Grundsatz

Grundsatz Definition

Eine Äußerung, Wissen, Einsicht oder Grundregel ist Grundsatz. Sie bildet die Basis für darauffolgende Vorgänge, Dienste oder Nichteinhaltungen.

Was ist der Grundsatz?

Eine wesentliche Grundregel oder wesentliche Vorschrift ist der Grundsatz. Aus lateinisch lex vel regula fundamentalis übersetzte Justus Georg Schottelius 1641 den grammatischen Ausdruck. Ein Grundsatz galt seitdem als umfassender Spruch eines Beweisstücks denn diese geht aus gewissen Prinzipien, da man leichter nicht aufgeheitert ist, bis man sieht, wie eines vernunftmäßig aus dem andern folgt Der Ausdruck avancierte damit zu einer besonderen Sache der Denker, aber sogar in der Mathe. Dass man für die Poesie an sich keinen Grundsatz hatte entdecken können, bemerkte Goethe 1811.

Der Grundsatz in Gestalt des Glaubenssatzes drang in die Religionswissenschaft vor. Johann Christoph Sturm 1670 als Grundsatz übertragen hat das Datenwort Lehrsatz und das Datenwort Lehrsatz ist aber heutzutage durch letzteren Ausdruck nicht zurückgedrängt. Grundsatz hat auch sich als selbständiger Ausdruck mit unterschiedlicher Intension durchgesetzt.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Nachfolgende Voraussetzungen ausfüllen müssen Prinzipien und Strukturen von Prinzipien in dem Normalfall.

  • generell akzeptiert,
  • Genau und klar formulierbar ,
  • nicht zusätzlich reduzierbar,
  • beständig und schlüssig,
  • Instrumente zu der Kommunikation mit Kompliziertheit

Weite Gebiete des Tagesgeschehens und namentlich vieler Sachgebiete bestimmen Prinzipien jedweder Gattung international. Sie werden als geschriebene Rechtsnormen oder ungeschriebene Übereinkünfte von vielen eingehalten, eine große Sicherung ergibt sich für ihre Gesetzadressaten.

Aus philosophischer Sicht

Gewöhnliche Prinzipien des Verstandes a priori als Voraussetzungen aller zufälligen Einsicht liegen Immanuel Kant zufolge aller Einsicht zugrunde. Anderen Regeln unterzogen werden können Regeln aber keinesfalls, andere Entscheidungen können auf Regeln gründen. In arithmetischen oder aktiven teilt Kant die Prinzipien ein, weil entweder die Vorstellung oder das Leben betreffen sie. Das objektive Lebensprinzip zu dem Gebaren ist die Regel Kant zufolge und die Regel ist von dem neutralen Grundsatz zu trennen. Das eindringliche Moralgesetz Kants hinterfragt, ob eine Aktion ethisch schön sei, ob sie einer Devise folgt, deren Geltung für jede, stets und ohne Abweichung akzeptierbar wäre und ob jede betretenen Individuen nicht als reines Werkzeug zu einem anderen Lebenszweck dargestellt werden, sondern sogar als Ziel an sich.

Rechtslage und der Grundsatz

Grundsatz bedeutet in der Juristik vergleichbar einem Grundsatz besser ein Leitmotiv, eine Zielsetzung. Dies soll nach Möglichkeit umfassend realisiert werden. Eine höchst wichtige, grundlegende Rechtsnorm ist der Rechtsleitsatz. Dass Vereinbarungen einzuhalten sind, wird das Vertragsanrecht so beispielsweise von dem Rechtsgrundprinzip regiert. Vorschrift mit Einzelfallvorbehalt oder Verpflichtung mit Einzelfallvorbehalt wie beispielsweise der Grundsatz des ordnungsgemäßen Gehörsinnes, richterliche Objektivität bedeutet Grundsatz generell Öffentlichkeitslebensprinzip.

Das Modalwort prinzipiell bedeutet in der Rechtssprache, dass es ebenfalls Ausnahmefälle bieten kann, während es in der Alltagssprache lieber in dem Wert stets, aus Grundsatz benutzt wird Soll einiges generell sein, wird von ständig, häufig oder stets gemeint

In Art. 38 Absatz Die allgemeinen Rechtsgrundregeln werden als dritte Rechtsordnungsquelle benannt. Jene Regelwerke sind darunter zu verstehen. Sie gelten in einer Reihe von einheimischen Rechtsanordnungen gemeinsam. Wenn sie zu jedem Moment, an jedem Platz, in allen Divisionen und für jede Falle geltende Regeln beziehungsweise Grundgegenwerte darstellen, sind generell Rechtsgrundregeln. Aus fein entwickelten innerstaatlichen Rechtsanordnungen entstammen müssen allgemeine Rechtsgrundregeln, zu denen nicht zwingend Deutschland gehören muss. Wenn er durch eine EU – Vorschrift präzisiert wird, kann ein allgemeingültiger Rechtsleitsatz des Gemeinschaftsrechtes lediglich Vorrangstellung vor staatlichem Gesetz eröffnen.

Grundsatzentscheidungen sind Entscheidungen oder Entscheidungen der höchstrichterlichen Judikatur, die Fälle von allgemeinem Gewicht erstmals lösen oder eine erhebliche wesentliche Veränderung in der Perspektive geltenden Anspruches vornehmen Sie zeigen dabei den Pfad auf für die Konfliktloslösung in künftigen Fällen.

Grundsatz der Banken

In dem Bankwesen gab es bis Dezember 2006 von dem damaligen Bundesaufsichtsamt für das Kreditprinzip herausgegebene Verwaltungsrichtlinien, die das Gewinnvolumen, die Risikoposten oder die Zahlungsfähigkeit der Finanzinstitute limitierten oder reglementierten Grundsatz I, Grundsatz Ia, Grundsatz II und Grundsatz III hießen sie. Sie wurden zusammen durch die Kapitaladäquanzvorschrift oder Spezialvorschriften ersetzt.

Ähnliche Begriffe:

Axiom, Prinzip, principle