Personalkredit

Personalkredit Definition

Ein Personalkredit ist in dem Bankwesen ein Bankkredit, der aufgrund der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers von den Finanzinstituten zu dem Gebrauch bereitgestellt wird und als Blankodarlehen oder gegen Kreditsicherungen gewährt werden kann. Der Konkretrealkredit ist Gegensatzwort.

Wie entstand der Personalkredit?

In der Geschichte fiel die Begriffsbestimmung des Personalkreditbegriffs extrem verschieden aus. Für Georg Obst gehörte 1923 der Lombardkredit nicht zu den Personalkrediten während es sich beim Diskontgeschäft um einen Personalkredit handelt, tritt beim Lombardgeschäft die Person des Darlehensnehmers in den Hintergrund, die Personalhaftung stand 1925 im Vordergrund, denn die Sicherheit des Personalkredites beruht auf der Personalhaftung Er kann ein Blankokredit sein, für welchen allein der Kreditnehmer haftet, oder ein Bürgschaftskredit, bei dem neben dem Schuldner noch Dritte mit ihrem Vermögen für eine Forderung einzutreten haben Die durch wertpapier-, waren- oder Wechsellombard gedeckten Kredite überwiegen bei den Personalkrediten bei weitem, der Lombardkredit gehörte 1939 dann doch zu den Personalkrediten. Die Bezeichnungen Personalkredit und Blankodarlehen verwendete Otto Hintner 1958 sinngleich. Einen Bankkredit verstand er darunter. Er wird ohne ausgesprochene Anforderung von Sicherungen gewährt. Martin Ungerer widmete sich 1959 in einem riesigen Werk dem Personalkredit, der für ihn nicht lediglich das kreditprivilegierte Kundengebiet der Finanzinstitute beherrschte, sondern durch die Klassen des Kontokorrentkredits außerdem Bedeutung auf Wirtschaft, Wirtschaft und Gewerbe ausübte Zwischen Blankodarlehen, leichtem und kooperativem Personalkredit unterscheidet Wilhelm Kalveram 1961 dagegen. Der Personalkredit war für das Bank-Lexikon noch 1998 ein ohne ausreichende dingliche Sicherheit gegebener Kredit.

Der Personalkredit mit Ausnahmefall des Kontokorrentkredits hatte in der Weimarer Republik keine besondere Fahrrolle dargestellt. Er erhielt gerade um 1850 die totale Legitimierung der Entscheider, in den ersten Dekaden der rheinischen Kasse derzeit versuchsweise herangezogen wurde er. Personalkredite wurden noch 1882 in dem Rheinland nahezu lediglich in Düsseldorf und Köln ausgegeben, die Personalkredite mit Garantie als Kreditsicherung erschienen in dem Lebensjahr 1856 in einer Tabelle erstmalig.

Gab es definitionsbedingt in dem Sparkasseneinzelwesen ein riesiges Ausmaß an Personalkrediten, als in dem Wonnemonat 1929 in dem Sparkassenanrecht der Ausdruck Personalkredit festgelegt und nochmals eingebracht wurde.

Personalkredite und die Sparkassen

Jede Darlehen galten als Personalkredite bei Bankhäusern seit Wonnemonat 1929 nach den örtlichen Sparkassenbestimmungen. Sie gehörten nicht zu den Konkretrealkrediten oder Öffentlichkrediten. Wobei die Kreditsicherungsverordnung vom Mai 1928 die Hypothek, Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten, Bürgschaft und Wechsel als typische Kreditsicherheiten vorsah, war Personalkredit die Gewährung kurzfristiger Darlehen gegen Bestellung anderer Sicherheiten. Bei grundpfandrechtlicher Absicherung waren Kontokorrentkredite ebenfalls stets Personalkredite. Man unterschied innerhalb des Personalkredits hingegen zwischen gesicherten und ungedeckten Personalkrediten. Ungedeckte Personalkredite waren Leerkredite, durch jede Kreditsicherungen außer Grundpfandberechtigungen garantiert waren gedeckte Personalkredite.

Schwerwiegende sparkassenrechtliche Einschränkungen für Personalkredite gab es. Sie durften nach § 23 Absatzzahl 1 Sparkassenvorschrift Personal lediglich an Darlehensnehmer gewährt werden. Sie hatten ihren Wohnort oder eine geschäftliche Filiale in dem Territorium des Gewährlastenträgers. Wonach der individuelle Personalkredit 3 und jede Personalkredite an einen Darlehensnehmer 1 % der anrechnungsfähigen Schulden der Geschäftsbank nicht übertreffen durften, bestand zahlenmäßig eine Personalkredithöchstgrenze. Selbst Zuweisungen für Leerkredite und Kreditsicherungen sahen die Sparkassenvorschriften vor. Bezog man diese fremdkapitalgebundene Obergrenze des Personalkredits auf das haftende Originaleigenkapital der Kreditinstitute, so entsprach der Hellhöchstbetrag von 1 % bei einer normalen Geschäftsbank rund 27 % des Privateigenkapitals, erreichte mithin fast lediglich einen Satz des für anderen Kreditinstitute geltenden Zentralkredites Die Schranken unterschritt sie damit erheblich. Sie vorsah das Kreditwesennaturgesetz für jede Organisationsgruppen. Die Zielsetzung, die Personalkredite der Kreditinstitute zu beschränken hatten die Regelungen über die Personalkredithöchstgrenze. Die Finanzinstitute mussten in der Fallgrube der Verletzung in dem Instrument des Einheitskredites an die Landesbanken als ergänzende Darlehensgeber herangehen. In den geteilten Ländern entfielen die einstigen Hochgrenzen für den Personalkredit bis, Wünsche nach einer Beseitigung der Personalkredithöchstgrenze in dem Kalenderjahr 1969 kamen erstmalig auf.

Sie gewährt als Personalkredit Darlehen gegen anderweitige bankübliche Sicherungen, ohne Sicherungen zu bieten erlaubt Absatzzahl 2 ihr Darlehen. Dass einem Darlehensnehmer an Personalkrediten nicht mehr als 25 % der Bemessungsgrundlage gewährt werden darf, wird in Abschnitt 3 festgelegt. Die Vorschriften des Kreditwesennaturgesetzes galten für die Berechnung von anderweitigen Pflichten des Darlehensnehmers auf die Personalkredithöchstgrenze.

Wie ist die heutige Situation mit dem Personalkredit?

Auf der Bonität des Darlehensnehmers beruht der Personalkredit. Kreditsicherungen werden bei nicht vollkommen integrer Bonität eingefordert, ein Blankodarlehen ist er deshalb häufig. Diesbezüglich zugrunde verlegt werden können alle Kreditsicherungen selbst Grundpfandberechtigungen. Sie liegen oberhalb den für Konkretrealkredit geltenden Beleihungssatz. Das Unterpfand von Bankeinlagen, Papieren oder Medaillen, Sicherungsüberfähigkeit von ungehemmten Teilen und Sicherungsüberfähigkeit von Fahrzeugen oder die Übergabe von Ansprüchen und Berechtigung kommen außerdem als fernere Sachsicherungen vor. Dritte übernehmen für den Personalkredit die private Verantwortlichkeit in Gestalt der Sicherheit, Gewährleistung, Patronatsbegründung oder gesamtschuldnerische Mitverantwortung, eine Beschäftigtesicherheit liegt vor. Weil zukünftig die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers in dem Vordergrund steht, haben in allen Fällen die Sicherungen hingegen lediglich untergeordnete Relevanz. Einfache Menschen oder Firmen kommen für den Personalkredit in Fragestellung. Vornehmlich Dispositionskredite, Konsumkredite, Kontokorrentkredite oder Investitionskredite sind als Kreditorten zu sagen.