Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösungen EA 2 WS 2014/2015 Privat- und Wirtschaftsrecht 40561 31061

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  • #108492
    Dieter
    Teilnehmer

      Hier sind meine zusammengestellten Lösungen für:

      Lotse EA 2,

      Kurs 40561, „Das Recht der Leistungsstörungen, Schadensersatz- und Vertragsrecht“,

      Abgabetermin: 15.12.2014

      Trotz höchstmöglicher Sorgfalt kann ich für die vollständige Korrektheit nicht garantieren. Sollte also jemandem etwas auffallen, dann bitte Bescheid geben. Und nun die Lösungen zu dieser Einsendeaufgabe:

      1 A, B, D

      2 A, C, D

      3 A, B, E

      4 A, E

      5 C, D

      6 D

      7 A

      8 A, B, D, E

      9 D

      10 A, B, C, E

      #118235
      Silke

        Hallo Dieter

        hab auch grad die Aufgaben gemacht bei 2 5 8 und 10 komme ich jedoch auf andere Ergebnisse

        2 BCDE

        5 BC

        8 ABE (D) ist mir hier zu ungenau formuliert daher hab ich es nicht

        10 ABC (E) beim Hut müsste m.M. Differenz Neuwert – Zeitwert gerechnet werden

        stelle diese Antworten zur Diskussion

        danke lg silke

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        #118306
        lilileela
        Teilnehmer

          Wo kann ich zur Aufgabe 9 im Skript nachlesen?

          #118439
          Katja Klatt

            Hallo zusammen,

            ich komme auf die gleichen Ergebnisse wie Dieter! :-)

            #118449
            Martha

              Hallo,

              Aufgabe 2: m.M. nach ist E falsch, da der S erst in Verzug gerät, wenn ihm G eine Mahnung etc. schickt.

              Aufgabe 6: was ist der geschuldete Erfolg? Für mich ist die Antwort E richtig.

              Aufgabe 7: m.M. findet der 444 BGB nie Anwendung bei Werkverträgen sondern der 639 BGB. Haftungsausschluss bei Werkverträgen. M.E. Antwort E richtig.

              Auch ich stelle diese Antworten zur Diskussion.

              LG Martha

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              #118474
              Dieter
              Teilnehmer

                Hallo,

                @Martha,

                zu 2. E ist falsch wegen § 271 BGB.

                zu 6. D, der geschuldete Erfolg ist die Ablieferung beim Empfänger.

                zu 7. Sollte hier A (statt E) stehen?

                @Silke,

                warum bei 2 und 5?

                zu 8 D, das entspricht 651e Abs. 4 BGB.

                zu 10 E, der Hut hatte doch nur noch einen Wert von 50 Euro…

                Ich hoffe, das hilft weiter. Weitere durchaus hilfreiche Informationen finden sich übrigens auch hier.

                #118600
                KlamseN
                Teilnehmer

                  Danke, Dieter.

                  Bist du bei 4. sicher? Ich habe nämlich genau das Gegenteil: B, C, D! Es ist doch nach einer Verletzung der vorvertaglichen Pflicht gefragt. Diese entsteht doch nicht durch A oder E?!

                  Bei Aufgabe 5: B ist nicht korrekt? Es gibt doch bei jedem Verbrauchervertrag ein Widerrufsrecht, nicht..?

                  Danke und beste Grüsse

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