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  • als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Unternehmensführung Fernuni Hagen WS21/22 #347768
    pk
    Teilnehmer

      Hallo,

      die Aufgaben und Antworten sind durcheinander gewürfelt. Die Aufgabe 26 (25 Punkte) ist bei mir identisch, nur ist bei mir deine Antwort a die Auswahlmöglichkeit e. Ich habe diese allerdings auch so interpretiert und ebenfalls “Keine der Aussagen trifft zu” genommen.

      • Diese Antwort wurde geändert vor 2 Jahren, 5 Monaten von pk.
      pk
      Teilnehmer

        6.) in sonstiger Weise

        auf Kosten des Gläubigers (Dritten)!

        10.) 40561 – KE 4 Seite 9-11

        Ich bleibe bei meinem Ergebnis.

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        als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Handelsrecht Fernuni Hagen SS2021 #264436
        pk
        Teilnehmer

          Mach doch erst mal die Aufgaben und vergleiche Sie dann.

          pk
          Teilnehmer

            Hallo mg,
            Am besten du machst erst mal die EA und wenn andere Ergebnisse bei Dir raus kommen, sag Bescheid.

            • Diese Antwort wurde geändert vor 2 Jahren, 11 Monaten von pk.
            pk
            Teilnehmer

              zu 2.) nach §1257 gibt es ja gesetzliches Pfandrechte und die sind nach meinem Verständnis einseitig!

              Ich habe die richtigen Antworten angegeben…laut Aufgabe muss man aber die falschen Aussagen ankreuzen.

              zu 3.) Wenn der Hautschuldner seinen Wohnsitz, seine gewerbliche Niederlassung oder den Aufenthaltsort nach der Bürgschaft ändert und nicht der Bürge! Geschäft ist nicht gleich (Handels-)Gewerbe. Es könnte ja auch ein Künstler, Forstwirt, etc. sein?!

              D ist richtig –> gut aufgepasst!

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              pk
              Teilnehmer

                zu 6.) gerade nicht im “zeitlichen” Sinn, sondern die erbrachte Leistung wird durch das Wort “gerade” hervorgehoben.

                zu 10.) bei gebrauchten Sachen gilt der Zeitwert!

                als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Handelsrecht Fernuni Hagen SS2021 #263324
                pk
                Teilnehmer

                  Erste Lösungsvorschläge zur EA 4 im Kurs 40563…

                  1. B,C,D,E richtig (§6,18,21,24,30 HGB)
                  2. A,E richtig (§383 HGB)
                  3. A,C richtig
                  4. A,E richtig (Publizitätswirkung, §15 S.3 HGB)
                  5. A,B,C,E richtig
                  6. A,B,D richtig (§49 HGB, §166,167,171 BGB)
                  7. A,C,D,E richtig
                  8. A,E richtig (§383 HGB)
                  9. A,C richtig (§366, Ausführungsgeschäft zwischen Kommissionär und Dritten + Abwicklungsgeschäft zwischen Kommissionär und Kommittent)
                  10. A,C,E richtig (§87 HGB, §611+675 BGB Dienstvertrag als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag)

                  Hier sind einige Unsicherheiten dabei…

                  pk
                  Teilnehmer

                    Die Tochter soll nicht begünstigt werden. Es liegt kein Vertrag zugunsten Dritter vor. Es ist maximal ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte!

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                    pk
                    Teilnehmer

                      Lies die Aufgabe richtig. Da steht “…nicht notwendig”…und im §812 wird eine Leistung verlangt!

                      pk
                      Teilnehmer

                        9. C,D richtig

                        pk
                        Teilnehmer

                          Erste Lösungsvorschläge zur EA 3 im Kurs 40562…

                          1. B,D richtig
                          2. C,D,E richtig (§1252)
                          3. B,E richtig (§773 S.3, S.1)
                          4. A,D richtig
                          5. B,C,E richtig
                          6. A,C,D richtig (§812)
                          7. A,C,D richtig (§929 f., §985 Herausgabeanspruch als Eigentümer, Schuldner unmittelbarer und Gläubiger mittelbarer Besitzer)
                          8. A,B,D richtig (§401,1250)
                          9. C richtig
                          10. B richtig

                          Hier sind einige Unsicherheiten dabei…

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                          pk
                          Teilnehmer

                            Hallo MG,

                            ja, bei Aufgabe 10 habe ich die Antwort A vergessen zu tippen. Vollkommen richtig!

                            Aufgabe 4: Laut Skript KE 3, Seite 5 ist es eine Nebenpflicht! Gut aufgepasst. Ich hatte die “Haupt”-Pflicht ignoriert!

                            pk
                            Teilnehmer

                              Anbei meine Lösungsvorschläge zur EA 2 (40561):

                              1.) A,D,E sind richtig (§328 ff)
                              2.) A,D,E sind richtig (§286 Abs.3 und Abs.2, §192)
                              3.) A,B,E sind richtig (ex nunc, Aufhebung Forderungsrecht Gläubiger, §364, 2)
                              4.) B,C,E sind richtig (§562, §540 Gebrauchsüberlassung an Dritte)
                              5.) B,C,D sind richtig (Erlöschen des Anspruchs)
                              6.) B,D sind richtig (Leistung, ohne rechtlichen Grund)
                              7.) B,C,D sind richtig (§662, §677)
                              8.) B, D sind richtig (Die Störhaftung ist Verschuldens unabhängig, Erstbegehung indiziert die Wiederholungsgefahr)
                              9.) C ist richtig (§615, S.1)
                              10.) B,D,E sind richtig (§249 ff)

                              pk
                              Teilnehmer

                                Hallo Claudia,

                                Kaufverträge sind Verpflichtungsgeschäfte (§ 433) und nach dem Trennung- bzw. Abstraktionsprinzip ist ein Verfügungsgeschäft (Einigung + Übergabe), also getrennt voneinander zu betrachten. (§929) Ihm steht es also frei, wem er das Eigentum überträgt trotz mehrerer Kaufverträge. Falls einer der Beiden im Verpflichtungsgeschäft eine Anzahlung gemacht hätte, wäre ein Anspruchsrecht entstanden, das allerdings auch geprüft werden könnte. Das Verfügungsgeschäft soll nach dem Abstraktionsprinzip von dem Verpflichtungsgeschäft unabhängig sein, da das kausale Verpflichtungsgeschäft Mängel aufweisen kann, wie z.B. gesetzliches Verbot (§134), Formmangel (§125), etc. So habe ich es zumindest verstanden!

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                                als Antwort auf: Lösung Einsendearbeit Grundlagen des Privatrechts Fernuni Hagen SS2021 #251001
                                pk
                                Teilnehmer

                                  Hallo zusammen…kurze Erläuterung zu den nicht konformen Ergebnissen:

                                  zu 2.) Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags: K-> “Ein Brötchen, bitte”(1).V mit konkretem Verhalten durch Hinlegen des Brötchens (2).Einigung von K und V nach §929 S. 1 BGB bzgl. des Eigentumsübergangs am Brötchen (3 und 4) und am 50 Cent Stück (5 und 6). V bietet K das 20 Cent Stück an (7).

                                  zu 3.) Die gültigen Kaufverträge bzw. die Übertragung des Eigentums hat keinen Einfluß auf die Verfügungsmacht.

                                  zu 7.) Die Vollmacht erlischt nicht durch Zurückweisung §174 BGB. Das Rechtsgeschäft ist zwar unwirksam, aber nicht wegen mangelnder Vertretungsmacht.

                                Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 18)

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