Foren A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Lösungen EA 1 WS 2016/2017 Privat- und Wirtschaftsrecht 40560 31061

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  • #149628
    Matthias
    Teilnehmer

      Zu 6c :
      Die Bevollmächtigung ist grundsätzlich auch formlos möglich. Auch erlischt die Vollmacht nicht durch die Zurückweisung nach § 174 BGB. Zwar macht diese das Rechtsgeschäft unwirksam, aber eben nicht wegen mangelnder Vertretungsmacht.

      Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden !
      Ich kenne das Skript nicht, jedoch § 550 ( Form des Mietvertrages ) sagt nur aus, das ein ” nicht in schriftlicher Form geschlossener Mietvertrag für unbestimmte Zeit gilt”, also gilt er ohne Schriftform !

      In bestimmten Fällen ist die Schriftform allerdings zwingend, da gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist z.B. der Fall :
      – bei der arbeitsrechtlichen Kündigung ( § 623 BGB) ;
      – beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages (§ 492 BGB) ;
      – bei der Mitteilung über die Übernahme einer Hypothekenschuld (§ 416 BGB)
      – bei einem Widerspruch des Mieters gegen eine Kündigung (§ 574 b BGB);
      – bei einer Bürgschaft (§ 766 BGB) ;
      – bei einem Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) .

      #149630
      Matthias
      Teilnehmer

        Zu Aufgabe 8:
        Um herauszuarbeiten, ob der F die Vertretungsmacht hatte, muss man zunächst bemerken, dass F eine Generalvollmacht erteilt wurde, solange A nicht anwesend ist.
        Diese Generalvollmacht bezieht auch den Verkauf des TV-Geräts mit ein. Das ist also der Grund, weshalb A richtig sein muss.
        B ist richtig, weil aus der Generalvollmacht eben nicht folgt, dass die Beschränkungen des §181 BGB für dieses Rechtsgeschäft nicht gelten sollen.
        Zu D und E: Insichgeschäfte sind nach §181 BGB unzulässig, es sei denn es liegt eine Befreiung durch die Generalvollmacht vor. Hier greift nun §164 Abs. 1 BGB. Die Wirkung des Rechtsgeschäfts tritt ein, da es unerheblich ist, ob F direkt als Käufer aufgetreten wäre.

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        #149643
        slyder
        Teilnehmer

          Also ist die von R ausgesprochene Kündigung hinfällig. Das ändert aber nichts daran, das eine Vollmacht erteilt war.

          Ich hätte also stärker auf die Frage achten müssen. Danke @ Matthias.

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