Stammaktie Definition
Das Merkmal eines Wertpapieres, mit Wahlrechten versehen zu sein bezeichnet der Ausdruck Stammaktie. Das Gegenbild zu einer Stammaktie ist der Vorzugsshare, die nicht mit einem Wahlrecht ausgestattet ist, allerdings zu der Entschädigung des anderweitigen Wahlrechtes auf irgendeine Linie mögen versorgt wird, zu dem Beispiel durch eine größere Tantieme
Die Endsumme über die Nominalwerte der emittierten Stammaktien bildet zusammen mit der Endsumme über die Nominalwerte der emittierten Vorzugsanteilsscheine das Stammkapital.
Welche Stimmrechte besitzt man?
Die Befugnis eines Anteilseigners auf Absatzimmung bei Generalversammlungen der Gesellschaft verbrieft jede Stammaktie. Nach dem deutschen Aktiennaturgesetz verboten sind Mehrstimmrechte, exakt eine Stimmlage ist dabei jeder Stammaktie zugewiesen. Soweit es zu der Erhaltung mehrheitlicher gesamtwirtschaftlicher Interessen notwendig ist, können die Bundeswirtschaftsminister der Bundesländer davon Abweichungen erlauben.
Während heutzutage eine Zusammenballung von Wahlrechten durch einen Aktionärsbindungsabschluss oder Wertpapierleihe leicht denkbar ist, war dieses vorher rechtswidrig so sah das Aktiennaturgesetz von 1937 vor, dass wer zu der Exekution des Wahlrechtes Wertpapiere eines anderen genutzt, die er sich zu diesem Lebenszweck durch Geben oder Zusage besonderer Nutzen vermittelt hat mit Strafe von einschließlich abgeschlossen 100.000 Reichsmark verurteilt werden kann Wahlberechtigungen wurden dagegen von den Depotbanken geborenndelt und teils sogar unerlaubt verwendet. Die Depotbanken haben so auf der Generalversammlung der Daimler – Benz Aktiengesellschaft 1993 sich durch ihr Vollmachtstimmrecht auf den Standpunkt von Daimler gesetzt und gegen eine Auszahlung der Nettogewinnrücklagen abgestimmt, weil mit mehr als 99.7 Hundertstel der Orchestermaterialien zurückgewiesen wurde der Vorschlag.
Ähnliche Begriffe:
voting share, common stock