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    Beiträge
  • #150675
    Bernd Reiß
    Teilnehmer

      Hallo, ich habe mal eine Frage zur Prüfung März 2016 Aufgabe 9 (Block 3)
      Wie hätte der Abschreibungsbetrag bei der Immobilie anstatt der Maschine ausgesehen? Gehören die die Verwaltungs- und Vertriebskosten zum Wiederbeschaffungswert dazu?
      Also:
      (90.000 + 45.000 ) * 1,2 / 12 = 13.500 oder
      (90.000 * 1,2 + 45.000) / 12 = 3759

      Freundliche Grüße

      #150759
      FSGU Betreuer
      Teilnehmer

        Hallo,

        Wie bei jedem Betriebsmittel setzt man den Zeitwert des jeweiligen Wirtschaftsgutes an. Auf der Basis dessen fließen die Verwaltungs- und Vertriebskosten nicht mit ein, da es sich nicht um Herstellungskosten handelt.

        viele Grüße
        Team FSGU

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