Partnerschaft Definition
Eine Personenfirma nach deutschem Recht ist die Partnerschaft, in der sich Geschlechter selbständiger Tätigkeiten zu der Exekution ihrer Tätigkeiten aneinanderschließen können. 1995 mit dem Partnerschaftsgesellschaftsnaturgesetz abermals gebildet wurde die Rechtsform. An selbständige Arbeiten eingebunden ist die Partnerschaft und die Partnerschaft übt in dem Unterschied zu den Personenhandelsunternehmen kein Handelskleingewerbe aus. Lediglich grüne Persönlichkeiten sein können Familienverbände einer Partnerschaft. Nicht erlaubt ist bloße Beteiligung.
Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Rechtsform?
Das Partnerschaftsgesellschaftsnaturgesetz gilt es. Die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuchs über das Unternehmen finden Verwendung, soweit ebenda nichts anderes festgesetzt ist.
Was ist ein Partnerschaftsvertrag?
Gemäß § 3 Vers 1 PartGG bedarf die Partnerschaftsvereinbarung der Schriftlichkeit. Nach § 3 Passage 2 PartGG beinhalten muss der Partnerschaftsabschluss.
- Den Personennamen und den Sitzplatz der Partnerschaft
- Den Personennamen und den Rufnamen sowie die in der Partnerschaft ausgeübte Tätigkeit und den Wohnsitz jedes Partners
- Den Hauptgegenstand der Partnerschaft
Woher entstand der Name?
Die Partnerschaft übt kein Handelskleingewerbe aus, ist dementsprechend keine Handelskompanie und kann daher selbst in dem eigentlichen Verständnis kein Unternehmen tragen Sie führt nach § 2 PartGG allerdings einen Personennamen. Den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz und Partner oder Partnerschaft sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten muss dieser. Bezeichnet werden müssen Rufnamen nicht. Dieses Gesetz gilt laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs von dem 11. März 2004 aber nicht für anderweitige Anhänge wie beispielsweise Phantasienamen, mit aufgegriffen werden dürfen andere Bezeichnungen als die der Partner nicht. Feste Bestimmungen des HGB gelten anfügend für die Namensleitung der Partnerschaft sinngemäß.
Ähnliche Begriffe:
Partnergesellschaft, Partnerschaft, PartGG