Foren › A-Module Wirtschaftswissenschaft Fernuni Hagen › Investition und Finanzierung › Lösung Klausur Investition und Finanzierung 31021 SS 2017
Schlagwörter: 31021, Fernuni Hagen, Klausur, Lösung, SS 2017
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12. Dezember 2017 um 16:35:41 Uhr #165580Steffen
5 Punkte runter!! Keine Begründung, kein gar nix! Ich bin so sauer
12. Dezember 2017 um 16:38:19 Uhr #165581Kann ich nachvollziehen!
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12. Dezember 2017 um 17:06:04 Uhr #165582AaliyahMeine Punktzahl wurde von 43 Punkten um 32 Punkte nach oben korrigiert. Hatte Einspruch eingelegt, weil ich mir sicher war, bestanden zu haben. Schade für alle, die nach unten korrigiert wurden, aber ich bin froh meine Punkte bekommen zu haben, die ich geschrieben habe.
12. Dezember 2017 um 17:41:24 Uhr #165583Wer eine Rechtschutz mit kostenloser Erstberatung hat, kann gern einen Verwaltungsrechtler dazu befragen, wie, bzw. ob bei einem Übermittlungsfehler oder was nun auch immer für ein Fehler – konkret wissen wir es ja im Endeffekt gar nicht- bei einer Korrektur des Notenbescheides vorgegangen werden kann.
Hab ich grad irgendwo im Netz gefunden. Das wäre zumindest Aussagekräftig. Sollte jemand diese Möglichkeit nutzen können, wäre ich dankbar über eine Information hier im Forum. Allerdings ist es natürlich sehr nachteilig, nicht zu wissen, was der tatsächlich – detaillierte – Fehler war. Leider habe ich keine Idee, wie man das raus bekommen könnte.12. Dezember 2017 um 17:46:32 Uhr #165586Gibt jetzt eine “Fehlerbeschreibung” in moodle.
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12. Dezember 2017 um 18:34:22 Uhr #165587Ich persönlich gebe mich mit dieser einfachen Entschuldigung ehrlich gesagt nicht so einfach zufrieden. Meiner Meinung nach, kann der Lehrstuhl uns Studenten etwas entgegenkommen, weil schlussendlich sind wir, die Studierenden, diejenigen die diese bittere Pille akzeptieren müssen.
12. Dezember 2017 um 18:36:23 Uhr #165588Steffenich befürchte es wird niemand vom Lehrstuhl jucken. Wahrscheinlich wird nur klagen helfen.
12. Dezember 2017 um 18:59:19 Uhr #165589@FSGU Was meint ihr denn eigentlich zu der ganzen Thematik?
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12. Dezember 2017 um 22:35:15 Uhr #165590Ich verstehe das Problem nicht ganz. Es ist ja nicht so, dass die Aufgaben falsch gewertet wurden oder Punkte ungerechtfertigter Weise abgezogen wurden oder so, sondern lediglich beim Eintragen der Punkte kam es zu einer Verwechselung, so dass hinter Student A die Note von Student B stand und anders herum.
Dieser Fehler wurde jetzt korrigiert und jeder hat die Note bekommen, die er sich auch tatsächlich in der Klausur erarbeitet hat. Dass sich da einige zu früh gefreut haben ist klar und natürlich sehr ärgerlich, aber ich sehe nicht warum der Lehrstuhl uns da jetzt mit der Note entgegenkommen sollte. (Und nein, ich bin auch nicht sonderlich zufrieden mit meiner neuen Note)
12. Dezember 2017 um 22:45:33 Uhr #165593knusperhirsch@jslover: Falls jemand nun doch nicht bestanden hat, aber bisher davon ausging, bestanden zu haben, hat derjenige 3 Monate Lernzeit verloren? Ist dir das schon mal in den Sinn gekommen? Nein?
12. Dezember 2017 um 22:51:41 Uhr #165594Es sind 2,5 Monate seit die Klausur geschrieben wurde und wenn du jetzt noch die 2 Monate Korrekturzeit abziehst, hat derjenige eventuell 2 Wochen Lernzeit verloren. -.-
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13. Dezember 2017 um 00:08:20 Uhr #165595Ich glaube, wenn dir nun auf einmal 0,5 P zum bestehen fehlen würden, wärst du nicht so tiefenentspannt. Bei mir gehts auch nicht um die Wurst, bestanden, ok nun schlechter, aber was solls. Aber wenn du nur eine geringe Karenz zwischen Bestehen und nicht Bestehen hast, es der dritte Versuch ist und du nach `nem knappen Vierteljahr erfährst, bäääähm, Pech gehabt, könnte sich unter Umständen ein wenig Frust breit machen. Ein wenig Verständnis für, die, die hier genau darüber diskutieren wäre vielleicht angebracht.Frust ablassen sollte jeder mal, und das können diejenigen hier tun. Natürlich darfst du deine Meinung kund tun, wie du möchtest, aber das passt irgendwie grad hier nicht rein.
13. Dezember 2017 um 10:50:52 Uhr #165597Hallo zusammen,
Diese Angelegenheit hat zwei Aspekte. Einerseits die Frage nach den jeweiligen Korrekturresultaten. Das kann nur individuell geprüft werden, gegebenenfalls wird Einspruch einzulegen sein, sofern der begründete Verdacht auf eine falsche Korrektur gegeben ist. Diesbzeüglich also alles wie gewohnt.
Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Frage, welche Rechtsfolgen sich aus der Korrektur der Prüfungsergebnisse ergeben könnten. Diesbezüglich sei der interessierte Leser etwa auf Fischer in Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. | E. Die Prüfungsentscheidung Rn. 721-724 | 7. Auflage 2018
verwiesen, etwa hier: http://www.beck-shop.de/Niehues-Fischer-Jeremias-Pruefungsrecht/productview.aspx?product=18008176Leider ist der Sachverhalt nicht ganz trivial. Grundsätzlich ist ein Verwaltungsakt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. In dem vorliegenden Fall wurde er zurückgenommen.
Allerdings ist an einen “Nachteilsausgleich” schon zu denken. Sofern man darlegen kann, dass durch die Aufhebung des ursprünglich empfangenen Leistungsbescheids Nachteile entstanden sind, könnten diese nach billigem Ermessen auszugleichen sein. Auch hier wird natürlich wieder der Einzelfall ausschlaggebend sein.
Möglicherweise wäre es auch hilfreich, hier das Gespräch mit dem Lehrstuhl zu suchen…
13. Dezember 2017 um 11:04:09 Uhr #165598Na ja, ich fürchte, es wird schwierig sein, nachzuweisen, dass einem durch die Nachkorrektur ein messbarer Nachteil entstanden ist.
Letztlich wurde ja nicht falsch korrigiert, es wurden vorher anscheinend nur teilweise korrekte Noten den falschen Studenten zugeordnet. Am Ende des Tages hat jeder seine Note erhalten, die er entsprechend der Klausur “verdient” hat. Ob jetzt der Zeitraum von 4 Wochen seit Bekanntwerden der ursprünglichen Note ausreicht, um einen Nachteil zu beweisen, kann ich mir nicht vorstellen.
Eventuell bei denen, die bereits ein Zwischenzeugnis beantragt haben oder ihre Belegung geändert haben. Aber sonst… Schwierige Sache. Versuchen werde ich es aber mit einem Widerspruch, zumal meine Punkte ja immer noch nicht stimmen.
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13. Dezember 2017 um 11:12:51 Uhr #165599Ein Beispiel (hypothetischer Fall) zum Nachteilsausgleich.
Student A besteht laut erstem Notenbescheid die Klausur im dritten Anlauf. Sofort bewirbt er sich beim Unternehmen U, mit dem Hinweis, nunmehr alle Klausuren bestanden zu haben, da Investition&Finanzierung die letzte Klausur war. Mit Hinweis auf den kommenden Titel “B.Sc.” stellt U den A an.
Stellt sich nun für A heraus, dass er nicht bestanden hat und entsprechend auch keinen weiteren Prüfungsversuch mehr hat, so steht die Frage im Raum, wer für eventuelle Nachteile aufkommen muss.
Vielleicht hat A schon seinen Umzug organisiert? Oder hat A bereits einen Vorschuss erhalten und ausgegeben usw….
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