Vorzugsaktie Definition
Die Vorzugsaktie ist eine Wertpapiergattung, bei welcher der Anteilseigner kein Wahlrecht besitzt, dafür erhält er die Dividendensicherheit auf eine bevorzugte, in der Regelmäßigkeit größere Tantieme als bei dem Gegenstück des Stammwertpapieres
Was ist eine Vorzugsaktie?
Die Ansprüche des Aktienbesitzers aus Wertpapieren um das Wahlrecht werden bei der Vorzugsaktie verschnitten. Vorzugsaktien eignen aus Sichtweise des Kapitalanlegers sich insbesondere für Investoren mit pur materiellen Belangen an Gewinnanteil und Dividendenertrag. Sie wollen keine Aufsicht über eine Gesellschaft mit ihrem Wahlrecht einnehmen. Vorzugsaktien eignen aus Unternehmensfernsicht sich um das Privatkapital zu steigern, ohne die Aufsicht der Gesellschaft in Gestalt von Wahlberechtigungen anteilsmäßig vergeben zu müssen. Vorzugsaktien eignen sich außerdem zu dem Überbrückungsdraht eines wirtschaftlichen Engherzigpasses, da die Vorzugsgewinnanteile nachgezahlt werden kann, während die Erträge einer Unternehmensanlehnung frei von der Ertragssituation immer zu leisten sind. Wenn die Forderungen der Vorzugsgesellschafter komplett zufriedengestellt sind, wird der Stammanteilsschein bei dem Gewinnanteil zunächst versorgt.
Dass frei von einem rund erzielten Erlös den Gewinnanteil in der garantierten Größe zu bezahlen ist, widerspricht die Abgabe von Vorzugsaktien mit Dividendengewähr in der Bedeutung jedoch der Wesenheit der aktienmäßigen Gewinnbeteiligung.