Zusatzkosten

Zusatzkosten Definition

In der Betriebsökonomie sind Zusatzkosten eine Ausgabenkategorie. Sie liegt kein Kostenaufwand zugrunde. Die Andersaufwände sind Gegensatzwort.

Allgemeines zu Zusatzkosten

Durch Bestimmung des respektiven Begriffsgehalts erschwert eine Reihe von Aufwandbegriffen wie feste Aufwendungen, variable Aufwendungen, Verwaltungsaufwendungen oder Grundkosten eine wechselseitige Unterscheidung und eine Reihe von Aufwandbegriffen wie feste Aufwendungen, variable Aufwendungen, Verwaltungsaufwendungen oder Grundkosten schafft Verwirrtheit bei der Auswahl, welcher Aufwandbegriff bei einem festen Fall der zutreffende ist. Keine Kosteneigenart, sondern eine Aufwendungenkategorie sind Zusatzkosten. Dabei steht den Zusatzkosten in der gewinn- und Verlustausrechnung kein Kostenaufwand gegenüber, sie sind somit pur kalkulatorische Aufwendungen, die nur zu Berechnungszwecken dienen, damit die Preisberechnung das Preisminimum und die Selbstausgaben richtig berechnen kann.

Wann entstehen Zusatzkosten?

Auf entgangenen Gewinnen aus der Verwendung unternehmereigener Rohstoffe wie kaufmännische Spannkraft, Unabhängigkapital oder Geschäftslokale beruhen Zusatzkosten. Der Unternehmensinhaber der Firma stellt sein Arbeitsvermögen zu der Disposition, ein Unternehmerarbeitslohn steht ihm zu. Wird dieser Unternehmerarbeitslohn ebenfalls faktisch ausgezahlt, entstehen in der gewinn- und Verlustausrechnung Personalaufwendungen, so dass sich die Fragestellung nach Zusatzkosten nicht stellt Dass der Arbeitgeber für seine Beschäftigung bei Einzelfirmen und Personenunternehmen kein Arbeitseinkommen bezieht, ist Bedingung für Zusatzkosten hierbei präzise. Der Arbeitgeber wird nicht ausgezahlt, das rechnerische Entgelt ist als kalkulatorischer Unternehmerarbeitslohn zu berücksichtigen. Das von dem Unternehmensinhaber dem Geschäft zu der Disposition gestellte Privatkapital ist zu erwirtschaften, weil der Unternehmensinhaber für eine anderweitige Kapitalanlage einen Hamost erringen würde, der ihm aber bei der Beteiligung von Privatkapital entgeht Auf das Privatkapital kommt somit es zu kalkulatorischen Mietzinsen. Stellt der Unternehmensinhaber seinem Betrieb ihm gehörende Geschäftslokale oder Fabrikanlagen kostenfrei zu der Disposition, so braucht ihm die Firma keine Miete Pacht bezahlen, die er zumindest bei der Bestandgabe an Dritte erlangen würde Diesen Ertragsverlust gleicht die kalkulatorische Pacht aus.

Wann wird was abgegrenzt?

Wird in der Betriebsergebnisrechnung bewusst zwischen Kostenaufwand und Ausgaben eingegrenzt.

Ausgaben sind kalkulatorische Ausgaben. Sie gegenübersteht kein Kostenaufwand oder ein Kostenaufwand in unzureichender Größe. Kalkulatorische Erträge auf das Fremdkapital sind kalkulatorische Mieten auf das Eigenmittel. Zusatzkosten und kalkulatorische Mieten auf das Eigenmittel sind Andersaufwände, weil Fremdkapital Bestandaufwand verursacht.