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  • als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Makroökonomik I Fernuni Hagen SS 2023 #362275

    Hat hier jemand einen Lösungsvorschlag? Bin bei dieser EA total lost…

    als Antwort auf: Kostenlos: Hilfreiche E-Books fürs WiWi-Studium an der Fernuni Hagen #361977

    Guten Tag,

    Wir stehen nur kurz vor den Klausuren und haben hierzu immer noch kein Update erhalten.

    Sie sagten, dass es im Oktober veröffentlicht werden soll.

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    als Antwort auf: Kostenlos: Hilfreiche E-Books fürs WiWi-Studium an der Fernuni Hagen #361699

    Kommt hier noch ein Update?

    Viele Grüße

    als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Mikroökonomik EA 1 Fernuni Hagen WS22/23 #361584

    Hallo Dirk,
    leider bin ich gerade nicht zuhause und kann deshalb nicht auf meine Lösung zugreifen. Sobald ich das kann, poste ich mal meinen Vorschlag.
    Hast du die restlichen Aufgaben auch schon gelöst bzw. einen Vorschlag ?

    LG

    als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Grundlagen des Privatrechts Fernuni Hagen WS22/23 #361544

    Hallo Andreas,

    Du hast Recht. Es sind meiner Meinung nach sogar 8.

    1. Rechtsgeschäft (Verpflichtungsgeschäft)
    Kaufvertrag – 2 WE

    2. Rechtsgeschäft (Verfügungsgeschäft)
    Übereignung der Brötchen – 2 WE

    3. Rechtsgeschäft (Verfügungsgeschäft)
    Übereignung des Geldes – 2 WE

    4. Rechtsgeschäft (Verfügungsgeschäft)
    20 Cent Trinkgeld – 2 WE

    Weil: Eine Zuwendung von Trinkgeld setzt danach eine Willenseinigung durch den Austausch zweier sich inhaltlich entsprechender empfangsbedürftiger Willenserklärungen voraus (Angebot und Annahme), die sich konkludent, also allein durch schlüssiges Verhalten beider Seiten ergeben kann.

    https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/trinkgeld

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    als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Grundlagen des Privatrechts Fernuni Hagen WS22/23 #361540

    Bezieht sich das Trennungs- und Abstraktionsprinzip nicht auf Rechtsgeschäfte?

    Bspw. Kann ein Verfügungsgeschäft gültig sein, obwohl das Verpflichtungsgeschäft nichtig ist. ?

    Ich glaube nicht, dass dieses im Bezug auf WE die von dir beschriebenen Auswirkungen hat. Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht.

    als Antwort auf: Kostenlos: Hilfreiche E-Books fürs WiWi-Studium an der Fernuni Hagen #361504

    Hallo liebes Team,

    ich warte auch sehnsüchtig auf ein Update.

    Vielen Dank für eure Antwort zu dem Thema

    Mit freundlichen Grüßen

    als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Grundlagen des Privatrechts Fernuni Hagen WS22/23 #361497

    Hallo Sabrina,

    Sorry für die späte Antwort. War viel los auf der Arbeit…

    Mit welchen Unterlagen lernst du für dieses Modul? Ich versuche es nur mit den Unterlagen von Fernstudium Guide. Das Skript ist einfach zu lang der Fernuni…

    1) Strafrecht ist falsch, du hast recht.
    2) ich zähle wie du und denke 5
    3) ich denke nicht, dass der KV nichtig gemacht worden ist. Meiner Meinung nach hat V 2 gültige Kaufverträge abgeschlossen und ist zur Lieferung von 2 KFZ verpflichtet. Kann er dies nicht, ist er ggf. Schadensersatzpflichtig. Was sagst du dazu?
    4)
    5) ok
    6) ok
    7) hast Recht
    8) ok
    9) ok
    10) ok

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    als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Grundlagen des Privatrechts Fernuni Hagen WS22/23 #361460

    Hallo,
    Wer möchte seine Lösungen vergleichen? Es geht mir um die
    EA 1 – Modul 31061 (Abgabedatum: 16.11.2022).

    Da die Reihenfolge der Aufgaben unterschiedlich sein kann, habe ich die Aufgabenstellungen genannt.

    Dies ist lediglich meine diskussionswürdige Einschätzung und keinesfalls eine Musterlösung.

    Aufgabe 1
    Das deutsche Privatrecht umfasst auch (100 Punkte)
    – das Gesellschaftsrecht
    – das Strafrecht
    – das Versicherungsrecht

    Aufgabe 2
    K geht zum Bäcker und sagt zur Verkäuferin (V): „Ein Brötchen, bitte.“ V legt K daraufhin ein Brötchen in der Tüte auf den Tresen und sagt: „30 Cent.“ K nimmt die Tüte, kramt wortlos aus seinem Portemonnaie ein Fünfzig-Cent-Stück hervor und legt es auf den Tresen. V grunzt, nimmt das Fünfzig-Cent-Stück an sich und legt K ein Zwanzig-Cent-Stück auf den Tresen. K sieht seinen Bus herannahen, vergisst alles um sich herum und verschwindet, das Zwanzig-Cent-Stück zurücklassend. Wie viele Willenserklärung sind aus diesem Sachverhalt insgesamt ersichtlich? (100 Punkte)

    – 5

    Aufgabe 3
    K schließt mit Gebrauchtwagenhändler V am 01.03. einen Kaufvertrag über einen bestimmten Pkw für 2.500 €. Bevor V den Pkw liefert, findet er am 03.03. einen weiteren Käufer D, der ihm 3.000 € für den Pkw bietet. V willigt ein. Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend? (100 Punkte)

    – keine der Aussagen ist richtig

    Aufgabe 4
    Von den folgenden Vorschriften sind Anspruchsgrundlagen: (100 Punkte)

    – § 433 BGB.
    – § 598 BGB.

    (Verstehe die Aufgaben nicht wirklich)

    Aufgabe 5
    X bittet den Y, sein Fahrrad zu einem Mindestpreis von 300,- € zu verkaufen, weil er zu schüchtern ist, dies selbst zu tun. Y erklärt sich hierzu bereit. In welchem/n der folgenden Fälle kommt ein schwebend unwirksamer Kaufvertrag zustande? (100 Punkte)

    – Y verkauft das Fahrrad im Namen des X an Z für 260,- €.

    Aufgabe 6
    Welche der folgenden Aussage/n trifft/treffen für die Anfechtung zu? (100 Punkte)

    – Die Anfechtungserklärung muss dem Anfechtungsgegner als Willenserklärung zugehen.

    Aufgabe 7
    Von einer wirksam durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht (Vollmacht) ist grds. dann auszugehen, (100 Punkte)

    – wenn A dem Trödelhändler C gegenüber mündlich erklärt, dass B berechtigt sei, für ihn, den A, bei C verschiedene Bilder bis zu einem Preis von 10.000 € zu kaufen.

    – wenn ein eingetragener Verein von seinem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird.

    – wenn A den B unter Aushändigung einer entsprechenden Vollmachtsurkunde beauftragt, für ihn bei C ein bestimmtes Bild bis zu einem Preis von 10.000 € zu kaufen und B dem C die Vollmachtsurkunde auch vorlegt.

    Aufgabe 8
    A, der sich für eine längere Forschungsreise in Australien aufhält, hat für die Dauer seiner Abwesenheit seiner Freundin F Generalvollmacht erteilt. Mit schriftlichem Vertrag verkauft die F ein dem A gehörendes Fernsehgerät an sich selbst für einen äußerst niedrigen Preis. Bei Vertragsabschluss ist sie für den abwesenden A aufgetreten, während sie als Erwerberin durch ihren Bruder B vertreten worden ist. Bei seiner Rückkehr erfährt A von diesem Rechtsgeschäft. Er hält es für unwirksam und verweigert jede Genehmigung. Welche der folgenden Aussage(n) ist / sind zutreffend? (100 Punkte)

    – A hat der F für die Dauer seiner Abwesenheit Generalvollmacht erteilt. Die Vollmacht bezog sich daher ohne Einschränkung auf alle Geschäfte, die zum Rechtskreis des A gehören, also auch auf den Verkauf eines Fernsehgerätes.

    – Da der B wegen seiner Vertreterstellung den Weisungen der F unterliegt, ist die Gefahr eines Interessenkonflikts zum Nachteil des A ebenso groß wie bei einem Vertragsschluß ohne Vertreter. Damit handelte F gemäß § 181 BGB ohne Vertretungsmacht.

    Aufgabe 9
    A ist leidenschaftlicher Anhänger der Rock-Band „Am Schnellimbiß“. Als er erfährt, dass der Plattensammler S die seltene und legendäre Vinyl-Schallplatte „Currywurst Propaganda“ der Band in seinem Geschäft anbietet, bittet er seinen Bekannten B, dessen Heimweg am Geschäft des S vorbeiführt, die Platte für ihn „um jeden Preis“ zu kaufen. Die Schallplatte hat einen Marktwert von 350 €. B kauft die besagte Platte für 369,90 € im Namen des A. B und S vereinbaren, dass S die Platte zurücklegt und A innerhalb der nächsten Tage vorbei kommt, um den Kaufpreis zu zahlen. A war aber zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung, was B nicht erkennen konnte, volltrunken und wusste nicht mehr, was er tat. Eine Woche später meldet sich S bei A und verlangt Zahlung des Kaufpreises. A weigert sich. Welchen Betrag kann S von B verlangen, wenn er ihm gegenüber nachweisen kann, dass er nur deshalb, weil er sich an das Geschäft mit ihm gebunden fühlte, ein zwischenzeitliches Angebot eines Dritten zum Kauf von 379, 90 € abgelehnt hat? (100 Punkte)

    – 29,90 €

    Aufgabe 10
    A wird am 15.6.2016 Opfer eines Raubüberfalls. Die Polizei ermittelt am 27.1.2017 den T als Täter und teilt dessen Personalien dem A noch am selben Tage mit. Die Schadensersatzansprüche des A gegen T verjähren (100 Punkte)

    – mit Ablauf des 31.12.2020.

    als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Wirtschaftsmathematik 40600 Fernuni Hagen WS21/22 #359716

    Hey Leute, kann mal jemand seine Lösungen + ggf. Aufgabenstellung für die EA posten? Bin schwer am Verzweifeln.

    als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Grundlagen Statistik 40601 Fernuni Hagen WS21/22 #359715

    Hey kann jemand mit mir die Lösungen vergleichen?

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