Bezugsrecht

Bezugsrecht Definition

Die Befugnis des Anteilseigners auf den Kauf kleiner Anteilsscheine in dem Zusammenhang einer Bezugsrechtsemission ist ein Bezugsrecht in dem Börsenhandel bei Wertpapieren.

Was ist ein Bezugsrecht?

Die Konsequenz der bei einer Aktiengesellschaft, europäischen Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Anteilsscheine vorgenommenen Vermögenerhöhung sind Bezugsrechte. Das seitherige Stammkapital wird durch diese vergrößert. Dies liegt durch Anteilsscheine in den Handspielen von Anteilseignern. Die Befugnis gewährt erhalten, ihren Geschäftsanteil an dem einstigen Stammkapital zu erlangen sollen diese Gesellschafter, Bekanntaktionäre bezeichnet. Diese Sicherung des Stimmrechtsteils und Vermögensgeschäftsanteils des Anteilseigners sichert das Bezugsrecht. Ein seinem Kapitalanteil an dem einstigen Stammkapital gemäßer Anteil der kleinen Anteilsscheine muss deshalb auf seinen Wunsch jedem Anteilseigner zugewiesen werden.

Welche Gründe gibt es beim Bezugsrecht?

Weshalb Fernaktionären ein Bezugsrecht zugestanden wird, sind die Untergründe verschieden. Sofern keine ungewöhnlichen Gesichtspunkte vorliegen, ist zum einen die Bewilligung eines Bezugsrechts in Deutschland bei einer Kapitalsteigerung von übrig zehn Perzenten bindend. Dadurch sollen vor allem die Fernaktionäre bewahrt werden, da eine Kapitalsteigerung die Kapitalverwässerung mit sich bringt, wodurch der reale Geschäftsanteil an dem respektiven Konzern sinkt. Sowohl verwiesen auf den Effekt durch die mit Stammwertpapieren komplexen Wahlrechte der Falle sein als ferner verwiesen auf den verhältnismäßigen Dividendenkapitalanteil bei Stammwertpapieren und insbesondere selbst bei Vorzugswertpapieren kann dieses.

Es bestehende Anteilseigner zu dem Erwerb ergänzender Anteilsscheine zu treiben, als junge Aktienbesitzer anzuwerben ist zudem häufig leicht. Einen Sinnesreiz für Altgesellschafter von den aktuellen Wertpapieren wenigstens einen Rest frei zu kaufen und dadurch den begrenzten Geschäftsanteil an dem Wahlrecht vielmehr an den Gewinnanteilen so teils aufrechtzuerhalten stellt das Bezugsrecht daher auch dar. Das Bezugsliebesverhältnis sorgt dafür, dass jeder Vergangenaktionär ein Bezugsrecht in exakt der Größe erhält, wie er benötigt, um seinen Anteil nicht zu verdünnen

Die Geschichte hinter dem Bezugsrecht

Keinerlei Bezugsrechtsregelung gab in den ersten Dekaden der Aktiengesellschaften es. Es die kleinen Anteilsscheine an die Altanteilseigner zu handeln war indes bei Vermögenerhöhungen gängig. Dies änderte sich beispielsweiseginn des 20. Jahrhunderts, als in den vereinigten Staaten die Portland Bank sowie die Firma continental trust co. Geldererhöhungen durchführten und die frühen Anteilsscheine an unbekannte Anleger verkauften, ohne diese den Vorhandenaktionären pro-rata zu dem Erwerb anzubieten In den darauf darauffolgenden Gerichtsterminen wurde 1906 erstmalig befunden, dass dies aufgrund der Verwässerungswirkung und der dadurch entstehenden Gemeinheit nicht erlaubt war und den Altbekanntaktionären ein prinzipielles Bezugsrecht zu verschaffen ist

Verpflichtende Bezugsrechte wurden in Deutschland erstmalig mit dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch 1861 eingeleitet.