Pauschalwertberichtigung

Pauschalwertberichtigung Definition

Weil nach dem Vorsichtsgrundsatz jede vorhersehbaren Gefahren zu beachten sind, wird mit Pauschalwertberichtigungen in der Rechnungsführung bei Firmen den unauffälligen Forderungsgefahren und Kreditgefahren Ausgleich gebracht. Eine Unterart der Wertkorrektur ist die Pauschalwertberichtigung.

Was ist die Pauschalwertberichtigung?

Die verdeckte Gefahr besteht darin, dass selbst ein Rest der aus den als nicht dringend ausfallgefährdet eingestuften Ansprüche zu einem nach dem Bilanzzeitpunkt kursiven Datum geraten könnte wegen des Unwissens über dieses Delkredere – Experiment können für diese Ansprüche allerdings keine Singleberichtigungen entwickelt werden Der Posten der Pauschalwertberichtigung wurde um aber gleichwohl diese versteckten Gefahren bei der Beurteilung des kompletten Forderungsbestehens zu beachten hergestellt. Versteckte Ländergefahren derjenigen Nationalstaaten zählen zu den berücksichtigungsfähigen verschleierten Möglichkeiten außerdem, in denen die Anspruchschuldner ihren Rechtssitzplatz haben. Pauschalwertberichtigungen werden äußerlich als freie Steuerabschreibung gebucht und deshalb bei dem Forderungsbestehen abgezogen. Weil die Ansicht der Pauschalwertberichtigung in dem Gliederungsmuster des § 266 Punkt 3 Handelsgesetzbuch nicht festgelegt ist, ist eine passivische Beschreibung jedenfalls bei Kapitalunternehmen verboten.

Wie handhabt man es mit der Bewertung?

Mit dem Nominalwert zu werten sind Ansprüche. Sie sind mit dem geringeren Anteil zu werten, soweit ihr beizulegender Preis unter dem Nennpreis liegt. Dabei kann ein Rechtsverfahren verwendet werden, bei dem ein Rest der Ansprüche gesondert, das Reststück komplett beurteilt wird dies ist gemeinhin gängig und entspricht den Regeln ordnungsgemäßer Buchhaltung Ansprüche können genauso wie andere vergleichbare Wirtschaftsgüter zu Sammelbeiträgen in der Bilanzaufstellung zusammengelegt und der wirtschaftlichen Praxis nachstehend außerdem allgemein wertberichtigt werden, wenn die Parallelen die Verschiedenheiten überwiegen und die spezifische Therapie schwer oder unmutig erscheint Mit einem Hundertnebensatz des zu bewertenden Forderungsbestehens bemessen werden kann der Preis der pauschalen Wertkorrektur. Für die Steuerbilanz werden Pauschalwertberichtigungen anerkannt, wenn sie eine objektive Grundlage in den am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnissen finden und sich zweckmäßigerweise mit entsprechenden betrieblichen Erfahrungen begründen lassen.

Darf man eine Einzelbewertung durchführen?

Weil bei ihrer Bemessung der vollständige Stand an Ansprüchen aus Anlieferungen und Zahlungen als Gutachtengrundlage verwendet und einer pauschalierten Beurteilung unterworfen wird, wird der für die Bestandsaufnahme geltende Maßstab der Einzelwertung bei der Entstehung von Pauschalwertberichtigungen durchbrochen. Eine Einzelbewertung bei großen Forderungsbeständen wäre zu aufwendig, sodass der BFH dem Gedanken der Wesentlichkeit in der Rechnungslegung gefolgt ist und die pauschale Wertberichtigung anerkannt hat Eine pauschale Risikobewertung bei Ansprüchen hält selbst der EuGH für erlaubt. Nachfolgende Beschränkungen unterliegt diese Gruppenbeurteilung allerdings.

  • Auszusondern sind schon einzelwertberichtigte Ansprüche.
  • Gleichfalls auszusondern sind Ansprüche mit Aufrechnungsalternativen.
  • Abzuziehen sind kreditorische Debitore.
  • Lediglich mit ihrem Eigenbehaltepunkt einzubeziehen sind versicherte Ansprüche.
  • Lediglich von dem Bruttobetrag der Rechnung ohne Mehrwertsteuer ist eine Wertkorrektur vorzunehmen.

Sodass die intakten, unversicherten Netto-Forderungen “ als Bemessungsgrundlage der Pauschalwertberichtigung übrigbleiben, ist der gesamte Forderungsbestand um diese Kriterien zu kürzen. Indem aus den faktisch eingetretenen Forderungswegfällen und Erlösschmälerungen ein Mittelwert errechnet wird, errechnet dabei sich die Ausdehnung der Pauschalwertberichtigung aus den Erfahrungswerten der Vorzeit. Soweit die Pauschalwertberichtigung 1 % dieser Bemessungsgrundlage nicht übersteigt, gilt seit 1995 in der deutschen Finanzbehörde eine Nichtaufgriffsgrenzlinie in dem Umfeld von Audits. Den Beleg von dementsprechenden Erfahrungswerten in vorangegangenen Finanzjahren erfordert der Ausgangspunkt von größeren Ergebnissen.

Vergangenheitsbezogene Erfahrungswerte für die Abmessung von zukünftigen Ausfallgefahren sind bei einer vitalen Sichtweise unfähig. Insbesondere bei Kreditinstituten größere Ertragseinbrüche in Krisenzeiten verhindern würde eine dynamic loan loss Provision “, für die Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeiten spielt die Nutzung historischer Quoten keine Rolle.

Ähnliche Begriffe:

pauschalierte Einzelwertberichtigung