals: Danke schön!
Viele Grüße & viel Erfolg! -
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