Teilkostenrechnung

Teilkostenrechnung Definition

Man versteht unter Teilkostenrechnung Kostenrechnungsrechtsverfahren, bei denen lediglich ein Teil der angefallenen Aufwendungen auf den Aufwandträger aufgerechnet wird. Nur die variablen Aufwendungen oder die Einzelaufwendungen und die variablen Gemeinausgaben werden pro nach Verfahren dem Aufwandträger zugewiesen, um so eine Verausrechnung von Fixkosten zu umgehen, wie sie bei den Verfahren der Vollaufkostenrechnung betrieben wird. Das Direct Costing, die Grenzplankosten- und Deckungsbeitragsausrechnung sowie die verhältnismäßige Singlekostenrechnung nach Paul Riebel sind Teilkostenrechnungssysteme. Man differenziert in Abhängigkeitsverhältnis von der Betreuung der Fixkosten einstufige vielmehr mehrstufige Verrechnungsstrukturen.

Die nachträgliche Auswertung der Teilkostenrechnung ist wie jede Kostenrechnungsprozesse ebenso wegen der anderweitigen Anbindung an den schon abgeschabten Ablauf unfähig, um einen steuernden Übergriff in ein fortlaufendes operatives Ereignis zu erlauben.

Welche Kritikpunkte gibt es?

Ein Konzern muss mittel- und längerfristig seine vollen Ausgaben abdecken. Bei einem frei an Deckungsanteilen orientierten Entscheidungsaufbau birgt dies jedoch das Risiko, dass die Deckungsanteile der Aufwandträger allerdings gut sind, die Zahl der abgesetzten Waren und dementsprechend der Betrag der Deckungsanteile allerdings zu niedrig ist, um den Betrag der Fixkosten abzudecken Dass längerfristig betrachtet ebenfalls die festen Aufwendungen ist außerdem zu erkennen variierbar, und daher entscheidungsrelevant werden.

Sich mit Themen der Voll- oder Teilkostenrechnung beschäftigt hat sogar die Gerichtsbarkeit. Weiterhin jedenfalls in Kriegsphasen von den Vollaufwänden und einem Gewinnpreiszuschlag bei der Feststellung eines richtigen Verkaufspreises gelangt war das Reichsgericht. Bei der Feststellung des Verletzervorteils versagt der Bundesgerichtshof hingegen das Vollkostenaktmodell und der Bundesgerichtshof billigt nur einen Teil der Gemeinaufwendungen und sämtliche Einzelaufwendungen zu. Fixkosten dürfen nicht berücksichtigt werden. Sie wären als freie Bereitschaftskosten sowieso entstanden. Seitdem sich in der Betriebsökonomie die Teilkostenrechnung durchgeschlagen hatte, war das Gerichtsurteil lediglich denkbar geworden.