Anlagengitter

Anlagengitter Definition

In dem Nachtrag zu der Bilanzaufstellung für Kapitalunternehmen gebildet wird ein Anlagengitter. Eine Übersicht über die Wertfortentwicklung der individuellen Bilanzposten des Anlagekapitals, als außerdem der Ingangsetzungs- und Ausdehnungsaufwendungen wird ebenda gewährt. Bis zu der Veränderung in dem Umfeld des Bilanzrichtliniennaturgesetzes an dem 1. Jan. 1987 war die Benennung Investierungsspiegel gängig und die Benennung Investierungsspiegel ist aber zudem gemäß Handelsgesetzbuch überholt.

Nach § 284 Absätzen.3 Handelsgesetzbücher aufzustellen ist das Anlagengitter. Die Evolution der individuellen Investitionsposten ausgehend von den geschichtlichen anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten muss nach dieser geforderten Aufgliederung beschrieben werden. Die Zutritte, Weggänge, Umbuchungen, und Beilegungen des Bilanzlebensjahres sowie die Steuerabschreibungen in ihrer vollständigen Größe müssen außerdem erklärt werden. Einzeln nachfolgende Informationen sind zu den Steuerabschreibungen zu schicken.

  1. Steuerabschreibungen in ihrer kompletten Größe zu Anfang und Schluss des Rechnungsjahrs
  2. Die in dem Verlauf des Rechnungsjahrs vorgenommenen Steuerabschreibungen
  3. Veränderungen in den Steuerabschreibungen in ihrer kompletten Größe in dem Kontext mit zu- und Weggängen sowie Umbuchungen in dem Verlauf des Finanzjahres

Sind in die Herstellungskosten Erträge für Fremdkapital eingeschlossen worden, ist für jede Position des Anlagekapitals anzugeben, welcher Posten an Erträgen in dem Rechnungsjahr mobilisiert worden ist.

Nach § 288 Absatz.1 Nr.1 HGB von der Pflicht zu der Erstellung eines Investitionsgitters freigestellt sind kleine Kapitalunternehmen. Von der Erstellungspflicht freigestellt, wie in dem Publizitätsnaturgesetz nicht abweichend festgelegt sind selbst Personenunternehmen und Einzelfirmen.