Bilanzgewinn

Bilanzgewinn Definition

Der in der Bilanz von Kapitalunternehmen anerkannte Anteil des Nettogewinnes ist Bilanzgewinn in der Rechnungsführung. Der Bilanzschaden ist Gegensatzwort.

Was ist ein Bilanzgewinn?

Handelsrechtliche Bezeichnungen sind Bilanzgewinn Bilanzverlust, die keinesfalls übereinstimmend sind mit dem faktisch in dem Wirtschaftsjahr entstandenen Gewinn/Verlust. Wenn ein Verlustgeschäft eingetreten ist, kann ein Bilanzgewinn selber danach weiterhin erklärt werden.

Man unterstellt nach dieser Erstellung einen Jahresfehlposten und nur eine diesen übersteigende Abhebung aus der Nettogewinnrücklage, ein Bilanzgewinn wird so dokumentiert. Bilanzgewinn Bilanzverlust stimmen mit Jahresüberschuss Jahresfehlbetrag lediglich außerdem überein, wenn die dazwischen kursiven Posten unbesetzt sind oder sich aufheben

Nach §268 Absatz 1 Handelsgesetzbuch auf der Passivseite der Bilanz angegeben, werden Bilanzgewinn/Bilanzverlust und nämlich gemäß §266 Absatz 3 Handelsgesetzbuch unter Posten A IV. Bei der AG/KGaA ist der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zu dem Bilanzgewinn obligatorisch fortzuführen,