Materialgemeinkosten Definition
Als Bestandteil der Materialkosten sind Materialgemeinkosten in der Rechnungsführung solche Gemeinaufwendungen. Sie können nicht den individuellen Kostenträgern frei zugeordnet werden.
Beispielsweise Beschaffungskosten, Lagerausgaben für das Warenlager oder Prüfaufwendungen gehören zu den nicht frei zurechenbaren Materialgemeinkosten, in dem mehrere Stoffe deponiert sind. Zu dem Beispiel die Personalkosten für die Arbeitnehmer in Lagern und Geschäft, aber zudem die Betriebskosten und Steuerabschreibungen der gelegentlichen Objekte können in diesen Kostenposten unterlassen sein.
Aus der regelmäßigen Kostenstellenberechnung gehen die Materialgemeinkosten hervor. Berechnet aus dem Größenverhältnis von den Materialgemeinkosten zu dem regelmäßigen Materialaufwand wird der Materialgemeinkostenzuschlag. Auf die fertigen Werkzeuge aufgeschoben wird dieser Aufschlag.
Die Materialeinzelaufwendungen werden in einer Betriebsergebnisrechnung mit den Materialgemeinkosten zusammengerechnet um die Materialkosten zu ermitteln.
Ein Startwahlrecht gemäß § 255 Handelsgesetzbuch besteht für das Resultat nach dem Bilanzmodernisierungsnaturgesetz eine Aktivierungsverpflichtung.
Ähnliche Begriffe:
Verpackungskosten, Frachtkosten