Lohnsteuer Definition
Lohnsteuer bezeichnet in Deutschland den Bestandteil der Einkommensteuer, welcher bei Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit durch Preisabzug von dem Entgelt ermittelt wird, soweit der Lohn von einem Unternehmer bezahlt wird Veranlagte Einkommensteuer genannt wird der übrige Teil des Einkommensteueraufkommens. 1920 in der Weimarer Republik in der Spannung der Erzbergerschen Neuordnung eingeleitet wurde der unveränderte Lohnsteuerbildabzug.
Nach den Informationen in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkzeichen berechnet der Unternehmer die Erhebung der Lohnsteuer. Dass er der Kalenderjahreinkommensteuer für den Jahreslohn entspricht, wird die Jahressteuersumme bei dem Lohnsteuerjahresausgleich durch den Unternehmer so errechnet und gehalten.
Lohnsteuer in Deutschland
Der Lohnempfänger ist Kreditnehmer der Lohnsteuer. Der Unternehmer hat allerdings bei jeder Entgeltabrechnung die Lohnsteuer zu ermitteln, von dem Bruttogehalt einzubehalten und an das verantwortliche Steuer abzuführen. Für die richtige Einbestellung und Bezahlung der Lohnsteuer haftet der Unternehmer und der Unternehmer kann für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Forderung erhoben werden.
Bei einer verspäteteren Einkommensteuerveranlagung als Steuervorzahlung auf die Einkommensteuer berücksichtigt wird die einbehaltene Abgabe.
Feste individuelle Kriterien wie der Personenstand und Freigemachtbeträge werden mittels der Lohnsteuerklassen schon bei dem Lohnsteuerbildabzug einbezogen. Sie ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz. Ein Kostenfreibetrag von 9.696 Euroletten gilt in dem Veranlagungszeitabschnitt 2021. Ein Einsatzpauschbetrag von 1000 €, eine bruttolohnabhängige Vorsorgepauschsumme und ein Pauschalpreis für zusätzliche Spezialausgaben von 36 € gilt außerdem seit 2011 für Erträge aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Erzielt der Lohnempfänger mit der Steuerklasse I oder IV lediglich Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit und zieht er keine über die Pauschalbeträge hinausgehenden Werbungskosten, Spezialausgaben oder besondere Last ab, entspricht die einbehaltene Lohnsteuer der Einkommensteuer
Lohnsteueranmeldung in Deutschland
Neben dem Kirchenbeitrag und dem Soli, von diesem bis spätestens zu dem zehnten Kalendertag nach Ende des Anmeldeabschnittes bei dem Tätigkeitsfinanzamt anzumelden und abzuführen ist die von dem Unternehmer einbehaltene Lohnsteuer. Die Lohnsteuer sind in dem Mittel der Selbstveranlagung von dem Steuerpflichtigen zu ermitteln, die Lohnsteueraufnahme auf behördlich vorgeschriebenem Formblatt abzugeben und die Lohnsteuer abzuführen. Lohnsteueransagen sind seit Jänner 2005 lediglich auf elektronischem Pfad an die Steuer zu überbringen.
Der Zeitrechnungsmonat ist Anmeldeabschnitt generell. Die abzuführende Lohnsteuer beträgt für das vorangegangene Jahr.
- Der Anmeldezeitabschnitt ist mehr als 1080 €, aber nicht mehr als 5000 € das Zeitrechnungsvierteljahr.
- Der Anmeldezeitabschnitt ist nicht mehr als 1080 € das Jahr.
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LSt.