Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösungen Klausur Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts WS16/17

Ansicht von 15 Beiträgen - 16 bis 30 (von insgesamt 43)
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  • #150878
    Naz

      Wieso habt ihr bei 5 e? Lg

      #150879
      Gigi

        @naz: ich hab auch in Erinnerung, dass bei e gestanden ist, dass die Frist nicht unter einem Jahr sein darf. Und irgendeine Antwort bezog sich auf das Widerrufsrecht und die hab ich als richtig einstuft. Was hast du genommen? Lg

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        #150880
        Michael

          Ich glaube bei 5 war nur eine Antwort richtig. E habe ich genommen.

          #150889
          Naz

            Hihi:
            Ich habe c genommen, was aber glaube ich auch falsch ist.
            Ja genau, und im BGB steht ja glaube ich genau 1 Jahr.

            C war diese ganz lange Antwort mit der Lieferung.

            #150890
            Gigi

              @naz: an c kann ich mich leider nicht mehr erinnern! Für mich war das mit dem Widerrufsrecht richtig, weil es auch so im BGB drin stand. Hast du deine Lösungen abgeschrieben zum Vergleich? Lg

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              #150891
              VicTim
              Teilnehmer

                Hallo, uns wurde im Mentoriat gesagt, dass Hagen – entgegen der allgemeinen Auffassung – auch Geburtstagsgeschenke etc. sehr eng sieht. Daran habe ich mich orientiert und B genommen. Allerdings ist diese Lösung dann sehr offensichtlich. Gewöhnlich wird aber wohl A als Lösung angegeben.

                Ich bin nun gespannt, wie es tatsächlich ist.

                Viele Grüße

                #150893
                VicTim
                Teilnehmer

                  Bei Aufgabe 5 – Verbrauchsgüterkauf – ist Antwort C (die lange mit dem Gefahrenübergang m. E. nicht richtig, weil in der Lösung 2x ‘nicht’ vorkam. Im BGB steht nur 1x ‘nicht’.

                  Paragraph 355 ist m. E. nicht anwendbar, da sich dieser auf Haustürgeschäfte etc. bezieht. Paragraph 474 aber bewegliche Dinge beinhaltet.

                  Ich habe E gewählt.

                  Viele Grüße

                  #150895
                  VicTim
                  Teilnehmer

                    Bei der Aufgabe mit dem E-Bike müssten m. E. zwei Antworten richtig sein:
                    Die Übereignung wenn der Kaufpreis bezahlt wurde (wegen Eigentumsvorbehalt) und noch eine …

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                    #150896
                    Michael

                      @VicTim
                      Auf welche Aufgabe bezieht sich deine Aussage, dass Hagen es sehr eng sieht?

                      Soweit ich mich erinnern kann, hat es mal eine alte EA mut dem E-Bike gegeben, da war “e” mit der Begründung, dass es eine aufschiebende Bedingung ist und somit der Verkäufer nichts mehr tun muss, falsch.

                      #150897
                      VicTim
                      Teilnehmer

                        @Michael
                        Ich beziehe mich auf das Fixgeschäft.

                        Beim E-Bike meine ich mit m. E. ‘meines Erachtens’ und nicht die Lösung E :) Oder meinst du, dass die Übereignung nicht richtig ist?
                        Aber das ist doch so üblich.

                        #150898
                        Michael

                          Ah ok :)
                          Ja, der Juwelier ist fast raten, je nachdem, wie man des auffasst

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                          #150900
                          VicTim
                          Teilnehmer

                            Angeblich soll es eine Musterlösung von Hagen geben, dass beim Juvelier A richtig ist.
                            Ich habe mich auf den Mentor verlassen. Er betreut das Mentoriat schon recht lange und klang sehr überzeugend.

                            #150901
                            VicTim
                            Teilnehmer

                              Wie sieht es mit Aufgabe 5 aus – Verbrauchgüterkauf – aus? Ich habe E genommen. Dabei hatte ich im Hinterkopf, die Aufgabe mal so beantwortet gesehen zu haben. Hatte erst C im Visier aber da unterscheidet sich der Antworttext zum BGB. Bei E – Verjährungsfrist – dachte ich erst, die haben sich verschrieben und meinen ‘Gewährleisungsfrist’.

                              #150903
                              VicTim
                              Teilnehmer

                                Beim Verbrauchsgüterkauf ist Paragraph 355 wohl doch richtig

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                                Michael

                                  Vergleiche die Aufgabe mal mit der Aufgabe 5 bei der aktuellen EA. KURS: 40561
                                  Es müsste daher E richtig sein.

                                Ansicht von 15 Beiträgen - 16 bis 30 (von insgesamt 43)

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