Thema: Kreditsicherung

Kreditsicherungsrecht

Die Sicherung einer Kreditgefahr durch Dinge, Ansprüche oder durch die Kreditwürdigkeit von anderen Firmen oder Individuen ist Kreditsicherung. Als Kreditsicherung genannt wird die gestellte Garantie Durch Kreditsicherung beabsichtigt der Kreditgeber eines Anspruches, dass diese insolvenzsicher wird für die Falle, dass der Kreditnehmer selber die Rückzahlung und oder Mieten vollständig oder teils nicht mehr bezahlen kann…

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Abtretung

Die notarielle Aufgabe eines Anspruches von dem vorherigen Geldgeber auf den neuartigen Geldgeber bedeutet Abtretung in dem deutschen Privatrecht nach der Legitimlegaldefinition des § 398 Durchgang 1 BGB. Um den Tausch des Kreditgebers durch Rechtsladengeschäft ohne Veränderung des Restanten oder des Gegenstands des Anspruches handelt es sich. Wie grenzt man dies ab? Daher abzugrenzen von…

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