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Schlagwörter: Lösungen EA 2 SS 2014 Privat- und Wirtschaftsrecht 405
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15. April 2014 um 20:46:56 Uhr #108270
Hier sind meine zusammengestellten Lösungen für:
Lotse EA 2,
Kurs 40561, „Das Recht der Leistungsstörungen, Schadensersatz- und Vertragsrecht“,
Abgabetermin: 12.06.2014
Trotz höchstmöglicher Sorgfalt kann ich für die vollständige Korrektheit nicht garantieren. Sollte also jemandem etwas auffallen, dann bitte Bescheid geben. Und nun die Lösungen zu dieser Einsendeaufgabe:
1 A, B, D
2 A, C, D
3 A, B, E
4 A, E
5 C, D
6 D
7 A
8 A, B, D, E
9 D
10 A, B, C, E
21. April 2014 um 17:01:28 Uhr #116449MelHallo Dieter,
erstmal vielen, lieben Dank für deine Lösungen. Beim Vergleichen meiner Lösungen mit deinen Lösungen, sind mir aber noch ein paar Verständnisfragen aufgekommen:
Aufgabe 2:
Ist E falsch, weil die Rechnung aufgrund auf dem 03.02. datiert ist und daher S daher mit Ablauf des 03.02. dann bereits in Verzug kommen müsste?
Aufgabe 3:
Ist B nicht falsch, da keine genau Datierung genannt ist? “noch im Laufe des Septembers 2013” klingt doch etwas schwammig…
Aufgabe 4:
Warum ist E richtig?
Aufgabe 5:
B müsste doch auch richtig sein, oder?
Aufgabe 10:
A habe ich falsch.
Wenn die Jacke doch nicht gewaschen wird, müssen doch nicht die 15 Euro ohne jeglichen Nachweis bezahlt werden. Dann könnte ich doch einfach 20 Euro sagen und man müsste das so akzeptieren. Oder?
Schonmal vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
Mel
21. April 2014 um 21:42:58 Uhr #116450Hallo,
zu 2 E: Durch den Zusatz „Rechnungsbetrag sofort fällig“ gerät man nicht in Verzug.
zu 3 B: Auf “klingt doch etwas schwammig” kommt es nicht an. Da es um ein “Kalendergeschäft” geht, ist der September 2013 aus dem Kalender ersichtlich.
zu 4 E: Es geht um die Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht. Der Warenhausinhaber hat dafür zu sorgen, dass deratige Rollen nicht einfach umkippen.
zu 5 B: Ein Widerrufsrecht steht nur dann zu, wenn es gesetzlich eingeräumt wird. Beim Verbrauchsgüterkauf steht es somit nicht grundsätzlich zu. Auch das müsste irgendwo stehen.
zu 10 A: Es steht im Sachverhalt, dass die Reinigungskosten 15 Euro betragen. Die kann F also verlangen.
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.
22. April 2014 um 16:38:16 Uhr #116456MelJa, jetzt ist es mir klar! Super, danke dir für deine Mühe!
22. April 2014 um 18:51:07 Uhr #116464Dafür ist fernstudium-guide ja da.
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25. April 2014 um 09:41:15 Uhr #116481onkelHackiHallo,
Warum gehört bei 8 Antwort c nicht dazu?
25. April 2014 um 13:27:22 Uhr #116485onkelHackiMeine frage zu aufgabe 4:
Ich habe die Antworten A,B,C und E.
Bei B und C bin ich davon ausgegangen, dass zumindest eine Vertragspartei durch ihr Auftreten bei der anderen Partei den Eindruck geweckt hat, dass ein Vertrag zustande kommt.
@Dieter: kannst du bitte erläutern, wieso du dich gegen diese Möglichkeiten entschieden hast?
Danke
André
25. April 2014 um 19:24:18 Uhr #116489Hallo,
zu 4b/c: Gegenfrage: Gegen welche vorvertragliche Pflicht sollte denn von wem verstoßen worden sein?
zu 8c: Gem. § 651d Abs. 2 tritt die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen, was bedeutet, dass es weder einer Fristsetzung noch einer Ablehungsandrohung bedarf.
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6. Mai 2014 um 11:39:01 Uhr #116563onkelHackiHallo Dieter,
danke für Deine Anworten bzw. Gegenfrage.
Ich war bei den vorvertraglichen Verpflichtungen ausgegangen, dass sich die Parteien soweit angenähert haben, dass nach “Treu und Glauben” die jeweiligen Parteien von einem Vertragsabschluss ausgehen konnten.
Hinsichtlich 8c habe ich wohl zuviel hineininterpretiert. Ich sollte mir angewöhnen den Wortlaut exakt so zu nehmen und gedanklich nicht Dinge in den Wortlaut rein zu zwängen.
Gruß
André
6. Mai 2014 um 19:47:28 Uhr #116572Hallo,
wenn ein Verkäufer andeutet, dass er sich einen Vertragsabschluss mit mir grundsätzlich vorstellen kann, dann kann ich nicht darauf vertrauen und mich vielleicht schon inb irgendwelche Unkosten stürzen. Ich darf das nicht als Zusage interpretieren.
Gehe ich zu einem Kfz-Händler und finde den Preis eines bestimmten Wagens angemessen, sage aber, ich wolle mich erst noch um eine Garage kümmern, komme dann 8 Wochen später wieder und sage ich wolle das Auto doch nicht haben: Hat dann jemand gegen eine vorvertragliche Pflicht verstoßen? Nein.
Ich hoffe, das hilft weiter.
4. Juli 2014 um 19:46:22 Uhr #117101Hallo Dieter,
hast du auch Lösungsvorschläge zu den letzten beiden Einsendeaufgaben?
5. Juli 2014 um 10:33:23 Uhr #117104Hallo GunnarN,
ich habe ja meine Lösungsvorschläge für die ersten 2 EAs gepostet. Die Lösungen sollten für die Klausurzulassung sehr gut ausgereicht haben. Ich denke, nun kann mehr untereinander diskutiert werden, das hat ja auch einen Lernerfolg für jede einzelne Person zur Folge.
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