Foren › A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen › Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts › Lösungen EA 2 WS 2014/2015 Privat- und Wirtschaftsrecht 40561 31061
Schlagwörter: EA, Einsendearbeit, Fernuniversität, Hagen, Lösung, Lösungen, Privatrecht, Wirtschaftsrecht
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AutorBeiträge
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2. Oktober 2014 um 19:17:40 Uhr #108492
Hier sind meine zusammengestellten Lösungen für:
Lotse EA 2,
Kurs 40561, „Das Recht der Leistungsstörungen, Schadensersatz- und Vertragsrecht“,
Abgabetermin: 15.12.2014
Trotz höchstmöglicher Sorgfalt kann ich für die vollständige Korrektheit nicht garantieren. Sollte also jemandem etwas auffallen, dann bitte Bescheid geben. Und nun die Lösungen zu dieser Einsendeaufgabe:
1 A, B, D
2 A, C, D
3 A, B, E
4 A, E
5 C, D
6 D
7 A
8 A, B, D, E
9 D
10 A, B, C, E
29. Oktober 2014 um 10:16:49 Uhr #118235SilkeHallo Dieter
hab auch grad die Aufgaben gemacht bei 2 5 8 und 10 komme ich jedoch auf andere Ergebnisse
2 BCDE
5 BC
8 ABE (D) ist mir hier zu ungenau formuliert daher hab ich es nicht
10 ABC (E) beim Hut müsste m.M. Differenz Neuwert – Zeitwert gerechnet werden
stelle diese Antworten zur Diskussion
danke lg silke
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4. November 2014 um 19:48:55 Uhr #118306Wo kann ich zur Aufgabe 9 im Skript nachlesen?
17. November 2014 um 11:11:58 Uhr #118439Katja KlattHallo zusammen,
ich komme auf die gleichen Ergebnisse wie Dieter!
17. November 2014 um 21:27:49 Uhr #118449MarthaHallo,
Aufgabe 2: m.M. nach ist E falsch, da der S erst in Verzug gerät, wenn ihm G eine Mahnung etc. schickt.
Aufgabe 6: was ist der geschuldete Erfolg? Für mich ist die Antwort E richtig.
Aufgabe 7: m.M. findet der 444 BGB nie Anwendung bei Werkverträgen sondern der 639 BGB. Haftungsausschluss bei Werkverträgen. M.E. Antwort E richtig.
Auch ich stelle diese Antworten zur Diskussion.
LG Martha
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18. November 2014 um 19:44:25 Uhr #118474Hallo,
@Martha,
zu 2. E ist falsch wegen § 271 BGB.
zu 6. D, der geschuldete Erfolg ist die Ablieferung beim Empfänger.
zu 7. Sollte hier A (statt E) stehen?
@Silke,
warum bei 2 und 5?
zu 8 D, das entspricht 651e Abs. 4 BGB.
zu 10 E, der Hut hatte doch nur noch einen Wert von 50 Euro…
Ich hoffe, das hilft weiter. Weitere durchaus hilfreiche Informationen finden sich übrigens auch hier.
1. Dezember 2014 um 16:58:39 Uhr #118600Danke, Dieter.
Bist du bei 4. sicher? Ich habe nämlich genau das Gegenteil: B, C, D! Es ist doch nach einer Verletzung der vorvertaglichen Pflicht gefragt. Diese entsteht doch nicht durch A oder E?!
Bei Aufgabe 5: B ist nicht korrekt? Es gibt doch bei jedem Verbrauchervertrag ein Widerrufsrecht, nicht..?
Danke und beste Grüsse
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