Foren › A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen › Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts › Lösungen EA 1 WS 2014/2015 Privat- und Wirtschaftsrecht 40560 31061
Schlagwörter: EA, Einsendearbeit, Fernuniversität, Hagen, Lösung, Lösungen, Privatrecht, Wirtschaftsrecht
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AutorBeiträge
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2. Oktober 2014 um 19:00:41 Uhr #108490
Hier sind meine zusammengestellten Lösungen für:
Lotse EA 1,
Kurs 40560,
Abgabetermin: 13.11.2014
Trotz höchstmöglicher Sorgfalt kann ich für die vollständige Korrektheit nicht garantieren. Sollte also jemandem etwas auffallen, dann bitte Bescheid geben. Und nun die Lösungen zu dieser Einsendeaufgabe:
1 C, E
2 D
3 E
4 B, E
5 B
6 A, B, C, D
7 B, D
8 A, B, E
9 D
10 B
2. Oktober 2014 um 19:59:27 Uhr #117956Vielen Dank für deine Lösung Dieter!
Ich habe da eine Frage zu Aufgabe 2. Ich komme irgendwie nicht auf 7…
Kannst du kurz einzeln aufschlüsseln welche Willenserklärungen vorhanden sind?
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2. Oktober 2014 um 20:48:18 Uhr #117959Hallo,
es geht dort um Willenserklärungen. Diese können einerseits Angebot und Annahme eines Kaufvertrags sein, andererseits aber auch über die Einigung (Angebot und evtl. Annahme) über den Eigentumsübergang des (Rest-)Geldes. Hier kommen Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft zum Tragen.
9. Oktober 2014 um 09:29:25 Uhr #117994MichiHallo zusammen,
Ich hab die Einsendearbeit gerade bearbeitet,habe aber teilweise andere Lösungen.
Bei Aufgabe 5 ist meiner Meinung nach “E” richtig.
Im Skript steht auf S.73:
Ein Vertrag,den der Vertreter ohne Vertretungsmacht mit einer anderen Person abschließt,
ist nicht wirksam,sondern schwebend unwirksam.
Danach wird ja in der Aufgabe verlangt. Bei B handelt er aber mit Vertretungsmacht oder seh ich das falsch?
Könntest du erklären wieso bei Aufgabe 9 Antwort D richtig sein soll?
Und bei Aufgabe 10 habe ich als Lösung “E”,
da laut Paragraph 199 Abs. 2 die Verjährungsfrist 30Jahre beträgt.
Habe ich zuerst auch nicht gesehen,müsste aber in diesem Fall zutreffen.
Würde mich über Antwort freuen.
9. Oktober 2014 um 18:10:43 Uhr #117997Hallo,
bei 5b handelt er ohne Vertretungsmacht, weil die Vertretungsmacht bei 300 Euro beginnt. Der Vertrag könnte aber nachträglich noch genehmigt werden.
Zu 9: Was soll denn im anderen Fall richtig sein? Im Falle eines wirksamen Vertrags wäre sein Gewinn beim Preis von 369,90 nur 19,90 gewesen.
Bei dem bezügl. 10 genannten Paragraphen geht es im Absatz 2 doch um die “Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit”. Das ist im Sachverhalt doch gar nicht genannt.
Ich hoffe, das hilft.
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11. Oktober 2014 um 17:18:15 Uhr #118016Hallo,
könnte jemand zu Aufgabe 2 die einzelnen Willenserklärungen aufzählen? 7 kommt mir so viel vor und ich kann es mir selbst nicht herleiten
Zu 3 eine Frage: Sind wohl beide Verträge gülig, und somit E richtig? Ich dachte nur A wäre gültig, da dieser Vertrag zuerst abgeschlossen wurde
Und zur Anwort 8 E: F ist zwar am Vertrag beteiligt, aber dennoch ist dieser nichtig oder nicht?
Bei Aufgabe 9 hätte ich E angekreuzt, da laut §105 eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird, nicht ist. Also ist der Vertrag nichtig, wieso also muss er Schadensersatz leisten?
22. Oktober 2014 um 19:50:57 Uhr #118175Aufgabe 9
Ich würde ebenfalls 9) E sagen.
Grundsätzlich stellt sich ja die Frage nach Schadensersatzanspruch.
Wenn dem stattgegeben würde, würde ich auch sagen, 19,90 da dies die Abweichung vom Marktwert des 2. Interessenten war.
Allerdings behaupte ich dass kein Anspr auf Schadenerstz. besteht.
Ich berufe mich auf KE S. 65 Beisp. Hier schließt der V-Käufer mit dem Unbekannten Käufer einen Vertrag ab, obwohl der K. einen Stellvertreter schickt.
Unter der Annahme, dass der Käufer verstanden hat, dass (bei Aufg. 9) B nur in Vertretung handelt, würde der Kaufvertrag auch hier zwischen A und S(Käufer) zu stande kommen.
Nun ist A nach § 104 A nicht geschäftsunfähig, aber nach §105 wäre A bei der Beauftragung vorübegehend gestört und somit ist seine Willenserklärung nichtig.
Anders würde sich der Fall meines achtens darstellen, wenn B definitiv dem Verkäufer als Käufer und nicht als Stellvert. dargestellt hätte.
Bitte gebt mal Antworten wie die Sache unter Berücks. KE 1 seht.
3. November 2014 um 08:25:42 Uhr #118287zu meinem letzen Beitrag Aufgabe 9.
Hab mich noch mal umgeghört. Ist wohl doch 9D, da keine Willenserklärung zur Vollmachtserklärung, aufgrund der Trunkenheit vorlag.
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11. November 2014 um 17:47:35 Uhr #118380Hallo
könnte einer netterweise die Lösung zu Aufgabe 2 näher erläutern.
Damit meine ich einfach nochmal die Willenserklärungen benennen.
Komme nicht auf das Ergebnis D 7 .
Das wäre sehr nett, bedanke mich im voraus.
LG
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