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  • #108268
    Saskia
    Teilnehmer

      hallo zusammen,

      es geht um folgende aufgabe:

      Die Wumpy Bank weist folgende Passiva-Struktur auf:

      4 Mio. kurzfristig zur Verfügung stehendes FK

      6 Mio. langfristig zur Verfügung stehendes FK

      1 Mio. EK

      Historisch betrachtet waren im Durchschnitt 20 % der kurzfristigen Passiva auch

      langfristig verfügbar. 60 % der langfristig gebundenen Aktiva werden auf

      einem Sekundärmarkt gehandelt, wobei dieser Anteil nicht verändert werden

      kann und die Bank von einem vollständigen Werterhalt auf diesem Markt

      ausgeht.

      Welche Beträge dürfen nach der Shiftability-Regel in kurz- und langfristig

      gebundene Aktiva investiert werden?

      – mein lösungsansatz ist, dass 8,8 Mio (80% von 11 Mio) langfristig und 2,2 Mio kurzfristig investiert werden dürfen…ist das korrekt?

      – wenn nicht, wie komme ich aufs richtige ergebnis?

      LG, saskia

      #116414
      rolf
      Teilnehmer

        Hallo Saskia,

        ist das aus der aktuellen Einsendearbeit?

        Gruß Rolf

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        #116415
        patrick1988
        Teilnehmer

          Ja, die aufgabe entstammt der einsendearbeit.

          #116600
          patrick1988
          Teilnehmer

            Hallo,

            nach meiner neuen Rechnung (ich habe mich da an die Berechnung der Übungsaufgabe 1.1 der KE1 gehalten) komme ich auf 11,7 Mio.:

            (7,8 Mio. + x)*60% + 3,2 Mio. – x = 3,2 Mio.

            -> 4,68 Mio. + 0,6x + 3,2 Mio. – x = 3,2 Mio.

            -> 4,68 Mio. = 0,4x

            -> x = 11,7 Mio.

            Aber das macht ja irgendwie keinen Sinn, wenn insgesamt nur 11 Mio. Euro auf der Passiva zur Verfügung stehen…ODER soll das heißen, dass die kompletten 11 Mio. Euro langfristig investiert werden können?

            Würde mich über Hilfe freuen!

            LG

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