Kreditsicherungsrecht
Die Sicherung einer Kreditgefahr durch Dinge, Ansprüche oder durch die Kreditwürdigkeit von anderen Firmen oder Individuen ist Kreditsicherung. Als Kreditsicherung genannt wird die gestellte Garantie Durch Kreditsicherung beabsichtigt der Kreditgeber eines Anspruches, dass diese insolvenzsicher wird für die Falle, dass der Kreditnehmer selber die Rückzahlung und oder Mieten vollständig oder teils nicht mehr bezahlen kann…
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