Foren › Allgemeines zum Studium › Rückmeldung
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30. Juli 2019 um 17:57:22 Uhr #189700Sara Nuhanovic
Hallo, ich habe eine kurze Frage.
Folgende Situation, ich bin aktuell schwanger und habe einen Antrag auf Beurlaubung fpr das nächste Semester abgeschickt. Jetzt ist die Rückmeldefrist bis morgen. Muss ich mich trotz des Antrags auch rückmelden oder fällt die Rückmeldung weg. Ich habe zwei Module nicht bestanden und würde diese gerne in der beurlaubten Zeit wiederholen. Wie kann ich dies jetzt angeben und wo muss ich dies angeben. Ich hoffe jemand kann mir diesbezüglich helfen30. Juli 2019 um 18:13:40 Uhr #189701SteffenHi
also so wie ich das sehe, musst du dich schon rückmelden. Denn sonst bist du ja gar nicht mehr eingeschrieben:
https://www.fernuni-hagen.de/studium/einschreiben/beurlaubung.shtml
beurlaubte Studierende bekommen eine Immatrikulationsbescheinigung
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