Kostenartenrechnung Definition
Die erste von drei Phasen der Betriebsergebnisrechnung und Leistungsberechnung ist die Kostenartenrechnung. Die Kosten von Ausgaben und Aufwendungen von Gewinnen müssen in dem Umfeld der Kostenartenrechnung eingegrenzt und die angefallenen Kosten sowie Aufwendungen eines Abrechnungszeitraums verzeichnet und unterteilt werden. Die Kostenartenrechnung befasst sich dabei mit der Fragestellung, „Welche Kosten sind in welcher Ausmaß angefallen?“