Nutzkosten Definition
Der Bestandteil der Fixkosten sind Nutzkosten in der Betriebswirtschaft. Er entfällt auf das in Bedarf genommene Volumen.
Als Leeraufwand genannt wird der nicht genutzte Anteil. 1951 von dem Betriebswirt Erich Gutenberg bestimmt wurde der Ausdruck. Das Beanspruchungsgrundprinzip ist Basis der Einteilung der Fixkosten in Nutzkosten und Leeraufwendungen.