Aufsichtsrat

Aufsichtsrat Definition

Ein Kontrollausschuss bei Kapitalunternehmen, Organisationen und Vereinen und Institutionen ist der Aufsichtsrat. Teils rechtlich vorgesehen, teils per Verfassung oder Gesellschaftsvereinbarung festgelegt ist die Errichtung eines Aufsichtsrates. Aus gewählten Genossen der Anteilseignerinnen und bei gewichtigen Unternehmen außerdem der Fabrik setzt er sich zusammen. Die Funktion, den Aufsichtsrat zu verhandeln, besonders aber zu bewachen und zu steuern hat der Aufsichtsrat.

Wie funktioniert ein Aufsichtsrat?

Die Unternehmensleitung wird in deutschen Aktiengesellschaften durch den Aufsichtsrat genutzt. Um z.B. Fehlwirtschaft oder eigennützige Ungehörigkeit zu verhindern oder aufzudecken sollen dessen Arbeiten durch eine größere Behörde überwacht werden. Es ein Kuratorium einzurichten ist hierzu erforderlich. Dies soll eine richtige Überwachung des Aufsichtsrats gewährleisten. In dem deutschen Komplettsystem ist dieses der Aufsichtsrat. Größere Kontrollkommissionen wie Aufsichtsräte oder Anteilseignerausschüsse können hinzufügend hierzu freierdings errichtet werden. Eine Spezialdisziplin der corporate governance ist die Überwachung der Unternehmensleitung außerdem.

Eine Beratungs- und Förderungsfunktion des Aufsichtsrats nimmt der Aufsichtsrat neben seiner Kontrollarbeit aber außerdem wahr. Beiräte beschäftigen dabei sich weniger ex-ante mit dem wirtschaftlichen Entwicklungsverlauf eines Unternehmens.

Wie kam es zu einem Aufsichtsrat?

Die Errichtung von Beiräten bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Wertpapieren in dem norddeutschen Bund und damit anschließend ebenso in dem deutschen Reich wurde mit dem einheitlichen deutschen Handelsgesetzbuch in der Textfassung von dem 11.02.1870 zu der Verpflichtung. Beiräte bestanden allerdings ebenfalls zuvor in Aktiengesellschaften.

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