Abgeltungssteuer Definition
Eine Abgeltungsteuer in dem ferneren Wesen ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerbildabzug bei der auszahlenden Position abgegolten ist und daher eine gesonderte Stellung des Leistungsadressaten mit Verwendung des persönlichen Steuersatzmittels unnötig macht. Die bedeutendste Variante sind präzise Programme der Kapitalertragssteuer, welche ebenfalls, soweit eine Abgeltungsfolge eintritt, teils sinngleich als Abgeltungsteuer genannt wird. Als Abgeltungsteuern ausgestaltet sind selbst natürliche Erhebungsformate für beschränkt Steuerpflichtige. Weniger gängig, wenn sogar richtig, ist die Benennung der Lohnsteuer als Abgeltungsteuer, wenn eine Disposition nicht unerlässlich ist.
Auf was wird die Abgeltungsteuer in Deutschland erhoben?
Nachfolgende Steuertatsachen bewirken in Deutschland jeweilig unter kurzen Bedingungen, die Abgeltung der Einkommensteuer oder Gesellschaftssteuers.
- Die Kapitalertragssteuer
- Der Steuerbildabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- sowie die Lohnsteuer