Pfand

Pfand Definition

Man versteht unter Pfand in dem Zurückbehaltungsrecht Rechtsordnungsobjekte. Sie werden dem Geldgeber als Sicherung für seinen Anspruch zu der Herrschaft bereitgestellt.

Was versteht man unter Pfand?

Das ausschließliche Rechtsordnungsobjekt in dem Zurückbehaltungsrecht ist das Pfand. Der Pfandgläubiger, der Darlehensnehmer oder ein dritter, nicht kreditnehmender Sicherungsgeber sind Mitglieder. Das Zurückbehaltungsrecht sieht namentlich vor, dass der Pfandgläubiger nur Eigentum an dem Pfandgegenstand erlangt, während der Kreditnehmer oder ein dritter Sicherungseber den Besitz daran behält Bei Eröffnung der Sicherungsreife erhält der Pfandgläubiger die rechtliche Ermächtigung, ebenfalls als reiner Eigentümer das Pfand zu verwenden, wenn der behütete Anspruch zahlbar ist und vollständig oder teils nicht beglichen wird Sowohl gelenkige Gegenstände als sogar unveränderliche Gegenstände wie Grundbesitze und grundstücksgleiche Ansprüche kommen als Pfandgeldobjekte bei dinglichen Dingen in Fragestellung. Sofern sie nicht zu den persönlichen Berechtigung gehören, können selbst ideelle Waren wie Ansprüche, Genehmigungen, Berechtigungen, Patentschutze, Markenzeichen, Marken, kaufmännische Schutzanrechte, Unternehmenswerte und Copyrights als Pfand eintreten.

Wie entstand Pfand?

Im römischen Reich

Als Eigentumspfand ließ schon das römische Zwölftafelgesetz aus 451 v. Chr. das Pfand zu. Es erschien in dem 2. Säkulum v. Chr. in cirkaonischen Ladenformularen. Man leitete von der Faust in dem römischen Recht den Ausdruck für Pfand ab. Das Pfand in Handspielen behalten musste der Darlehensgeber mithin und der Darlehensgeber erhielt dadurch die Funktion des Inhabers. Es lag gänzlich in der Gefahr des Kreditgebers, ob er bei Sicherungsreife bei der Verwendung einen Mehrreinerlös erzielte oder einen Minderreinerlös mit Restanspruch übrigbehielt Er blieb auf der Restrechnung ruhen, er musste nicht den Mehrreinerlös an seinen Kreditnehmer zurückgeben.

Das eigentumslose Zurückbehaltungsrecht aus Griechenland gelangte aus den römischen Ostbezirken unter Imperator Julian außerdem nach Italien. Zwischen dem Besitzstandpfand und dem eigentumslosen Pfand trennte Ulpian dabei bewusst. Sich versetzen ließen selber wechselnde Lager, für eine aktuelle oder zukünftige Rechnung haftete das Pfandgeldobjekt. Eine Verfallsvertragsklausel sorgte dafür, dass der Kreditgeber an dem Pfand Besitz erlangte, sobald der Darlehensnehmer an dem Fälligkeitszeitpunkt seinen Kredit nicht zurückzahlte Eine Veräußerungsvereinbarung schrieb nachts einen eventuellen Mehrreinerlös dem Kreditnehmer zu. Die Römer verbanden von Anfang an mit der Pfandvorbestellung die intensive Verbindung zwischen Pfand und Rechnung. Sie ist als Akzessorietät bis heutzutage aufbewahrt.

Im Mittelalter

Was ist Fahrnis?

Bereits in dem Frühmittelalter gesetzlich festgelegt war die Hinnahme eines Fahrnispfandes. Zu der Erhaltung seiner Anforderung dem Kreditnehmer einen Pfandhauptgegenstand wegmachen konnte ein Kreditgeber. Dies konnte in der Karolingerzeit lediglich weiterhin nach richterlicher Genehmigung erfolgt. Der Graf, zukünftig andere Unterhändler des Regenten oder des Herrschers durfte allerdings lediglich weiterhin die Einziehung ausführen. Speziell für die Pfandnahme berufene Staatsdiener die sogenannten Faustpfänder wurden in den Hauptstädten bestimmt. Die Einziehung ausführen durften einzig diese. Eigenverantwortlich fahrbare Sachen wurden in der Methode aber ansonsten als Fahrnisunterpfand aufgenommen. Man versuchte seit dem 13. Säkulum bei dem Landfrieden dagegen einzuschreiten.

Was versteht man unter Grundschuld?

Die Hypothek wurde als Pfand in dem Mittelalter und in der frühen Neuzeit außerdem genannt. Nicht lediglich gewöhnliche Anwesen konnten dabei Hauptgegenstand des Pfandgeldes sein. Mächtige Hausherren oder Hoheitsanrechte, beispielsweise Wegegelder konnten stattdessen außerdem ausgeborgt werden. Statt Abgaben für die zugrunde kursive Haftung die Einnahmen aus dem Pfand standen dem Kreditgeber anschließend zu.

Wie verhält es sich mit Territorien?

Dass Herrscher Ortschaften oder hohe Gewalten als Pfandeigentum übergeben als Entschädigung gegen geliehenes Kapital, war in dem Mittelalter es oft normal. Von dem anfänglichen Besitzer durch Geldzählungen oder sogar sonstigen Austausch ausgeglichen werden konnten die verpfändeten Regionen stets. Der Sicherungsbesitz wurde vereinzelt ebenfalls in normalem Grundbesitz für den Pfandnehmer verwandelt, mit Einverständnis des natürlichen Besitzers oder bei dessen andauernder Pleite.

Einige Beispiele:

  • Pfandgeldherrschaft Dobrilugk, 1547 von dem böhmischen Regenten verliehene Vorherrschaft, die 1602 erneut ausgeglichen wurde
  • 1803 als Pfandeigentum von Schweden an Mecklenburg abgegeben und 1903 formell an dieses veräußert wurden Wismar, Amtsbezirk Neukloster und die Insel Poel.

Pfand in der Neuzeit

Das römische Faustpfandprinzip übernahm bereits die preußische hypothec- und Concurs-Ordnung vom 4. Februar 1722. In Johann Leonhard Frischs Wörterverzeichnis tauchte der Ausdruck Zurückbehaltungsrecht erstmalig 1741 auf. Vom Unterpfand ist im Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis vom Januar 1756 ebenso die Rede wie im Allgemeinen preußischen Landrecht vom Juni 1794, das das Unterpfand erklärte als das dingliche Recht, welches jemandem auf eine fremde Sache zur Sicherheit seiner Forderung eigeräumt worden, und vermöge dessen er seine Befriedigung selbst aus der Substanz der Sache verlangen kann

Die aus dem römischen Recht stammenden Bestimmungen zu dem Pfand übernahm das in dem Jänner 1900 in Organ getretene BGB größtenteils.

Wie entstand Pfand?

Umstritten ist die Herkunft des Wortes Pfand. Beim Pfand handelt es sich nach einer Lehrmeinung um ein über das Friesische aus dem altfranzösischen übernommenes Wort, das auf den altfranzösischen Begriff paner zurückgehen soll, welches sowohl wegnehmen als auch wegwischen bedeuten kann Es wäre aus dem fränkischen Wort Bann im ersteren Fall, im letzteren aus dem lateinischen pannus entstanden. Wie Klamotten und -stoffe zu Zeitstufen mehrheitlichen Tauschgeschäftes als Geldmittel galten, verdeutlicht die Ableitung immerhin. Davon eine Zwischenstufe panctum entwickelt aus pactum geht eine andere Lehrmeinung aus. Auf die Nähe zum Wort Pfennig verweisen Ernst Wasserzieher Betz daneben. Dies stammt indes u. U. eher vom Wort Pfanne “.

Für den deutschen Wortursprung des Pfandes ging Friedrich Kluge vom Gleichgewicht aus, weil ein Gegengewicht beschrieb das althochdeutsche pfant.

Ähnliche Begriffe:

Pfand, Verpfändung, vertragliches Pfandrecht